elster999
Erfahrenes Mitglied
Liebe Profis unter euch allen!
Habe mich schon viel belesen, aber so richtig schlau werde ich nicht daraus, ob das Vorgehen des Versorgungsamtes korrekt ist oder ich was dagegen tun kann.
Ich habe folgende Notiz des ärztlichen Gutachters des VA 2mal in ähnlicher Form gefunden:
"Bitte Bescheid der BG abwarten und dann verwaltungsseitig Übernahmebescheid fertigen. Es werden ausschließlich Unfallfolgen geltend gemacht, deren Bewertung Aufgabe der BG ist."
In Paragraph 69 SGB IX steht ja sowas auch drin, es sei den, es liegen wichtige Gründe des Antragstellers vor, dass doch nach Absatz 1 selbst entschieden werden muss. Was sind solche wichtigen Gtünde?
Reicht es nicht, dass ich als Erwerbstätiger eine umgehende und auch rückwirkende Bescheiderstellung wünsche?
Der jetzige Bescheid, wo ich gegen Widerspruch eingelegt habe, soll auch nur befristet gelten und dann in 1 Jahr überprüft bzw. den dann wahrscheinlich vorliegenden BG-Gutachten angepasst werden.
Kann ich das verhindern? Welche Chancen habe ich da?
Wäre sehr sehr lieb, wenn mich da jemand zu beraten könnte, wie es sich verhält. Denn dazu und zu den zu akzeptierenden Gründen habe ich nichts gefunden.
Ganz lieben Dank,
LG Ellen
Habe mich schon viel belesen, aber so richtig schlau werde ich nicht daraus, ob das Vorgehen des Versorgungsamtes korrekt ist oder ich was dagegen tun kann.
Ich habe folgende Notiz des ärztlichen Gutachters des VA 2mal in ähnlicher Form gefunden:
"Bitte Bescheid der BG abwarten und dann verwaltungsseitig Übernahmebescheid fertigen. Es werden ausschließlich Unfallfolgen geltend gemacht, deren Bewertung Aufgabe der BG ist."
In Paragraph 69 SGB IX steht ja sowas auch drin, es sei den, es liegen wichtige Gründe des Antragstellers vor, dass doch nach Absatz 1 selbst entschieden werden muss. Was sind solche wichtigen Gtünde?
Reicht es nicht, dass ich als Erwerbstätiger eine umgehende und auch rückwirkende Bescheiderstellung wünsche?
Der jetzige Bescheid, wo ich gegen Widerspruch eingelegt habe, soll auch nur befristet gelten und dann in 1 Jahr überprüft bzw. den dann wahrscheinlich vorliegenden BG-Gutachten angepasst werden.
Kann ich das verhindern? Welche Chancen habe ich da?
Wäre sehr sehr lieb, wenn mich da jemand zu beraten könnte, wie es sich verhält. Denn dazu und zu den zu akzeptierenden Gründen habe ich nichts gefunden.
Ganz lieben Dank,
LG Ellen