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Übernahme aller Rechtsanwaltskosten nach unverschuldetem Unfall durch gegnerische HPV

harry.sam

Nutzer
Registriert seit
23 Nov. 2013
Beiträge
2
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall, bei dem mein Unfallgegner leider ums Leben gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft hat routinemäßig gegen mich wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, was inzwischen eingestellt wurde. Mein von mir beauftragter Rechtsanwalt hat den Auftrag zweigeteilt, einmal 1) wegen Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft und einmal 2) wegen meiner Schadensersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Nun teilte mir mein Anwalt mit, dass die Kosten von ca. 600 Euro wegen 1) nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Hat er damit recht? Ich bin der Meinung, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle meine durch den Unfall verursachten Kosten aufkommen müssen. Oder ist das in diesem Fall nicht richtig?
Hat da jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht? Ich würde mich über Antworten freuen.
 
Hallo harry,

ich halte es für recht seltsam, dass die SA gegen dich ermittelt hat, wenn du doch nicht der Unfallverursacher warst...
magst du das genze etwas näher erklären?

Die Qualität der Antworten hängt erheblich von der Qualität deiner Frage und den genauen Umständen ab...

Meine Meinung nach den Infos, die du bisher gegeben hast:

1.
Klar, der RA musste die Fälle trennen, weil das eine eine strafrechtliche Angelegenheit und das andere eine zivilrechtliche Angelegenheit ist.

2.
M. M. nach müsste in diesem speziellen Fall deine RSV die Kosten für den strafrechtlichen Part übernehmen.

3.
Die Kosten für die strafrechtliche Sache kannst du dann im Rahmen des Schadenersatzes anschließend von der gegenerischen KH einfordern.


...so sehe ich das bisher...

VG
greek
 
Danke, greek, für die schnelle Antwort.
Mir wurde gesagt, dass nach einem schweren Unfall mit verletzten oder getöteten Personen (und außerdem ohne Unfallzeugen) immer gegen den überlebenden Fahrer ermittelt wird, ob der Zusammenstoß nicht hatte vermieden werden können. Dazu werden Unfallgutachter herangezogen.
Gruß
harry
 
Kostenübernahme

Hallo harry.sam,

Du hast hier zwei verschiedene Fälle, obgleich es um desselben Unfall geht. Die Kosten für die Strafverteidigung sind nicht Bestandteil des Schadenersatzes der gegnerischen Versicherung, da die Strafverfolgung unabhängig von der zivilrechtlichen Schuldfrage erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft ist bei tödlichen Ausgängen von Unfällen immer dazu verpflichtet in alle Richtungen zu ermittelen.

Hat eigentlich die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, oder das Strafgericht?

Wenn es das Gericht gewesen ist, wäre ein Freispruch besser gewesen, da Du dann von der Staatskasse das Geld bekommen hättest.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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