nightwalker
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Hallo Foris,
im Zuge von elektronischer Datenübermittlung von Akten der Versicherung an das Gericht,
gibt es durchaus Probleme.
Es ist doch bekannt, daß die Versicherungen ab Anfang 2022,
die elektronische Akte
auf Anordnung des Gerichts übermitteln müssen.
Für die Übermittlung gibt es aber ein begrenztes Dateivolumen.
Da wir hier doch gut wissen, daß es oftmals mehrere Aktenordner gibt,
ist es aufgrund des begrenzten Datenvolumens nicht möglich die angeforderten Akten zu übermitteln.
Das ist doch schön für die Versicherungen, um sich herauszureden, und dem Gericht so die Möglichkeit
zu nehmen, per schnellerer elektronischer Suche, Details zu finden.
Ist es technisch möglich die Akten jeweils als Einzelportion zu übermitteln,
und dann im Zusammenhang zusammenzufügen, um dann im Gesamtpaket Details zu suchen?
Wie groß darf dann eine Akte/ Aktenordner sein.
Es hört sich alles schön an, als auch die Verpflichtung der elektronischen Aktenübermittlung
aber wem nützt es, wenn diese im Steinzeitniveau stecken bleibt,
und so nicht funktioniert.
Gibt es Eurerseits Erfahrungen, oder auch Erkenntnisse im Hinblick auf die Technik?
Gruß
nightwalker
im Zuge von elektronischer Datenübermittlung von Akten der Versicherung an das Gericht,
gibt es durchaus Probleme.
Es ist doch bekannt, daß die Versicherungen ab Anfang 2022,
die elektronische Akte
auf Anordnung des Gerichts übermitteln müssen.
Für die Übermittlung gibt es aber ein begrenztes Dateivolumen.
Da wir hier doch gut wissen, daß es oftmals mehrere Aktenordner gibt,
ist es aufgrund des begrenzten Datenvolumens nicht möglich die angeforderten Akten zu übermitteln.
Das ist doch schön für die Versicherungen, um sich herauszureden, und dem Gericht so die Möglichkeit
zu nehmen, per schnellerer elektronischer Suche, Details zu finden.
Ist es technisch möglich die Akten jeweils als Einzelportion zu übermitteln,
und dann im Zusammenhang zusammenzufügen, um dann im Gesamtpaket Details zu suchen?
Wie groß darf dann eine Akte/ Aktenordner sein.
Es hört sich alles schön an, als auch die Verpflichtung der elektronischen Aktenübermittlung
aber wem nützt es, wenn diese im Steinzeitniveau stecken bleibt,
und so nicht funktioniert.
Gibt es Eurerseits Erfahrungen, oder auch Erkenntnisse im Hinblick auf die Technik?
Gruß
nightwalker