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Übermittlung der elektronischen Akte an das Gericht

nightwalker

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Registriert seit
18 Sep. 2006
Beiträge
661
Ort
Jenseits von Eden
Hallo Foris,

im Zuge von elektronischer Datenübermittlung von Akten der Versicherung an das Gericht,
gibt es durchaus Probleme.
Es ist doch bekannt, daß die Versicherungen ab Anfang 2022,
die elektronische Akte
auf Anordnung des Gerichts übermitteln müssen.

Für die Übermittlung gibt es aber ein begrenztes Dateivolumen.

Da wir hier doch gut wissen, daß es oftmals mehrere Aktenordner gibt,
ist es aufgrund des begrenzten Datenvolumens nicht möglich die angeforderten Akten zu übermitteln.
Das ist doch schön für die Versicherungen, um sich herauszureden, und dem Gericht so die Möglichkeit
zu nehmen, per schnellerer elektronischer Suche, Details zu finden.

Ist es technisch möglich die Akten jeweils als Einzelportion zu übermitteln,
und dann im Zusammenhang zusammenzufügen, um dann im Gesamtpaket Details zu suchen?
Wie groß darf dann eine Akte/ Aktenordner sein.

Es hört sich alles schön an, als auch die Verpflichtung der elektronischen Aktenübermittlung
aber wem nützt es, wenn diese im Steinzeitniveau stecken bleibt,
und so nicht funktioniert.

Gibt es Eurerseits Erfahrungen, oder auch Erkenntnisse im Hinblick auf die Technik?


Gruß
nightwalker
 
hallo nightwalker,

und ups, ja, das scheint ein problem zu sein, nicht unbedingt nur wegen des umfangs. es scheint auch probleme zu geben mit dateibezeichnungen, die umlaute enthalten.
aber das ist sache des gerichts (die entscheidung - war es BGH? - habe ich kürzlich gelesen, aber noch nicht eingearbeitet). aber selbst der umfang darf dann keine rolle spielen, dann muss eben aufgeteilt werden. die frage ist, wie kommt ein solcher umfänglicher umfang zustande? wenn richtigerweise der dateiname keine rolle spielen kann, dann doch auch nicht der (nötige) umfang.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

habe noch etwas gefunden, und so werden die Berufsgenossenschaften noch erheblich Zeit schinden können,
um sich davor zu drücken, dem anforderndem Gericht die komplette elektonische Akte zu übermitteln,
damit endlich die Ermittlung erleichtert wird.
Meine BG will verheimlichen, und den Richter und die Sachverständigen wühlen lassen.
Ich habe meine aktuellen Aktenbände gesehen..., und in meinem,
als auch in den umfänglichen Aktenbergen anderer Betroffener,
wäre dieses Verfahren zur Übermittlung der elektronische Akte ein Segen,
eine erhebliche Arbeitserleichterung für das Gericht, und somit vielleicht auch für die Gerichtsgutachter.
Die BGen sorgen dafür das die Akten des Klägers erschreckend unüberschaubar werden,
und das Verfahren schnell vom Gericht abserviert werden soll.


"In der Sozialgerichtsbarkeit steht mit dem Sozialgericht Stade das nächste Gericht für eine Pilotierung der elektronischen Akte in den Startlöchern. Dort werden derzeit unter Hochdruck die notwendigen Vorarbeiten und technischen Tests für einen Umstieg auf eine elektronische Aktenführung vorangetrieben. Staatssekretär Dr. Frank-Thomas Hett wird sich am Donnerstag (15.7.2021) vor Ort von den Fortschritten überzeugen. „Die Leidenschaft, die die Kolleginnen und Kollegen an den Tag legen, beeindruckt mich. Sie gestalten den Veränderungsprozess vor Ort, der mit der Einführung elektronischer Gerichtsakten einhergeht“, so Dr. Hett.


Hintergrund:

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Prozessakten ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind. Für die Entwicklung eines elektronischen Arbeitsplatzes hat sich Niedersachsen mit den Ländern Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie dem Bundesarbeitsgericht zum sog. „e²-Verbund“ zusammengeschlossen. Gemeinsam werden unter Beachtung fachlicher und ergonomischer Aspekte die zur elektronischen Bearbeitung nötigen Softwarekomponenten entwickelt."


Bis dahin werde noch viele Betroffene mit umfangreichen Akten um ihre Rechte gebracht werden,
wie es auch bei mir geschehen soll.


Gruß
nightwalker
 
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