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Überschreitung des Hinzuverdienstes

siola

Mitglied
Registriert seit
14 Sep. 2008
Beiträge
90
Ort
Norddeutschland
Hallo
Ich beziehe seit 2013 die Teilerwerbsminderungsrente, habe am 8.1.2019 die volle Erwerbsminderungsrente beantragt, die mir im Juli bewilligt wurde.
Vorab wurde mein Hinzuverdienst zu meiner Teilerwerbsminderungsrente geprüft.
Hierzu wurden Auskünfte zum Arbeitsentgelt von meinem Arbeitgeber und meiner Krankenkasse angefordert.
Da ich in diesem Zeitraum etliche Stationäre Behandlungen hatte.
Lange arbeitsunfähig war, daher Krankengeld bezogen habe.
Bevor ich den Bescheid auf Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente bekommen habe, forderte die Rentenversicherung teilweise Geld zurück wegen Überschreitung meines hinzuverdienstes.
Wie kann es sein, daß die Krankenkasse der Rentenversicherung mitteilungen über Krankengeldtagessätze mitteilt die ich so nie erhalten habe.
Die Krankenkasse hat mir völlig andere, viel niedrige Tagessätze mitgeteilt, von denen dann noch die Sozialabgaben abgezogen wurden.
Sprich Rentenversicherungsbeitag,
Arbeitslosenbeitag, Beitrag zur Pflegeversicherung.
Da ich teilzeit beschäftigt war wurde mir auch Krankengeld nach meiner teilzeitbeschäftigung gezahlt.
Das Krankengeld ist weniger als das Gehalt welches ich bekommen habe.
Und genau in den Zeiten wo ich Krankengeld bekommen habe, soll mein Hinzuverdienst zu hoch gewesen sein.
Mein Widerspruch hierzu wurde abgelehnt.
Jetzt habe ich Klage beim Sozialgericht gegen den Bescheid der Rentenversicherung
eingereicht.


Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
 
Hallo Siegfried

Dort war ich auch schon, leider konnte der Mitarbeiter mir so auch nicht weiterhelfen.
Er konnte nicht auf meine Daten in Berlin bei der Rentenversicherung zugreifen.
Da mein Widerspruch von dort zurückgewiesen wurde, habe ich den nächsten Schritt eingeleitet.
Die Klage vorm Sozialgericht.
Mal abwarten?
 
Genau das verstehe ich auch nicht.
Ich kann mir nur vorstellen, wo ich Teilzeit beschäftigt war und dann wieder Krankengeld bezogen habe, es Überschneidungen der Zahlungen von Arbeitsentgelt und Krankengeld gegeben hat.
Diese Überzahlungen wurden aber immer wieder vom Arbeitgeber oder bzw. der Krankenkasse zurückgefordert.
 
Hallo Kasandra

Das ist richtig, aber es sind doch falsche Informationen die der Rentenversicherung übermittelt wurden.
Nur meinen Ausführungen glaubt man nicht, sondern den des Arbeitgeber und der Krankenkasse.
Daher die Klage vorm Sozialgericht.

Ich bin gespannt was daraus wird.

Mfg Siola
 
Hallo Siloa,

dies muss doch anhand der Überweisungen, Deiner Kontoauszüge nachvollziehbar sein, was Dir überwiesen wurde
oder zurück gebucht wurde.

Bist Du AU - dann kannst Du natürlich auch im "Nebenjob" - "Zusatzjob" keine Bezüge gehabt haben, weil AU und so wie Du
beschreibst, lange KH-Aufenthalte (somit gehe ich davon aus - stationärer Aufenthalt inkl. AU über 6 Wochen), kein Einkommen
gehabt zu haben sowie keine weiteren Leistungen.

Viele Grüße

Kasandra
 
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