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Ärztliches Gutachten

lugra90

Nutzer
Registriert seit
8 Okt. 2012
Beiträge
2
Halli Hallo liebe Forumsgemeinschaft!
Hatte vor gut einem Jahr einen kleinen Unfall, bin über die Treppe gestolpert und habe mir einen Bänderriss des Sprunggelenks zugezogen!
Nun habe ich morgen einen Termin bei einem ärztlichen Gutachter um den Invaliditätsgrad festzustellen!
Ich habe bei längerer Belastung schmerzen, vom Gang her kann ich selbst nichts erkennen, hatte sowas zuvor noch nie, worauf wird da geschaut?

mfg
 
Dann wollen wir mal hoffen, dass der Gutachter nicht hinter mehr Aufträge von der Versicherung her ist und dich darum im Sinne der Versicherung beurteilt.
Also als völlig gesund.
...Solls ja geben...:mad:
 
Hallo lugra,

diese Anleitung hatte ich vor wenigen Tagen jemanden geschrieben:


Ich schreibe Dir mal kurz, auf was Du achten solltest, was Du vorbereiten solltest und wie Du Dich verhalten solltest.

Melde dem Gutachte die Person an, die Dich zur Begutachtung begleiten soll und bitte um eine Bestätigung (zu 99% wirst Du sie nicht bekommen) nimm Dein Anschreiben mit zur Begutachtung. Eine Begleitung steht Dir zu, bestehe ruhig und stur darauf.
Jeder Arzt der Dir das verweigert....hat seine guten Gründe dafür, die Du dann ausbaden darfst.

Die Person, die Dich begleitet, darf nur etwas sagen, wenn sie gefragt wird...sonst muß sie schweigen.

Bereite einen Ordner mit Kopien aller Arztbriefe, Diagnosen, Gutachten und Stellungnahmen Deiner Ärzte zu Deinem Unfall vor. Dazu eine von Dir geschriebene Schmerzen,-Medikamenten-Liste. Erkläre (schriftlich) genau was Dir, wo und wie, Probleme bereitet.
Alles schriftlich, damit Du in der Begutachtung nicht etwas vergißt.

Laß Dir vom Gutachter die Übergabe bestätigen, macht er es nicht....dann hast Du als Zeugen Deine Begleitperson. Die sollte alles genau notieren: Uhrzeit, Länge der Untersuchung, ggf Abwesenheit des Arztes.

Verhalte Dich ruhig, freundlich und still. Antworte NUR wenn Du gefragt wirst mit kurzen erklärenden Antworten. Schmücke nichts aus und übertreibe nicht.
Laß Dich nicht auf private Gespräche über den letzten Urlaub oder Freizeitgestaltung, Familienfeier, Ausflüge ein. Vermeide jedes privates Gespräch. Nur der Unfall und seine Folgen zählt.

Der Gutachter ist nicht Dein Feind aber auch nicht Dein Freund, er soll anhand der Unterlagen, der Untersuchung und des Gespräches mit Dir ein
Gutachten erstellen.
Laß Dich auf keinen Fall provozieren, überlege jede Antwort genau und laß Dir damit Zeit.

Laß Dir Zeit beim Entkleiden, aber übertreibe nicht....hebe NICHTS auf was dem Gutachter aus der Hand fällt......gehe auf dem Flur, so wie Du immer gehst.....laß Dich nicht antreiben.

Nun ....viel Glück:)
Kai-Uwin

Hallo methusalixxx,

Dann wollen wir mal hoffen, dass der Gutachter nicht hinter mehr Aufträge von der Versicherung her ist und dich darum im Sinne der Versicherung beurteilt.
Also als völlig gesund.
...Solls ja geben...


was ist das für eine überflüssige und wenig hilfreiche Antwort:rolleyes:
 
guten Abend Forengemeinde,
Mich beschäftigt mein vorstehendes Gutachten für die gegn . haftpflichtversicherung. Es soll ein neurologisch Neuropsychologischen werden. Mein Anwallt sagte, wenn der Arzt meine Begleitperson nicht duldet müsse ich das akzeptieren. habe ihm die Urteile zum Sozialrechtliche gezeigt und damit begründet, dass es um meine Persönlichkeitsrechte geht aber er sagt ich habe kein Recht darauf. Kai-Uwin: dein Mann musste mehrere Neuropsycholigische Gutachten über sich ergehen lassen. Ich weiß du kündigst dich vorher als Begleitperson an, wie war die Reaktiom der Gutachter, die nicht von euch beauftragt wurden?

einen Ruhigen Abend an alle
 
Hallo Sunny,

wenn Dir eine Antwort von mir auch recht ist:

Ich hatte bisher nur einmal das Problem einer (anfänglichen) Ablehnung. Dabei war ich die Begleitperson und hatte schon wie bei anderen auch damit gerechnet, dass einmal eine Ablehnung kommen könnte.

Zuvor hatte ich das entsprechende Urteil (man weiss ja nie, es gibt Menschen, die auf mein Wort nichts geben wollen) ausgedruckt. Als die gute GAin freundlich aber bestimmt ablehnte, wies ich sie auf die Rechtslage hin. Ein paar Worte und bevor sie ihren Satz formulieren konnte, habe ich sie nochmals auf die rechtlichen Bestimmungen hingwiesen und ihr dabei das Urteil in die Hand gedrückt. Dann gab's keine Probleme mehr.

Da es um zivilrechtliche Fragen geht, wirst Du auf zivilprozessrechtliche Rechte abstellen müssen, nicht auf sozialrechtliche.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

Danke für deine Antwort. Sieh es mir bitte nach, aber ich verstehe deinen letzten Satz nicht. Heißt es bei Haftplichtversicherung habe ich kein Recht auf eine Begleitung? von welchem Urteil sprichst du? Das vom LSG bezugnehmend Sozialrechtlich?
 
Hallo,

ein Anrecht auf eine Begleitperson kann sich aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen ergeben. Im Sozial- und Verwaltungsrecht ist dieses Recht bereits festgeschrieben (habe ich hier mal eine kleine "Abhandlung" eingestellt).

In anderen Fällen kann sich das Recht auf eine Begleitperson aus anderen juristischen Gründen ergeben. Dies wird im vorliegenden Fall bei Dir zutreffen.

Suche hier mal nach entsprechenden Beiträgen zu "Begleitperson". Da ist bereits einiges geschrieben, auch mit Hinweis auf Urteile.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant, Hallo an alle,

ja wir hatten auch schon mal geschrieben, nur finde ich Urteile über Sozial und Verwaltungsrecht, aber nichts davon schien meinen Anwalt zu reichen, er meinte ich hätte kein verbrieftes Recht, wenn der arzt beim GUtachten meint meine Begleitung soll drausen bleiben, dann sollte ich das hinnehmen.
Ich finde im Internet meist nur schwammiges wie:

http://www.medsach.de/MEDSACH-2009-...d-Diskussion,QUlEPTI0NjM1NiZNSUQ9MzAwMDk.html

Obwohl dann finde ich hier wieder sowas:

http://www.compliancemagazin.de/ges...bundesregierung/deutscherbundestag150708.html

Hier eröffnet wohl sogar ein NErvenarzt die MÖglichkeit einer Begleitperson;
http://www.dr-silberhorn.de/gutachter.htm

Vielleicht hat wer noch einen Tip für mich, wie ich mich verhalten soll.

Viele Grüße

Sunny
 
Hallo Sunny,

es gibt mehrere Urteile; teils aus Sozialgerichtsverfahren, die aber iA auch auf zivilprozessuale Grundsätze der Parteiöffentlichkeit abstellen.

http://www.gwg-gutachten.de/ForumOld/100174674845.htm
http://www.abekra.de/Recht/PatientInnen_Versichertenrechte/umg 4_2006-Tamm.pdf
http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/84183-beistand-gutachter.html

Die rechtlichen Grundlagen bei sozial- und verwaltungsrechtlichen Verfahren hatte ich hier schon einmal eingestellt unter Begutachtung und Begleitperson als Bevollmächtigte und Beistände.


Gruss

Sekundant

PS:
Ich sehe gerade, dass Du auf mein Thema unter dem Link oben ja schon geantwortet hattest und es somit kennst. Nochmal: Begutachtung im Zivilrecht (also auch bei Haftpflichtfällen) sind die Urteile massgebend, die auf die zivilprozessualen Grundsätze der Parteiöffentlichkeit abstellen.
 
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