Bettele
Erfahrenes Mitglied
Hallo, Ich möchte bei kundigen Forumsmitgliedern nachfragen, ob bei der Feststellung von überlangen Verfahrensdauer (§198 GVG) auch die Zeit zählt z B: das Feststellungsverfahrens einer BG. In einem Urteil OLG Schleswig Holstein habe ich gefunden, dass ein zu langes Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bei der Entschädigung angerechnet wurde. ich denke, dass ein Feststellungsverfahren mit einem Ermittlungsverfahren
gleichzusetzen ist.
Kennt jemand ein vergleichbares Urteil?
Ich möchte die Klage bei dem LSG gegen das Land BW ,selber ohne RA einreichen.
Hat Jemand einen Klageentwurf wo ich verwenden könnte.
Ich freue mich, auf eure Antworten.
Grüße Bettele
gleichzusetzen ist.
Kennt jemand ein vergleichbares Urteil?
Ich möchte die Klage bei dem LSG gegen das Land BW ,selber ohne RA einreichen.
Hat Jemand einen Klageentwurf wo ich verwenden könnte.
Ich freue mich, auf eure Antworten.
Grüße Bettele