Ingeborg!
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Freundliche Grüße in die Runde...
Durch die Dauerverweigerung der BG ist seit einiger Zeit eine Krankenkasse für bestimmte Leistungen zuständig (dies nur zur Information).
Auch die Krankenkasse ist nicht bereit, beantragte Leistungen nach gültigem Recht anzuerkennen. Nach einem mehrjährigen Verfahren (incl. Klage) habe ich nun einen Überprüfungsantrag nach § 44,1 SGB X gestellt und diesen umfassend und sorgfältig begründet. Einem solchen Überprüfungsantrag folgt m.E. verpflichtend, daß der gesamte Verwaltungsakt auf seine Richtigkeit zu überprüfen ist! Es gibt demnach eine grundsätzliche Prüfpflicht, die von meinem Antrag und dessen Begründung abhängig ist.
In der Realität geht die SB auf keinen Punkt ein, der von mir konkret genannt wurde (es gibt BSG-Urteile, die meinen Rechtsanspruch bestätigen). Sie listet einfach den bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens unter Nennung des jeweiligen Datums auf und 'kann zu keinem anderen Ergebnis kommen'. M.E. wurde hier gar nichts auf Tatsachenfehler und unrichtig angewandtes Recht überprüft.
Ich habe mich ausgiebig im www umgesehen, komme aber immer wieder zu gleichen oder ähnlichen Kommentaren zum Thema Überprüfung.
Frage an Euch: Gibt es BSG-Urteile zum rechtlich sicheren Umgang mit einem derartigen Antrag, oder kennt jemand zitierbare Ausarbeitungen hierzu? Habt Ihr schon einmal so ein Problem gehabt (m.E. eine Unverschämtheit, so eine Antwort auf einen Antrag zu verfassen) und konntet den SB mit Hinblick auf seine Pflichten erfolgreich aufklären?
Habe nun einen Monat Zeit - Widerspruch...
Grüße von
Ingeborg!
Durch die Dauerverweigerung der BG ist seit einiger Zeit eine Krankenkasse für bestimmte Leistungen zuständig (dies nur zur Information).
Auch die Krankenkasse ist nicht bereit, beantragte Leistungen nach gültigem Recht anzuerkennen. Nach einem mehrjährigen Verfahren (incl. Klage) habe ich nun einen Überprüfungsantrag nach § 44,1 SGB X gestellt und diesen umfassend und sorgfältig begründet. Einem solchen Überprüfungsantrag folgt m.E. verpflichtend, daß der gesamte Verwaltungsakt auf seine Richtigkeit zu überprüfen ist! Es gibt demnach eine grundsätzliche Prüfpflicht, die von meinem Antrag und dessen Begründung abhängig ist.
In der Realität geht die SB auf keinen Punkt ein, der von mir konkret genannt wurde (es gibt BSG-Urteile, die meinen Rechtsanspruch bestätigen). Sie listet einfach den bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens unter Nennung des jeweiligen Datums auf und 'kann zu keinem anderen Ergebnis kommen'. M.E. wurde hier gar nichts auf Tatsachenfehler und unrichtig angewandtes Recht überprüft.
Ich habe mich ausgiebig im www umgesehen, komme aber immer wieder zu gleichen oder ähnlichen Kommentaren zum Thema Überprüfung.
Frage an Euch: Gibt es BSG-Urteile zum rechtlich sicheren Umgang mit einem derartigen Antrag, oder kennt jemand zitierbare Ausarbeitungen hierzu? Habt Ihr schon einmal so ein Problem gehabt (m.E. eine Unverschämtheit, so eine Antwort auf einen Antrag zu verfassen) und konntet den SB mit Hinblick auf seine Pflichten erfolgreich aufklären?
Habe nun einen Monat Zeit - Widerspruch...
Grüße von
Ingeborg!