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Üble Nachrede / Verleumdung und Mobbing, Anzeige erstatten?

reini5555

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2009
Beiträge
557
Hallo,
was würdet ihr in so einem Fall machen, meine Frau hatte einen kleinen Unfall, und ist deshalb krankgeschrieben.
Vorgestern telefonierte ich mit ihrer Chefin, und die warf mir doch glatt vor, meine Frau wäre im Freibad gewesen, hätte die Kollegin A ihr erzählt. Stimmt natürlich nicht, dafür gibt es für den ganzen Tag sogar Zeugen, zumal Schwiegermutter wegen der Krankheit im Haushalt half, und ich selbst Kumpels am Nachmittag zu Besuch hatte.
So nun hatte meine Frau die Kollegin A gleich per Whatsapp angeschrieben, was der ganze Scheiß soll. Zur Antwort bekam meine Frau, sie (Kollegin A) hätte dies von Kollegin B und die hätte dies von Kollegin C, welche an dem besagten Tag frei hatte.
Darauf hin hatte ich mit der lieben Kollegin A ein Telefonat, wo ich einfach forderte, das sie in der Firma hinsteht und die beiden anderen dazu nimmt, und die Wahrheit sagt, und sich anschließend offiziell bei meiner Frau entschuldigt. Damit wäre für mich die Sache erledigt gewesen.
Aber die betroffenen Damen machten von dem Angebot keinen Gebrauch, im Gegenteil, Kollegin A erzählte dann noch, meine Frau kann gar nicht bei uns zuhause auf der Treppe ausgerutscht sein, denn wir hätten in der Wohnung gar keine Treppe, nur auch hier lügt sie bewusst, denn ich habe einen Haushälfte, ganz normal Küche WC, Bad und Wohnzimmer unten, kann ja jeder sehen.
Da es auch in der Firma / Filiale nicht gerade gut geht, sprich die Damen haben viel Arbeit und die Firma wird zum 1.8 von einer anderen übernommen, stehen unter Umständen Arbeitsplätze auf den Spiel. Die anderen Kolleginnen sind sauer, weil sie meinen meine Frau macht blau, und ich sehe schon das wenn sie wieder zum Arbeiten geht, das dann ein Mobbing losgeht.

Nun sehe ich eigentlich keine andere Wahl, zumindest gegen die Kollegin A eine Anzeige nach §187 StGB zu machen, nur stellt sich die Frage, nach dem wir von Kollegin A auch schriftlich haben, das die anderen beiden Kolleginnen auch an der Geschichte beteiligt sind, sollte wir auch gegen die beide Anzeige erstatten?
Und es stellt sich für mich die weitere Frage, wir haben von den betroffenen Damen nur den Namen und die Telefonnummer, und natürlich den Arbeitgeber, aber keine Anschriften. Brauchen wir die für die Anzeige, oder ist das Sache der Polizei?
Was ist das richtige Vorgehen in so einer Situation, den Arbeitgeber habe ich schon Aufgefordert, Arbeitsrechtlich vorzugehen, aber leider juckt das den nicht groß, da er noch zwei Wochen nur noch die Firma hat. Die Teamleiterin vor Ort will nichts wissen, sie ist der Meinung, das geht sie nichts an, der habe ich gestern eine Unterlassungserklärung auf den Tisch gelegt, wo sie unterschrieben hat, das sie nicht mehr behauptet, das meine Frau am Montag im Freibad war, welche sie ohne weiteres Unterschrieben hatte, meint für sie sei damit die Sache erledigt.

Im weiteren frage ich mich, müssen wir bei der Anzeige genau den Paragraphen nennen, es kommen ja zwei in Frage StGB 187 oder StGB 186?
 
Hallo,

meinst du, dass du das Arbeitsklima durch eine Anzeige verbesserst? Eher wird die Gerüchte- und Mobbingküche dann erst recht hochkochen.

Falls deine Frau wirklich nachweisen will, dass sie sich an dem fraglichen Tag nicht im Freibad aufgehalten hat, kann sie ein Schreiben von Schwiegermutter und deinen Freunden vorlegen, die bezeugen, dass sich deine Frau den ganzen Tag zu Hause aufgehalten hat.

Wenn du die Kollegen vor der Chefin zur Rede stellst, kann das auch leicht nach hinten losgehen, wenn alle drei feste mit Absicht und wider besseres Wissen behaupten, deine Frau im Schwimmbad gesehen zu haben ... Und was soll dann eine Anzeige? Schlimmstenfalls steht dann wieder Aussage gegen Aussage...

Aber vielleicht sehen das andere User anders?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Wenn du die Kollegen vor der Chefin zur Rede stellst, kann das auch leicht nach hinten losgehen, wenn alle drei feste mit Absicht und wider besseres Wissen behaupten, deine Frau im Schwimmbad gesehen zu haben ..
Hallo Rudinchen,
falsch ich habe die Nachrichten auf dem Handy abgelichtet und da ist schon ein Geständnis dabei, das es von einer Person kommt, welche das meint.

Der Job ist eh nicht mehr für meine Frau ertragbar, habe heute mit dem Hausarzt telefoniert, und meine Frau wird bis auf weiteres AU geschrieben.

Es kamen auch heute wieder Droh SMS, wie "schau bloss zu das du Montag wieder zur Arbeit kommst", "warte ab, was Dir noch alles passiert".
Meine Frau ist im Moment fix und fertig, der Rücken ist immer noch von der Prellung geschwollen, und nervlich ist sie am Ende.

Heute waren wir in der Agentur für Arbeit, die sehen sich nicht zuständig, ihr Hilfe anzubieten, wortwörtlich:
"Wenn man Ihnen deswegen kündigt, können wir ihnen erst helfen"
 
Hallo reini,

wenn du die SMSen schriftlich hast, dürfte es ja reichen, sie der Chefin zu zeigen ... Die weiß dann auf jeden Fall Bescheid, wird deiner Frau dann hoffentlich den Rücken stärken!

Wenn diese Drohungen nun wirklich so massiv werden, würde ich wohl doch eine Anzeige bei der Polizei stellen bzw. dort einmal nachfragen, was das alles so nach sich zieht.

Gerade wenn deine Frau nicht mehr auf die Arbeit zurückwill (was ich gut verstehen kann!)

Gute Besserung deiner Frau!

Rudinchen
 
wenn du die SMSen schriftlich hast, dürfte es ja reichen, sie der Chefin zu zeigen ... Die weiß dann auf jeden Fall Bescheid, wird deiner Frau dann hoffentlich den Rücken stärken!
Hallo,
das haben wir heute versucht, aber nein, die hat gar kein Interesse das Ruhe einkehrt, denn sie ist der Meinung als Filialleiterin geht sie das nichts an.

Danach fuhren wir zur Polizei um Anzeige zu Erstatten, ein totaler Frust. Erst durften wir fast zwei Stunden warten, dann war erst meine Frau mit dem Beamten allein, und nach einer halben Stunde kam sie auflöst heraus, die wollen nichts machen. Dann sprach ich noch mit dem Leiter der Dienststelle, nach ewigen Geschätz wies ich ihn auf die §186 und § 187 StBG hin, denn der gute Mann war der Überzeugung, das wäre nicht, hat er den Fall jetzt aufgenommen, und gibt die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter.
Ich komme mir ehrlich gesagt verarscht vor, da hat man alles auf Papier, und die Herren versuchen abzublocken, klar ist das Arbeit, wie der Beamte sagte, "Mensch da muss ich ja mindestens 4 Personen vernehmen".
Ich frage mich, was ist sonst dem seine Arbeit?
Bei Schröder und seiner Haarfarbe gab es das wohl nicht.

Auf jeden Fall wird jetzt meine Frau weiter AU bleiben, nächste Woche schalte ich die Agentur für Arbeit ein. Zivilrechtlich brauche ich erst mal die komplette Adressen der Damen, denen reiße ich sprichwörtlich den ********** auf. Eine heute eingetroffene SMS hat mich darin bestätigt bzw. brachte das Fass zum überlaufen, darin stand:
" was soll das ganze Theater, du hast in der Wohnung doch gar keine Treppe, du Heuchlerin"
Anmerkung von mir, für jeden nachprüfbar, wir haben eine Haushälfte, also Wohnzimmer, Küche, Bad und WC im EG, Schlafzimmer usw. OG.
 
hallo reini!

Das ist unschön,was da passiert!

Frag mich aber grad warum es euch passiert!:rolleyes:

Könnte es sein das du was lernen mußt?


nachdenklicher
riesling

Ps: Die Energie folgt der aufmerksamkeit!

Richte nicht, auf das du nicht "gerichtet" wirst....;)


Gruss riesling
 
Geliebte Riesling,
ich hoffe, es geht Dir einigermaßen, mal schnell einen lieben Gruß von mir.

Lieber reini;
auch ich denke,das es ein Fall zum nachdenken ist und das man mit Gegenmaßnahmen
wie Du sie vorschlägst, genau das Gegenteil erreicht, ....
es wird alles noch viel schlimmer!
Vielleicht mal den "anderen" Weg gehen?
Wünsche Dir und Dener Frau, das bald wieder "Ruhe" einkehrt und man kann aus solchen
Zwischenfällen wirklich nur lernen.
Alles Liebe Ophelia
 
Hallo

ich habe das jetzt hier auch ein wenig verfolgt.
Ist denn in der Firma wo Deine Frau beschäftigt ist kein Betriebsrat vorhanden. Denen kannst Du das dann vorbringen, die sind dann verpflichtet der Sache nach zu gehen oder seit Ihr vielleicht Gewerkschaftlich vertreten, dort könntet Ihr auch anfragen, wie Ihr Euch am besten verhaltet.

Nur als kleiner Tip am Rande. Ich weis, was Mobbing in der Firma bedeutet.

Wünsche Euch allen noch einen schönen und sonnigen Sonntag

lg. Schlawinchen
 
Ist denn in der Firma wo Deine Frau beschäftigt ist kein Betriebsrat vorhanden. Denen kannst Du das dann vorbringen, die sind dann verpflichtet der Sache nach zu gehen oder seit Ihr vielleicht Gewerkschaftlich vertreten, dort könntet Ihr auch anfragen, wie Ihr Euch am besten verhaltet.

Nur als kleiner Tip am Rande. Ich weis, was Mobbing in der Firma bedeutet.
Hallo Schlawinchen,
nun die Firma hat, wie so viele keinen Betriebsrat, ist ja keine Seltenheit. Zudem gibt es diese Firma in Kürze nicht mehr, sie wird übernommen.
Nun wir waren beim Arbeitsamt, und die haben uns schon vorher zu solchen Schritten geraten, so das meine Frau keine Sperre erhält.

Nun mir war Mobbing bisher unbekannt, jedoch kam dieses Mobbing nicht von heute auf Morgen. Es gab jetzt zwei Kolleginnen, welche sich gerade bei meiner Frau gemeldet haben, und die auch selbst von deren Mobbing betroffen sind. Denen konnten wir nur raten, sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

Aber jetzt verstehe ich auch warum meine Frau schon in den letzten Wochen so gereizt war.
 
Schwimmbadbesuch gehört zu Heilmaßnahmen nach Unfallverletzung

Hallo reini5555,

meine Frau hatte einen kleinen Unfall, und ist deshalb krankgeschrieben.
Vorgestern telefonierte ich mit ihrer Chefin, und die warf mir doch glatt vor, meine Frau wäre im Freibad gewesen, hätte die Kollegin A ihr erzählt.
Und warum darüber aufregen?

Ein Unfall kann daran hindern, seiner Arbeit nachzugehen, wenn man durch die Arbeitsvorgänge dann noch mehr Schaden erleiden würde, die Heilung verzögern oder gar verhindern oder sogar auch andere Kollegen oder Kunden durch ungeschicktes Verhalten auf Grund der Unfallbehinderung zu Schaden kämen.

Das bedingt jedoch nicht, dass man das Bett oder das Haus hüten müsse.
Wenn ein Schwimmbadbesuch der Heilung diene, warum solle man dann dort nicht hingehen? In Heilbehandlungsmaßnahmen nach Unfallverletzung ist meist Schwimmbadbesuch enthalten, gerade wegen der Erholung, der schwerelosen Bewegung beim Schwimmen, der Sonnen-Vitamin Bildung, ...

Ich verstehe den Zirkus wegen des Schwimmbadbesuches als sogenanntes ertappt fühlen, schlechtes Gewissen. Wäre es nicht so, dann würde man, auch wenn man nicht oder doch im Schwimmbad war, und andere erzählten darüber, nicht so einen Zirkus aufführen mit der Abwehr.

Weiter ist es eine Aussage von Dritten, also hat die Chefin deine Frau nicht selbst im Schwimmbad gesehen. Das ist Stasi-Methoden-Wirtschaft. Üble Nachrede ist es aber nur, wenn man mit dem Hinweis, die ist im Schwimmbad und geht nicht arbeiten, damit suggerieren wolle, die mache blau oder mokiert nur ihre Unfallverletzung. Es kommt also auf das Vergalten der Chefin an, was sie aus der Aussage von der dritten Person macht.

Tatsache, jeder Unfallgeschädigte, der zwar nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann, braucht Heilmaßnahmen, um wieder arbeitsfähig zu werden, das geht bei Unfallverletzungen am Besten durch Schwimmbadbesuch - als Heilmaßnahme. NICHT JEDOCH BEI UNFALLVERLETZUNG MIT OFFENER WUNDE!

Anders wäre es, wenn man einen Infekt hat, bei dem jede Anstrengung und Virus/Bakterienverbreitung verhindert werden sollte, also das Bett oder haus hüten. Auch offene Wunden, Blutvergiftung ect. vertragen keinen Schwimmbadbesuch.

Z.B. ein Dachdecker verstaucht seinen Fuß. Seine Arbeit könnte er vielleicht nur unter größte Gefahren verrichten, passierte ihm aber was, dann würde die Versicherung nicht zahlen, weil er grob fahrlässig gehandelt häbe.
Aber er könnte beim Schwimmen seine Verstauchung kurieren, da im Wasser Bewegung frei hängend möglich ist und den verstauchten Fuß nicht belastet, er auch nicht auf der Couch rum liegt und seine übrigen Muskeln dabei schwächt. Immer Bewegung, jedoch keine anstrengende, sondern erholende Bewegung.

Nur Ignoranten, Halbwissende, Besserwisser und Neider meinen, andere Bevormunden zu müssen, was sie an Heilmaßnahmen zu machen und zu lassen haben. Jeder ist mündig genug um selbst zu wissen, was im Unfallverletzungsfalle ihm am besten tut um wieder geheilt "auf die Beine zu kommen".
Ein guter Arzt würde, je nach Verletzungsfall sogar einen Schwimmbadbesuch empfehlen, zur Not auch mit Begleitung (nicht Bekleidung!).

Arbeitsunfähig wegen Unfallverletzung und Disco-Besuch, das ist keine Heilmaßnahme, sondern ein Hinweis darauf, mir geht es so gut, dass ich meine Gesundheit aufs Spiel setzen kann. Diskothek ist ein Stress-Betrieb und kein Heilbetrieb.:cool:

Gruß Ariel
 
Hallo reini,

ich denke, dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellen wird ... Deshalb habe ich dir ja geraten, erst einmal mit den Polizisten zu sprechen - und deren Reaktion sagt ja alles ...

Und - wie gesagt - so eine Anzeige wird das Arbeitsklima nur verschlechtern.

Was ihr - für euch bzw. deine Frau - machen könnt: evtl. gibt es eine Mobbing-Selbsthilfegruppe bei euch in der Nähe. Dort könnt ihr euch Tipps zum Umgang mit der Situation holen.

Eine Verwandte wurde massiv gemobbt und hat sehr gelitten. Das Ende vom Lied: Sie hat gekündigt und ist nun seit Jahren arbeitslos und psychisch angeschlagen...

Überlegt gut, was ihr tut - es ist auf jeden Fall nicht einfach ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo reini,

Mobbing ist ein schwieriges Feld, da es zumeist an der Intimsphäre rüttelt und Persönlichkeitsgrenzen überschreitet. Es ist nicht nur verletzend, sondern kann krank machen, so wie Rudinchen es auch schon geschrieben hat.


Hier ein paar Infos, die Euch vielleicht weiter helfen:

http://www.dnbgf.de/uploads/media/hilfe-gegen-mobbing-am-arbeitsplatz.pdf

Eine vielleicht nicht ganz unwichtige Empfehlung, ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch zu führen, findet man auch auf nachfolgenden Seiten:
http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/gesundheit/mobbing-bossing-symptome-hilfe100.html

Hier kann man sich beraten lassen und es gibt Broschüren zum Download:
http://www.mobbing-web.de/index.php

Auch hier findet man Informationen und eine telefonische Beratungsmöglichkeit:
http://www.mobbing-abwehr.de/angebote.htm

Telefonsiche Beratung mit Auskunft zu Beratungsstellen:
http://www.komnet.nrw.de/hilfe_und_infos/telefonservice/index.html


Wünsche Euch alles Gute.
Viele Grüße
sachsblau
 
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