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„Politische Seite“ für Unfallopfer

Registriert seit
28 Jan. 2016
Beiträge
1
Ort
Saarland
Website
www.bg-verkehr.de
Hallo Forum (insbesondere Admins),
ich würde gerne bei „Facebook“ und „Twitter“ eine so genannte „Politische Seite“ für Unfallopfer
einrichten. Um nicht nur Verfehlungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts nachzuweisen,
sondern auch deren Umgang mit „Unfall - Opfern“. Natürlich wäre eine Unterstützung seitens des
Forums sehr wünschenswert.:)

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.
(Otto von Bismarck)
:rolleyes:
 
Hallo
Danke für deinen ersten beitrag ,
bin gespannt was sonst noch folgt ....

schreib doch den unten genannten personas ein paar nette Zeilen ....

MFG

Tscharlie



Anhörungstermin zum Thema Gutachterreform

Gerne hier ein paar Links:

Die Ausgangslage:
Gutachten 2013: 395.000
Davon:
30 000 in Zivil-, Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsverfahren

270 000 in FamFG-Verfahren.

95000 Sozialgerichtsbarkeit

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung - eigentlich sehr lobenswert
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806985.pdf

Die entscheidende Passagen

Bei der Entscheidung der Sozialgerichte über die Anhörung der Beteiligten kann den Besonderheiten des sozial- gerichtlichen Verfahrens Rechnung getragen werden. Insbesondere kann von einer Anhörung abgesehen werden, wenn diese eine übermäßige Verfahrensverzögerung verursachen würde.

....

Die Bundesregierung nimmt die vom Bundesrat geäußerte Kritik an der Einführung einer obligatorischen Anhörung der Parteien vor Ernennung allerdings zum Anlass, für das sozialgerichtliche Verfahren wegen dessen Besonderheiten eine Abweichungsbefugnis zu prüfen, um das Risiko von Verfahrensverzögerungen auszuschließen. Ein schriftliches Vorverfahren oder ein früher erster Termin, in dem die Parteien zur Person des Sachverständigen angehört werden können, ist anders als im Zivilprozess nicht vorgesehen. Der Richter muss bereits vor der mündlichen Verhandlung alle Maßnahmen treffen, um den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung zu erledigen. Dazu gehört insbesondere die Einholung von Sachverständigengutachten. Eine Anhörung zur Sachverständigen-Auswahl in der mündlichen Verhandlung kommt daher in der sozialgerichtlichen Praxis nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.

Protokoll der Bundestagsdebatte - ab Seite 175
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18146.pdf

Die Redner

Dr. Silke Launert - CSU ( Juristin - u.a. Landgericht Hof)
- spricht sich für die Ausnahme der Sozialgerichtsbarkeit aus :-(

https://www.bundestag.de/bundestag/a...t_silke/259380
http://www.silke-launert.de/kontakt/
https://www.facebook.com/launert.silke

Dr. Sabine Sütterlin-Waack - CDU ( Rechtsanwältin)
- geht nur auf Familienrecht ein -

suetterlinwaack@gmx.de
https://www.facebook.com/DrSabineSutterlinWaack
http://www.suetterlin-waack.de/kontakt/
http://www.suetterlin-waack.de/ueber-mich/

EINBLICK: MEINE POLITISCHE ARBEIT
Als Rechtsanwältin bin ich es seit vielen Jahren gewohnt, die Interessen von Menschen in den verschiedensten Lebensbereichen zu vertreten. Dabei verliere ich nie aus dem Auge, dass letztlich eine vernünftige, für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden werden muss. Die daraus gewachsenen Erfahrungen möchte ich in meine angestrebte Arbeit im deutschen Bundestag einbringen.
Ich möchte für Sie arbeiten und zu guten Ergebnissen für alle Bürgerinnen und Bürger sowohl in der Stadt Flensburg als auch im Kreis Schleswig- Flensburg beitragen.

Jörn Wunderlich - Die Linke (Amtsrichter)
- sehr vernünftige und informativ - sehr gute Vorschläge - leider keine konkrete Thematisierung der Sozialgerichtsbarkeit -

http://joernwunderlich.de/buros-team/

Katja Keul - Bündnis90/Die Grünen (Rechtsanwältin)
- geht nur aufs Familienrecht ein -
http://katja-keul.de/kontakt/

Christian Lange - SPD - parlamentarischer Staatssekretär (Jurist)
- geht auch nicht auf die Sozialgerichtsbarkeit ein -
http://www.lange-spd.de/weitere_inha...akt/index.html

Soweit die Redner

Hier noch der verantwortliche Minister:
Heiko Maas - SPD - Jurist
http://www.heiko-maas.de/index.php?id=11263


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=34220#ixzz3zrHL4u3H
 
Sehr lobenswert ...

Sehr lobenswert Tscharlie,:)


… hätte nicht gedacht dass es für meinen Beitrag eine so ausführliche Reaktion geben würde. Leider ist seitens der Administration noch nix gekommen, wie im ersten Beitrag geschrieben. Dachte dass es hier eine schnelle Umsetzungsmöglichkeit geben würde. :mad:



Ohne Zustimmung „des Unfallopfer – Hilfswerk“ (Betreiber dieser Seite) ist dies wohl nicht möglich.


Unterumständen erbarmt sich ein Administrator mir mal kurz zu Antworten
:eek:
 
Hallo BG Unfall Opfer,

hier, unter "Unfall Opfer Cafe" ist die Plauderecke eingerichtet.

Bei ernsthaften Anfragen solltest Du den Administrator "Micha"
direkt ansprechen. Ganz unten auf der Seite (blau unterlegt)
-Kontakt- klicken und direkt eine Nachricht schreiben.

Gruß Meggy
 
Hallo BG Unfall Opfer,

ich würde einen "Unbekannten" auch nicht sofort antworten.
Erzähle doch mal ein wenig mehr dazu.
Wer Du bist, was Dich dazu antreibt?
Weshalb verweist Du auf die BG Verkehr per Link?
 
Körperschaften des öffentlichen Rechts

Hallo oerni,
ich fang mal von hinten an: Der Link der BG Verkehr ist deshalb, weil dies meine zuständige BG ist. Leider kann ich die hier im Forum geäußerten Anliegen, und Beschwerden sehr gut nachvollziehen. Ob es nun um die Verschleppung von medizinischen Behandlungen geht, sehr langen Verfahrensbearbeitung, oder Gutachten zu Gunsten der BG. Da nun mein Unfall zwei Jahre her ist, hab ich bezüglich Berufsgenossenschaft schon viel erleben müssen. Schon der Umgang bei der Heilverfahrenssteuerung in der BG – Klink Ludwigshafen war erniedrigend. Diese unfreundliche Behandlung des Patienten, würde in der freien Wirtschaft zur sofortigen Kündigung gereichen. Auch meine 1.Reha, in Ludwigshafen von Dr. med. Henry Kohler geleitet, blieb hinter den Erwartungen. Dort wollte man mir in der einmal wöchentlichen Arztvisite, doch allen Ernstes einreden, dass man nur an der Rente interessiert wäre. Bei meinem 2. Reha – Besuch wurde mit Medikamenten versucht, die oberen Extremitäten, wieder Herzustellen. (Schmerzmittel bis zum Abwinken) Nur schweben ist schöner. Jetzt kann ich durchaus nachvollziehen wie sich einer fühlt, der sich einen Schuss gesetzt hat. (Drogenabhängigkeit)
Das Positive an der Reha war, die neuen Räumlichkeiten. Einzelzimmer, kurze Wege. Echt super. Zu meinem Bedauern stehen die Therapeuten unter einem solchen Erfolgsdruck, so dass man dies ihnen auch ansieht, dass man hier auch Mitgefühl zeigen sollte.
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen: Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es sollte doch möglich sein hier ein Umdenken zu erreichen, seitens der Politik, wenn der Druck auf einzelne, oder alle Berufsgenossenschaften erhöht wird. Es kann nicht sein dass Unfall – Opfer noch einen Kampf mit Bürograten führen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Hier sollte wie bei ordentlichen Gerichten eine Entschädigung seitens der BG erfolgen, aber auch ohne Klage beim zuständigen Sozialgericht. Das hat nur Erfolg wenn es Politisch gewollt ist.



Hier eine Einführung des § 198:


(1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter.

(2) Ein Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, wird vermutet, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat. Hierfür kann Entschädigung nur beansprucht werden, soweit nicht nach den Umständen des Einzelfalles Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß Absatz 4 ausreichend ist. Die Entschädigung gemäß Satz 2 beträgt 1 200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung. Ist der Betrag gemäß Satz 3 nach den Umständen des Einzelfalles unbillig, kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen.

(3) Entschädigung erhält ein Verfahrensbeteiligter nur, wenn er bei dem mit der Sache befassten Gericht die Dauer des Verfahrens gerügt hat (Verzögerungsrüge). Die Verzögerungsrüge kann erst erhoben werden, wenn Anlass zur Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird; eine Wiederholung der Verzögerungsrüge ist frühestens nach sechs Monaten möglich, außer wenn ausnahmsweise eine kürzere Frist geboten ist. Kommt es für die Verfahrensförderung auf Umstände an, die noch nicht in das Verfahren eingeführt worden sind, muss die Rüge hierauf hinweisen. Anderenfalls werden sie von dem Gericht, das über die Entschädigung zu entscheiden hat (Entschädigungsgericht), bei der Bestimmung der angemessenen Verfahrensdauer nicht berücksichtigt. Verzögert sich das Verfahren bei einem anderen Gericht weiter, bedarf es einer erneuten Verzögerungsrüge.

(4) Wiedergutmachung auf andere Weise ist insbesondere möglich durch die Feststellung des Entschädigungsgerichts, dass die Verfahrensdauer unangemessen war. Die Feststellung setzt keinen Antrag voraus. Sie kann in schwerwiegenden Fällen neben der Entschädigung ausgesprochen werden; ebenso kann sie ausgesprochen werden, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen des Absatzes 3 nicht erfüllt sind.

(5) Eine Klage zur Durchsetzung eines Anspruchs nach Absatz 1 kann frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge erhoben werden. Die Klage muss spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, die das Verfahren beendet, oder einer anderen Erledigung des Verfahrens erhoben werden. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage ist der Anspruch nicht übertragbar.

Natürlich müsste man dies für die Berufsgenossenschaften umschreiben, aber der Grundgedanke der Entschädigung, seitens des Betroffenen sollte erhalten bleiben. Damit wären dann die Körperschaften des öffentlichen Rechts, in der Bringschuld. Es ist mir Bekannt das diese Forderung nur sehr schwer umsetzen lässt, aber wer nicht Kämpft hat schon verloren. Nun hab ich eine kurze Einleitung meines Anliegens hier im Forum dargelegt, und hoffe nun auf rege Beteiligung seitens des Forums.
Vielen Dank:)
 
Hi Rekobär,
da musste was falsch Verstanden haben. BG Unfall Opfer ist nur meine Benutzerkennung hier im Forum!:confused:


Ich dachte hier an etwas Näherliegendes. So z.B. „BG - Politik“ …wie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Opfern umgehen. Unterandrem sollte es möglich sein, die in Berlin mal mit der Nase draufstoßen zu können. Leider bis dato noch keine Info von den Admins hier eingegangen, ob diese sich solchen Überlegungen anschließen könnten. :mad:



…und hi MEGGY..(Weiblich?)
Danke für den Hinweis.:rolleyes:

Man darf niemals 'zu spät' sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang.
(Konrad Adenauer)
 
Hallo BG Unfall Opfer,

wenn Du hier wirklich ernst genommen werden möchtest
wechsle umgehend Dein Profilbild ist zwar alles NATUR
aber kommt hier nicht so richtig gut.

Gruß Meggy (weiblich)
 
Für MEGGY

Hi MEGGY,:)
besser so LOL…Schau doch bitte nicht so auf das Bild, der Inhalt der Schreiben ist Interessanter!
Um hier …wahrgenommen zu werden“… ist es wohl besser als aktiver Sponsor Aufzutreten
…aber Danke für den Hinweis:eek:
 
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