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Ärztliches Attest

schlumpie69

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
12
Ärztliches Attest
ich hatte am 07.01.2006 einen Verkehrsunfall.
Laut Diagnose vom Chirurgen " Binnenschaden linkes Kniegelenk" und Prellung linkes Kniegelenk !
Er verordnete mir eine Orthese die ich ständig tragen muss.
Ich bin selbständiger Privat & Mietkoch!
Sie hilft wunderbar und ich habe wieder Stabilietät und gutes Sicherheitsgefühl
im linken Knie bzw. linken Bein.
Nur ich kann nicht lange sitzen , stehen ,Fahradfahren max. 20 min.,Treppensteigen ,
Wetterfühligkeit ,Schmerzen ( Nehme Tramagit verordnet,seid dem Probleme mit Sex...) ,hocken und knieen schlecht ,liegen nur mit einem kissen unterm Knie ,
15.11.2000 erhielt ich eine Ersatzplastik des vorderen Kreuzbandes linkes Kniegelenk.( hatte bis zum Unfall am 07.01.2006 keine Probleme!)

Seid Unfall bin ich AU (50%) und ständig bei Ärzten die mir vor einer neuen OP abraten!
Grund ist das ich am rechten knie 1994 eine Spiegelung hatte und es dabei zur Infektion kam.
Deshalb riet mir mein behandelner Chirug und Hausarzt von einer erneuten op ab ,da es 2000 auch schon sehr schwierig war.
Nun meine Frage ,wie wird sich die AXA verhalten.
Ist das tragen einer Orthese eine Beeinträchtigung ? ( %) ,nehmen von Schmerzmitteln ,

Mein Hausarzt stellte mir darauf hin für meine Unfallversicherung AXA
ein Attest aus:
  • 1.Bewegungseinschränkung mit Streck- und Beugebehinderung 2/5 Tragen einer Knieorthese ist unumgänglich für Fortbewegung aus eigener Kraft​
  • 2.Geringe Bewegungseinschränkung der linken Schulter 1/10​
  • Diagnose vom Chirurgen -Binnenschaden linkes Kniegelenk!​
Meine Frage dazu.
Erkennt die UV dieses Invaliditätsbeeinträchtigung an oder ist sie zu hoch ?Gutachten am 08.03.2007 Kreiskrankenhaus Beeskow
Mich interresiert es wegen dem tragen der Orthese.
Ich muss auch dieses Teil ständig tragen und mache ich auch ,da ich sonst immer wieder weck nicke.
Was meint Ihr dazu?
Zieht Die AXA wegen der Kreuzbandgeschichte im Jahr 2000 Prozente ab.​



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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schlumpie,


1994 Spiegelung rechtes Knie, dabei kam es zu einer Infektion

2000 Einbau Ersatzplastik des vorderen Kreuzbandes linkes Kniegelenk

07.01.2006 Verkehrsunfall, " Binnenschaden linkes Kniegelenk"
Arzt rät von einer erneuten Op ab ,da es 2000 auch schon sehr schwierig war.

Gutachten soll am 08.03.2007 erstellt werden

Deine Frage:
Zieht die PUV wegen der Kreuzbandgeschichte im Jahr 2000 Prozente ab.


Welche AUB hast Du vereinbart ?
Wann wurde der Versicherungsvertrag abgeschlossen ?
Wenn nach 2000: Hast Du die Vorschäden im Versicherungsantrag angegeben ?

Gruß
Luise
 
Danke für schnelle Antwort!
Versicherung läuft seid 17.03.2005 ( AXA)
AUB 2000 steht im Versicherungsschein !Ausstellungstag 17.03.2005
Vorschäden habe ich keine angegeben, da mein Versicherungfachmann gesagt hat es ist schon zu lange her.
Rechtes Knie wurde damals mit 25 % Invalidität beurkundet bzw. Versicherung abgerechnet.(8750.00 DM)
Unfall 2000 wurde von keiner Unfallversicherung reguliert ,da Haftpflichschaden Unfallversicherer gezahlt hat.
Wichtig ist für mich ,Prozentabzug wegen Vorschaden ?
Und Ärztliches Attest vom Hausarzt?
Und eigendlich sollte ich zu den Gutachter bzw. Arzt der damals mein rechtes Knie VERSAUT hat ( ZUFALL!)
wo ich aber über Schlichtungsstelle/Rechtsanwalt auf den Ihr Raten abgebrochen habe Schmerzensgeld zu erhalten bzw. zu erstreiten.
Da dieser Termin erst ENDE Mai gewesen wäre da hat mir die Unfallversicherung einen anderen Gutachter vorgeschlagen.
Ich hoffe diese Wahl war keine Fehlentscheidung von mir ,denn ich denke mir das der Arzt beider Begutachtung so oder so gefragt hätte was mit meinen rechten Knie los ist .
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schlumpie,

korrigier mich bitte wenn ich was falsch verstanden habe.

1994 hattest Du einen Unfall, Spiegelung rechtes Knie, dabei kam es zu einer Infektion
Rechtes Knie wurde damals mit 25 % Invalidität beurkundet bzw. mit Versicherung abgerechnet.

Rechtes Knie ist damit erledigt,


wir sprechen nur noch über das linke Knie:

2000 hattest Du einen weiteren Unfall:
Einbau Ersatzplastik des vorderen Kreuzbandes linkes Kniegelenk
Dieser Unfall wurde von keiner privaten Unfallversicherung (PUV) reguliert ,da – nehme ich an – keine PUV bestand. Schaden wurde durch eine Haftpflichtversicherung reguliert.


17.03.2005 Abschluss einer PUV mit AUB 2000
Vorschäden werden keine angegeben, da Versicherungsfachmann gesagt hat, es ist schon zu lange her.

Hast Du einen Beweis für die damalige Äußerung des „Fachmanns“ ?​


07.01.2006 weiterer Unfall, "Binnenschaden linkes Kniegelenk"
Arzt rät von einer erneuten Op ab ,da es 2000 auch schon sehr schwierig war.

Gutachten soll am 08.03.2007 erstellt werden


Meine Einschätzung:

Einen „Prozentabzug wegen Vorschaden“ am rechten Knie wird nicht erfolgen, da ein Schaden des linken Knies zu regulieren ist.

Zieht die PUV wegen der Kreuzbandgeschichte (linkes Knie) im Jahr 2000 Prozente ab?

Der Gutachter wird die Ersatzplastik des vorderen Kreuzbandes linkes Kniegelenk in seinem Gutachten dokumentieren und der Versicherer – so fürchte ich - wird Dir den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung (Nichtangabe der Vorschäden) rückwirken kündigen.

Tut mir leid, arglistig getäuscht wurdest Du von dem „Versicherungsfachmann“, aber das wird Dir schwer fallen zu beweisen.


Gruß
Luise
 
Tut mir leid, arglistig getäuscht wurdest Du von dem „Versicherungsfachmann“, aber das wird Dir schwer fallen zu beweisen.

Das kann man ganz einfach durch ein graphologisches Gutachten beweisen. Sollte nämlich nachgewiesen werden, dass der Vermittler den Antrag ausgefüllt hat, steht nach neuester Rechtsprechung der Vermittler in der Haftung.

Du solltest Dich mal mit einem Anwalt für Versicherungsrecht in Verbindung setzen.
 
Nachfrage

guten nabend!

Mir wurde von meinem Versicherungsfachmann erzählt bzw. beim abschlussgespräch unterbreitet ,das die AXA Versicherung die einzigste
Versicherung ist ,wenn was passiert ,das Sie nicht weitere Fragen stellen werden.
Weiterhin steht in den Geschriebenen Bedingungen für die Unfallversicherung
Grundlage des Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen -AUB 2000

23. Versehensklausel:
Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. Erfüllung einer vertraglichen
Obliegenheit,so beeinträchtigt das die Leistungspflicht des Versicherers nicht ,
wenn der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, daß es sich hierbei nur um ein Versehen handelt und er nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachgeholt hat bzw. die Obliegenheit unverzüglich erfüllt hat.

So was machen wir nun.
Melden bzw. nachmelden oder warten was der Gutachter dazu sagt?

Weiterhin hat mir meine andere Versicherung (Krankentagegeldversicherung für Selbstständige )
25 % Partialkausalität bei der Schadensregulierung
nach Prüfung aller Unterlagen durch Ihre Vertagsärzte abgezogen.
Ich persönlich schätze mal ,das die Puv das gleiche Spielchen machen wird.
ODER ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo schlumpie,

Mir wurde von meinem Versicherungsfachmann erzählt bzw. beim abschlussgespräch unterbreitet ,das die AXA Versicherung die einzigste Versicherung ist ,wenn was passiert ,das Sie nicht weitere Fragen stellen werden.

Braucht man nicht weiter zu kommentieren.


Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit ....

„Anzeige bzw. Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit“ setzt einen Vertrag voraus. Es geht aber um die Frage, hast Du alle Vorschäden in Deinem Versicherungsantrag genannt – also bevor es zu einem Vertrag kam.

Im Grundsatz (gilt auch für die Krankentagegeldversicherung) geht es um Folgendes:

Du bittest den Versicherer um Versicherungsschutz.
Der Versicherer will nun, um sein Risiko abzuschätzen, näheres von Dir erfahren: Männlein oder Weiblein, Alter, Größe, Gewicht, vorhandene Behinderungen, schon erlittene Erkrankungen/Verletzungen ....
Der Versicherer lehnt Dich ab oder macht Dir ein Angebot.
Du nimmst das Angebot an und bezahlst brav Deine Prämien – bis das der Tod euch scheidet.

Solltest Du vor Deinem Ableben einen Schaden erleiden, wühlt der Versicherer so lange rum, bis er darauf verweisen kann, Du hättest in Deinem Versicherungsantrag unvollständige Angaben gemacht, er, der Versicherer, hätte, wenn er das gewusst hätte, Dich gar nicht versichert.

Mit den 25 % bei der Krankentagegeldversicherung (KTV) könnte OK sein. Die schicken Dich in Kürze sowieso zum Gutachter, der auftragsgemäß Deine Berufsunfähigkeit als Koch feststellen wird und Du somit aus der KTV fliegst.

Gruß
Luise
 
Antwort für Luise

Liebe Luise !

Danke für Deine ausführliche Antwort.
Aber ich habe noch mal mit meinen Versicherungsfachmann heute gesprochen.
Ich habe im Jahr 2005 die PUV abgeschlossen.
Im Antrag wird gefragt ob ich zurückliegend 2 Jahre irgentwelche
Erkrankungen etc. hatte.
Da ich die Kreuzbandplastik im Jahr 2000 bekommen habe ,da habe ich nein angekreuzt.
2005 minus 2 Jahre = 2003 ! ? !

So nun beantworte bitte meine anderen Fragen genauso ausführlich !
:) :) :)
Mein Hausarzt stellte mir darauf hin für meine Unfallversicherung AXA
ein Attest aus:
  • 1.Bewegungseinschränkung mit Streck- und Beugebehinderung 2/5 Tragen einer Knieorthese ist unumgänglich für Fortbewegung aus eigener Kraft​
  • 2.Geringe Bewegungseinschränkung der linken Schulter 1/10​
  • Diagnose vom Chirurgen -Binnenschaden linkes Kniegelenk!​
Ist diese Attest relewandt oder wird der Gutachter anders begutachten
Meine Frage dazu.
Erkennt die UV dieses Invaliditätsbeeinträchtigung an oder ist sie zu hoch ?Gutachten am 08.03.2007 Kreiskrankenhaus Beeskow
Mich interresiert es wegen dem tragen der Orthese.
Ich muss auch dieses Teil ständig tragen und mache ich auch ,da ich sonst immer wieder weck nicke.
Was meint Ihr dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo schlumpie,

in einer PN erinnerst Du mich an Deine Frage:

Meine Frage dazu.
Erkennt die UV dieses Invaliditätsbeeinträchtigung an oder ist sie zu hoch ?

Die Antwort liegt auf der Hand: NEIN ! Sonst würden die Dich doch nicht zum Gutachter schicken!

Ansonsten nahm ich an, Dich würde mehr die Meinung Deines Versicherungsfachmanns interessieren.


Gruß
Luise
 
Guten Tach Luise ,

so nun war ich beim Gutachter und er stellte bei mir einen Wert
von 1/4 Beinträchtigung Beinwert fest.
Das schreibt er auch ins Gutachten.

Beinwert habe ich 75 % laut Gliedertaxe und AUB 2000.
Wenn ich richtig rechne ,dann habe ich 18.75 % . ODER ?:confused:


Er sagte auch ,das mann meine Kreuzband-OP im Jahr 2000 , nicht als mit beieinflußende Beeinträchtigung ein rechnen kann.
Ich war bis zum Unfall am 07.01.2006 100 % ig arbeitsfähig etc.

Na ja ,werden wir sehen was die PUV nun macht bzw. mir vorschlägt.

Jedenfalls hatte ich Glück mit diesen Gutachter ,denn er war sehr neutral und menschlich.

Ansonsten nahm ich an, Dich würde mehr die Meinung Deines Versicherungsfachmanns interessieren.

Mich interessiert auch Deine Meinung ,aber ich habe mit dem
Versicherungsmann geredet und er hat mir versichert ,das es keine Prozentabzüge geben wird.

Den rest der Sache habe ich Dir ja schon geschrieben ,aber na ja jeder
hat seine Meinung und und und ....

Jedensfalls kannst Du Dich auch mal IRREN ODER?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Schlumpie69,
falls Du Dich über Deine letzte Bewertung wunderst, die ist von mir und ich finde es schon etwas frech, wie Du hier vorgehst. Dies hier ist keine Rechtsberatung (Du hast ja auch für nichts bezahlt), kein wissenschaftliches Konzil, noch kennen wir Dich näher. Wenn Dein Gutachter Dich jetzt gut bewertet, heißt dies auch noch nicht, dass die Versicherung auch entsprechend reguliert, aber: Bei 18,75 Prozent handelt es sich um eine relativ geringe Summe. Diese würde ich als Versicherung immer ausgeben, ehe ich mich vor Gericht um 2-5 Prozent streite, die Kosten sind definitiv höher.

Was mir aber nicht so gefällt, ist die Art und Weise, wie Du hier agierst. Du verkennst scheinbar Sinn und Anliegen dieses Forums.
Mal sehen, wie Du nach Deinem Erfolg hier mitwirkst oder ob Du nur einer dieser Abzocker bist, die nach Hilfe schreien und dann selbst aber nicht zur Hilfe bereit sind. Ich werde Dich an Deinen zukünftigen Beiträgen beurteilen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Schlumpie,

ich meine, dass die wichtigste Versicherung zu einer Unfallversicherung eine Rechtsschutzversicherung ist. Im Streitfall geht es da nämlich um eine hohe Streitwertsumme.

Mich würde interessieren, wie sich die AXA zu der Beeinträchtigung der Schulter von einem 1/10 stellt. Berechnet die AXA die 10% aus der Gesamtinvaliditätssumme oder zu 10% aus dem Armwert gleich 7 % ?

Alles Gute
Gruß
Gerd

Hallo seenixe,

Deinen Beitrag hatte ich vor meiner Antwort nicht gelesen; er stand auf der nächsten Seite. Selbstverständlich ist es besser, die Sache außergerichtlich zu erledigen wenn die Differenz so gering ist. Auch bietet sich eine pauschale Erledigung an; irgendwo in der Mitte.

Gruß
Gerd
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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