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Überbelastung ... nach überlanger Schicht im Hafen - BG zuständig?

HWS-Schaden

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Registriert seit
2 Nov. 2012
Beiträge
5,339
Hallo @ all

Ich frage dies nicht für mich.

Ein Sohn eines Bekannten arbeitet im Hafen und hat nach einem Arbeitseinsatz, der etwa 3 Schichten im Stück dauerte, eine Überlastung im Arm (soweit ich weiß, ein Karpaltunnelsyndrom). Diese ist hartnäckig, soll nun mit Cortison behandelt werden; er ist seit ein paar Wochen krank geschrieben.
Alles läuft über die Krankenkasse.

Sieht jemand die Zuständigkeit der BG?
Sollte eine Meldung erfolgen?

Spielt die ausgedehnte Arbeitszeit (ich frage gern nach, soweit ich weiß, ist diese nicht vertraglicher Bestandteil) eine Rolle?
Es war Sturm und Not am Mann im Hafen, die Arbeit extrem körperlich belastend - ca. 24h (ich frage gern noch einmal nach genaueren Zeiten, habe sie vergessen).

Danke für eure Einschätzung, die natürlich nicht als Rechtsberatung verstanden werden wird.

Liebe Grüße, HWS-Schaden
 
Hallo HWS,

3-Schichten bedeuten tatsächlich 24 h.

Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz mit 10 h - max. 12 h.

Der AG hat Fürsorge zu tragen und dieses auch vor dem Gesetz zu verantworten.

Was darüber geht lehnen meines Wissens nach die BGn alles ab.

ABER; und es kann sein, dass es gewisse Ausnahmen gibt. Ich denke gerade mal an die Polizei und Soldaten.

In der Privatwirtschaft, ggf. gibt es dort auch eine Ausnahme, z. B. zur Vermeidung von Havarien etc. Möglich ist alles.

Der Sohn Deiner Bekannten soll sich mal bei seiner Gewerkschaft erkundigen.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo HWS-Schaden,

im zweifel sehe ich sehr wohl grundsätzlich eine Zuständigkeit der BG, soweit es die ersten feststellungen und eine entsprechende meldung dorhin betrifft. die sollte nach m.M. unbedingt nachgeholt werden, falls nicht schon erfolgt.

die diagnose "Karpaltunnelsyndrom" ist natürlich für verweigerungen prädestiniert. aber auch dahin führen nicht einfache untersuchungen. zudem dürfte es nach einschlägigen beschreibungen auch durch ein trauma ausgelöst werden können. und natürlich wird auch die lange arbeitszeit dazu beitragen können.

soweit auf die arbeitszeiten abgestellt wird, ist @Kasandra zwar zuzustimmen, aber es gibt - besonders bei notfällen und katastrophen - auch ausnahmen. allerdings wäre hier ggf auch ein arbeitsmediziner gefragt um nicht gleich mit wissenschaftlichen untersuchungen zu kommen. obwohl es sicher auch diese für solche fälle gibt.

und als zusatz: soweit es sich um einen solchen notfall- oder katastropheneinsatz handelte, dürften darüber einsatz- und andere berichte existieren. andernfalls - aber das kennst du ja hinreichend - selbst gedächtnisaufzeichnungen über ort, art, dauer, umstände des einsatzes, durchgeführte massnahmen und arbeiten, besonderheiten etc pp notieren,


gruss

Sekundant


ps:
ach so, da medizin ja wirklich nicht mein gebiet ist, stammt o.g. nicht von mir. sieh dir die einschlägigen seiten an, wie

Karpaltunnelsyndrom - DocCheck Flexikon oder

Karpaltunnelsyndrom – Wikipedia (ist aber heute nur von eingeweihten zu sehen ;))
 
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