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„Blinde Justitia 2017“

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
.
Sie ist unter Krankengeld-Richtern eine sehr begehrte Trophäe;
die Konkurrenz ist riesig. Aber im Moment deutet alles darauf hin,
dass das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Essen,
das Rennen um die „Blinde Justitia 2017“ nach einer einzigartigen Team-
Leistung für sich entscheiden wird. Bereits jetzt wird deutlich: Die dortigen
Krankengeld-Senate überbieten sich gegenseitig, geben wirklich ihr „Letztes“
und lassen die begeisterten Zuschauer gerne teilhaben, indem sie ihre Un-
fähigkeits- oder Willkür-Nachweise öffentlich machen. So sind z. B. der
Beschluss vom 24.04.2017, L 11 KR 913/16, (11. Senat) und das Urteil
vom 20.12.2016, L 1 KR 130/13 (1. Senat) aktuelle und wertvolle
Dokumente der Krankengeld-„Recht“sprechung der „Sozial“-
gerichtsbarkeit auf dem weiten Feld zwischen seichter
Rechtsanwendung und unendlicher Verfahrens-
Dauer:

http://www.sozial-krankenkassen-ges...-vom-17-06-2014-L-6-K/?postID=24027#post24027

Der 5. Senat des LSG NRW wirft das Gewicht einer „fiesen Rolle“ mit dem
Urteil vom 21.08.2014, L 5 KR 79/13, in die Waagschale. Das sollte reichen –
falls der 16. Senat den ersehnten Team-Erfolg nicht nochmals gefährdet. Er
hat den Ernst der Lage anfangs nicht begriffen, ist am 17.07.2014 aus der
Reihe getanzt, weswegen nach einer Auswechslung am 16.12.2014 drei
Wiederholungsspiele angeordnet wurden, deren Ergebnisse offenbar
gehütet werden.
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