oerni
Erfahrenes Mitglied
https://esv.info/aktuell/von-guten-...-sozialgerichtsprozess/id/111214/meldung.html
Die Garantien des Art. 6 Abs. 1 und des Art. 13 EMRK gelten grundsätzlich auch für einen Rechtstreit vor einem Verfassungsgericht, wie es z.B. das Urteil des EGMR in der Sache P. gegen DEUTSCHLAND vom 4. September 2014, Beschwerde Nr. 68919/10, belegt.
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/pr/polstrafrecht/forschung/verfahrensdauer/index.html
Die Garantien des Art. 6 Abs. 1 und des Art. 13 EMRK gelten grundsätzlich auch für einen Rechtstreit vor einem Verfassungsgericht, wie es z.B. das Urteil des EGMR in der Sache P. gegen DEUTSCHLAND vom 4. September 2014, Beschwerde Nr. 68919/10, belegt.
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/pr/polstrafrecht/forschung/verfahrensdauer/index.html