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Über 2 Jahre rückwirkend Schwerbehinderung

Kasandra

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Registriert seit
28 Sep. 2006
Beiträge
8,673
Ort
Irgendwo im Nirgendwo
Hallo zusammen,

ich bin jetzt auch etwas ratlos, weil ich aktuell einem Bekannten auch keine Antwort geben kann.
Gerne fragt man mich zu Sachlagen, aber jetzt bin ich etwas auf dem falschen Fuß getroffen.

Wie verhält sich folgendes:

Rückwirkend wurde vom SG die Schwerbehinderung zugesprochen.

Klar, beim FA kann man rückwirkend die Lohnsteuerberechnung neu beantragen.

Aber wie verhält es sich nun im Fall der 5 Tage Urlaub?

1. Der AG kann die ja nicht mehr rückwirkend gewähren? Kann man das VA nun verklagen, dass die zumindest monetär die 10 Tage entschädigen?

2. Der Bekannte wird nun ca. Mai seinen AG über die Schwerbehinderung informieren.

Werden ab dem Tag die 5 Tage mehr Urlaub vom AG gewährt oder ist es wie beim Urlaub bzw. Kündigung - anteilig auf das Jahr und er bekommt ab Mai nur noch 2 oder 3 Tage Urlaub auf die Schwerbehinderung gewährt?

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Kasandra,

du kannst die antwort für eine auskunft finden unter https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/125.html

(2) Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, so hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem Erholungsurlaub hinzuzurechnen und kann bei einem nicht im ganzen Kalenderjahr bestehenden Beschäftigungsverhältnis nicht erneut gemindert werden.

(3) Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach § 69 Abs. 1 und 2 rückwirkend festgestellt, finden auch für die Übertragbarkeit des Zusatzurlaubs in das nächste Kalenderjahr die dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden urlaubsrechtlichen Regelungen Anwendung.

soweit also urlaub jahresübergreifend übertragen werden kann, steht auch für abgelaufene zeit der urlaub zu. weshalb aber mit einer mitteilung bis mai abgewartet werden soll, verstehe ich nicht (es sei denn, es gibt hinderungsgründe).


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

danke für Deine superschnelle Hilfe Klasse!

Um Deine Frage mit ca. Mai zu beantworten. Ich habe vorhin mal nachgefragt bei dem Bekannten.

Ihm liegt bislang weder das SG-Urteil vor und dann muss ja noch der Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Ich habe keine Erfahrungswerte, wie lange das VA dafür benötigt

Kennt jemand die aktuellen Bearbeitungszeiten von "Foto einreichen" bis Ausweis wird zugestellt?

Daher habe ich schon mal Mai locker angenommen. Wir hoffen, dass Urteil trifft nun täglich ein.

Aber eine Frage bleibt noch offen, kann man das VA zumindest finanziell für den entgangen Urlaub belangen? Die zwei Jahre mit Widerspruch + Klage machen ja 10 Tage noch aus, wo sich der Bekannte nicht "erholen" konnte.

Das ist ja allein dem VA zu verschulden, weil es den GbB nicht sofort bei Antragstellung korrekt bemessen hat.

Die Euronen von 10 Tagen ausgezahlt vom eigentlichen Lohn wären zumindest ein Beitrag für einen kleinen Urlaub....

Viele Grüße

Kasandra
 
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