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"Über Depressionen reden wie über ein gebrochenes Bein"

Dazu gebe es viel zu Schreiben, Reden, aber in der Politik, gesetzlichen UV, DRV oder gar bei Sozialgerichten werden
Verunfallte, Berufserkrankte oder Behinderte nur belächelt und als Naiv hingestellt.
 
Klar, über Depressionen darf man nicht reden, denn man gesteht ja ein, im Kopf „nicht richtig“ zu sein, was immer „richtig sein“ auch ist. Es geht um Gefühle, und Gefühle sind immer rein persönlich. Daher behalten Viele ihre Probleme lieber für sich und nehmen hin, als „verschroben“ zu gelten statt Heilung zu suchen.

Als Verunfallter, Verletzter, der Entschädigung sucht, wird man häufig erst deprimiert, wenn man den Vertretern der Institution gegenüber steht, deren Aufgabe eigentlich Hilfe ist, ihre karrierebedingte Haltung aber die Verweigerung jener ist. Diese "Ohnmacht" erzeugt dann gar noch Depressionen.

Ich kann mich noch gut an ein Gutachten für meine BG erinnern, wo jener BG-Arzt mir querulatorische Neigungen "attestierte", weil ich mich gegen die zu geringe MdE-Festsetzung zur Wehr gesetzt hatte. Also: wer kämpft ist Querulant, wer das aber nicht kann hat nur die Flucht in Depressionen.
 
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da habe ich ein gutes Gutachten vor jähren erhalten, in dem steht genau das Gegenteil, aber mir wurde eine
Verbitterungsstörung gegen die BG ETEM bescheinigt.

Wie meine der RiLSG Dr. Kainz bei der letzten Verhandlung:
Wenn wir jetzt ohne gutem Ergebnis für den Kläger heraus gehen, wird selbiger unverzüglich neue Anträge stellen
und das kostet im Endeffekt mehr, als ein positives Ergebnis nieder zu schreiben.
Er ist kein Querulant, sondern ein Mensch der sein Recht, Nachdruck verleit.

Sollte jede(r) betroffene Mensch tun, damit die Ergebnisse sich POSITIV verändern.
 
Dass ich nur meinen Rechten Nachdruck verleihe, sollte man beim SG Köln inzwischen eigentlich auch schon gemerkt haben.

Schrieb mir ein Richter auf meinen Antrag auf Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Androhung von Zwangsgeld letztes Jahr, jener könne keinen Erfolg haben; ich müsse der BG Zeit geben. Dann hat die BG aber einen wiederum rechtswidrigen Bescheid erlassen, mit dem sie das Urteil des LSG betragsmäßig nur teilweise ausgeführt und nicht entsprechend Urteil und Gesetz berechnet haben, und den mit Widerspruchsbescheid bestätigt.

Jetzt sind aus dem einen auszuführenden Urteil gar schon wieder zwei Klageverfahren neben dem immer noch anhängigen Vollstreckungsverfahren geworden: eines als Betragsverfahren zu dem ergangenen Grundurteil, in dem festgestellt werden muss, in welcher Höhe die BG insgesamt berappen muss, und eine Leistungsklage, wie sie die Zinsen nach § 44 SGB I zu berechnen und zu leisten haben. Die beiden letzten Verfahren sind aber einer anderen Kammer zugeteilt worden als der immer noch anhängige Antrag auf Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Androhung von Zwangsgeld.

Die von der BG möchten das aber wohl wieder aussitzen. Dass allein der nach meiner Berechnung noch zu leistende Zinsbetrag bald (zum 01.02.2022) die Grenze zur 6-stelligen Summe überschreiten wird, scheint ihnen nichts auszumachen. Die hoffen einfach, es komme nie so weit...

Ist doch eigentlich ganz normal, da verbittert zu werden! Aber nicht jeder Richter ist weise genug zu erkennen, dass es Kläger gibt, deren Rechte verletzt wurden und es Aufgabe des zuständigen Gerichts ist ihnen dazu zu verhelfen. Manche sehen da nur die Summe, die die etwa unterliegende BG zahlen müsste und schrecken einfach davor zurück, einem Kläger zu gönnen, was ihm jetzt an Rente und für das letzte Vierteljahrhundert der Unterversorgung noch nachzuzahlen zusteht.
 
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