Bettele
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen, Hallo Seenixe
das Bundessozialgericht hat meine Beschwerde der Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen.
Der ganze Vorgang kann in meinen Beiträgen nach verfolgt werden.
Ich möchte dem Tipp von Seenixe nachgehen, und wegen überlangem Verfahren klagen.
Welches Gericht dafür zuständig ist,ob das zuständige Oberlandesgericht (Stuttgart), oder doch das LSG. ist mir nicht klar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das LSG gegen sich selber unparteiisch ist.
Was denkt Ihr
Grüßle Bettele
das Bundessozialgericht hat meine Beschwerde der Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen.
Der ganze Vorgang kann in meinen Beiträgen nach verfolgt werden.
Ich möchte dem Tipp von Seenixe nachgehen, und wegen überlangem Verfahren klagen.
Welches Gericht dafür zuständig ist,ob das zuständige Oberlandesgericht (Stuttgart), oder doch das LSG. ist mir nicht klar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das LSG gegen sich selber unparteiisch ist.
Was denkt Ihr
Grüßle Bettele