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Überlange Verfahren Sozialgerichtsbarkeit : Welches Gericht ist zuständig

Hallo, Ich möchte bei kundigen Forumsmitgliedern nachfragen, ob bei der Feststellung von überlangen Verfahrensdauer (§198 GVG) auch die Zeit zählt z B: das Feststellungsverfahrens einer BG. In einem Urteil OLG Schleswig Holstein habe ich gefunden, dass ein zu langes Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bei der Entschädigung angerechnet wurde. ich denke, dass ein Feststellungsverfahren mit einem Ermittlungsverfahren
gleichzusetzen ist.
Kennt jemand ein vergleichbares Urteil?
Ich möchte die Klage bei dem LSG gegen das Land BW ,selber ohne RA einreichen.
Hat Jemand einen Klageentwurf wo ich verwenden könnte.
Ich freue mich, auf eure Antworten.
Grüße Bettele
 
Hallo Bettele,

als „kundig“ bezeichne ich mich nicht, mich beschäftigt in relativ ähnlicher (aber doch nicht gleicher) Situation die Frage auch. Ich nehme an, dass das GVG nicht anwendbar ist, dass sich aber in Gesetzen und Vorschriften für Verwaltungsverfahren eine Antwort finden lässt. Die Antwort von Kundigen interessiert mich jedenfalls auch.

LG
 
Hallo,
auch ich bin kein Jurist, aber bei der Frage der überlangen Verfahrensdauer muß man sich immer anschauen, in welchem Gerichtszweig man konkret unterwegs ist. Eine Staatsanwaltschaft hat wenig im Sozialgerichtsverfahren zu tun. Auch das Verwaltungsverfahren bei der BG ist nicht Bestandteil der Verfahrensdauer eines Sozialgerichtsverfahrens.
Das oberste Bundesgericht hat dazu gerade im letzten Jahr in einem wegweisendes Urteil Festlegungen getroffen. Im BSG-Urteil vom 27.03.20200 Aktenzeichen: B 10 ÜG 4/19 R, vielleicht mal genau studieren.

Gruß von der Seenixe
 
hallo zusammen,

welcher § existiert im Verwaltungsverfahren, welcher bei überlangen Verwaltungsverfahren durch die BG anzuwenden wäre?

Lg. Rolandi
 
Ich verstehe jetzt nichts mehr!

Was hat ein Verwaltungsverfahren mit / im BG = Sozialgerichtsverfahren gemeinsam?

Kannst Du den Zusammenhang bitte mal erklären Rolandi?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

Sorry, ich denke, ich hatte Bettele falsch verstanden und mit meinem letzten Beitrag (≠14) Verwirrung gestiftet.
Vergesst, was ich geschrieben hab.
Es geht - so verstehe ich es jetzt - bei Bettele nicht um ein überlanges vorgerichtliches Verwaltungsverfahren, sondern darum, ob dieses bei einer zu langen gerichtlichen Verfahrensdauer angerechnet / addiert wird.

LG
 
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