• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Überlange Verfahren Sozialgerichtsbarkeit : Welches Gericht ist zuständig

Bettele

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
28 Dez. 2014
Beiträge
117
Ort
Nähe Schwarzwald
Hallo zusammen, Hallo Seenixe
das Bundessozialgericht hat meine Beschwerde der Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen.
Der ganze Vorgang kann in meinen Beiträgen nach verfolgt werden.
Ich möchte dem Tipp von Seenixe nachgehen, und wegen überlangem Verfahren klagen.
Welches Gericht dafür zuständig ist,ob das zuständige Oberlandesgericht (Stuttgart), oder doch das LSG. ist mir nicht klar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das LSG gegen sich selber unparteiisch ist.
Was denkt Ihr
Grüßle Bettele
 
Hallo Bettele
Wenn es sich um Sozial Sache handle dann ist LSG zuständig. Du klagst nicht LSG sondern NRW Land.
L.G. Drago
 
Hallo Bettele,
ja, Du mußt Klage gegen das Land in dem Du wohnst einreichen. Und dies beim Landessozialgericht. Lies mal diesen Artikel der gut die Zusammenhänge beschreibt. Auch dieser Wikipedia-Artikel bringt Licht in Deine Fragen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
ich danke euch, für eure Antworten
der Hauptschuldige des überlangen Verfahrens ist die Bg-bau.
Mitschuld sind natürlich auch das SG und LSG, dass die Verzögerungstaktik der BG nicht unterbunden hat.
Wenn ich also Klage beim LSG gegen das Land BW einreiche, müssten das LSG ja zugeben, dass das sie selber schuld sind.
Ich mache mir da keine Hoffnung, nachdem sich das LSG sich trotz zwei positiven Gutachten gegen eine Rente entschieden haben,
und das BSG dies auch noch abgesegnet hat.
Ist es möglich, dass ich gegen die BG-Bau wegen überlangem Verfahren klage?
Schließlich wurde mir durch das überlange Verfahren, 13 Jahre, im Alter mit 51 eine Umschulung verwehrt.
Jetzt mit 64, brauche ich nicht mehr daran denken.
Den finanziellen Schaden schätze ich durch die anerkannte Berufskrankheit über 200 000 €,
denn ich musste die selbständige Arbeit aufgeben, und mit einer kleinen Rente leben.

Grüßle Bettele
 
Hallo Bettele,
die Klage wegen der überlangen Verfahrensdauer bringt bestenfalls einen Schadensersatz bis 3000 Euro. Gegen die BG gibt es meiner Meinung nach keine Möglichkeit. Dort hätte nur immer wieder eine Untätigkeitsanzeige und verfahrensrüge alle 6 Monate was gebracht. 13 Jahre ist auch eine Zeit, die völlig unakzeptabel ist. Wenn Ihr in dem Verfahren immer wieder auf die Verzögerungen hingewiesen habt, sollte die Klage gegen das Land auch erfolgreich sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
wie schon gesagt, wenn das LSG gegen sich selber Fehler suchen muss,kann nichts dabei rauskommen.
Ich bin im Internet auf das beigefügte Urteil des Bundesverfassungsgericht gestoßen.
Dies war ja auch ein sozialgerichtliches Verfahren
Warum ist dies Urteil dort beim BVG gelandet, und nicht beim BSG?
Grüßle Bettele
 

Anhänge

  • Bvg.pdf
    75 KB · Aufrufe: 15
Soweit ich informiert bin gibt es 2 Möglichkeiten :

1. nach § 198 GVG nach 12 Monaten Verfahrendauer bei Gericht eine Verzögerungsrüge einzureichen.
Bedeutet Warnfunktion und das Gericht sollte innerhalb der nächsten 6 Monate tätig werden.
Tut es das nicht kann Entschädigungsklage erhoben werden pro. Monat 100 €
Bettele vermutlich hats Du das nicht gemacht ?

2. Klage gegen BRD beim EUGH ( ist Anwalt notwendig)
Bettele bei Deiner beschriebenen Verfahrensdauer sinnvoll
da rappelt es dann aber...
 
Hallo Bettele,
das ist ein interessantes Urteil. Es ist hauptsächlich darin begründet, dass hier nach Ansicht der Richter Grundrechte verletzt wurden. Nach diesem Urteil gibt es aber inzwischen eine geänderte Gesetzgebung.
Der Weg, den Impf2010 vorschlägt ist zwar nur mit Anwalt möglich, aber dieser Weg ist sicher der erfolgversprechend.

Gruß von der Seenixe
 
@Bettele
habe da noch mal nachgelesen es besteht die

3. Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde
wegen Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG
hier Klage nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG

@ all
generell ist aber anzuraten die Verzögerungsrüge immer anzubringen
um dann die Möglichkeiten 1 bis 3 zu nutzen
 
Hallo, Ihr könnt mir alle helfen.
ich bin vom Landessozialgericht Baden Württemberg um die Bk-Rente betrogen worden, weil die Richter den Gutachtern nicht gefolgt sind.(Siehe meine Beiträge).
Ich habe Verfassungsbeschwerde erhoben, so wie Impf2010 empfohlen hat.
Es hilft, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Mir ist die Idee gekommen, wenn sich so viel wie möglich Forenmitglieder in Karlsruhe melden, und sich solidarisch mit mir erklären.
Der Text könnte so lauten:
Ich bin wie der Beschwerdeführer im Forum Unfallopfer tätig, und kenne seinen Fall genau.
Ich bin ebenfalls der Ansicht, das durch das Urteil des LSG BW und die Nichtzulassung der Revision, der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten
verletzt ist. Auch ist die Verfahrensdauer von über 13 Jahren um ein Vielfaches zu hoch, und sollte entschädigt werden.
Das Az. ist AR 1536/20 und sollte unbedingt angegeben werden.
Die Adresse ist Bundesverfassungsgericht Postfach1771 76006 Karlsruhe Fax 0721/9101382 oder ihr geht am einfachsten auf www.Bundesverfassungsgericht.de weiter auf Startseite, skrollt ganz runter, und geht auf Kontaktformular.
Ich hoffe ihr macht alle mit, und bedanke mich herzlichst im Voraus.
Grüßle Bettele
 
Hallo Bettele,
hab mir das nun in Ruhe durchgelesen. Bin ganz unrund geworden, komme dem gerne nach und habe sogleich ein Fax rausgeschickt. Bitte berichte uns von weiteren Vorgängen in der Causa.
Cisty
 
Top