Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall, bei dem mein Unfallgegner leider ums Leben gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft hat routinemäßig gegen mich wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, was inzwischen eingestellt wurde. Mein von mir beauftragter Rechtsanwalt hat den Auftrag zweigeteilt, einmal 1) wegen Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft und einmal 2) wegen meiner Schadensersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Nun teilte mir mein Anwalt mit, dass die Kosten von ca. 600 Euro wegen 1) nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Hat er damit recht? Ich bin der Meinung, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle meine durch den Unfall verursachten Kosten aufkommen müssen. Oder ist das in diesem Fall nicht richtig?
Hat da jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht? Ich würde mich über Antworten freuen.
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall, bei dem mein Unfallgegner leider ums Leben gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft hat routinemäßig gegen mich wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, was inzwischen eingestellt wurde. Mein von mir beauftragter Rechtsanwalt hat den Auftrag zweigeteilt, einmal 1) wegen Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft und einmal 2) wegen meiner Schadensersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Nun teilte mir mein Anwalt mit, dass die Kosten von ca. 600 Euro wegen 1) nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Hat er damit recht? Ich bin der Meinung, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle meine durch den Unfall verursachten Kosten aufkommen müssen. Oder ist das in diesem Fall nicht richtig?
Hat da jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht? Ich würde mich über Antworten freuen.