• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Ärztliche Stellungname der RV im Klageverfahren wegen Erwerbsminderungsrente

ulmuwe

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Nov. 2006
Beiträge
103
Ort
Ulm
Ärztliche Stellungname der Rentenversicherung im Klageverfahren wegen Erwerbsminderungsrente(Oben Fehler sorry)
Hallo ihr,
ich hoffe jemand von euch kann mir helfen
Ich habe seit 12/2005 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente am laufen,dieser wurde
mit Bescheid und nach Widerspruch abgelehnt.Nun ist die Angelegenheit vor dem Sozialgericht
auch hier schwierige Situation da die Gutachten immer was anderes sagen wie meine Ärzte.
Ich habe nun Post bekommen von meinem Anwalt hier eine ärztliche Stellungnahme der Abteilung 19
der DRV.Der sozialmedizinische Dienst ist der Meinung das ich für leichte Tätigkeiten einsetzbar wäre.
Ein gewisser Herr Obermedizinalrat ist hier der Unterzeichner und ich Frage mich ob das vor Gericht gilt?
Es liegt denen die neueste Begutachtung der BG vor hier habe ich 40%MDE(seit 03/2007 früher waren es 30%Mde)
eben hier ist es noch komplexer weil diese 40 % setzen sich aus 4 Fachrichtungen zusammen.
Nun meint der Herr ich bin ja nicht so krank das ich Rente beantragen müsste.In dem Gutachten der BG steht irgendwo
drin ich wäre ein Simulant eben weil Schmerzen nicht messbar sind.Da nun der Bescheid von der BG auch noch fehlt werde ich
dagegen Widerspruch einlegen weil gewisse Dinge falsch oder gar bnicht bewertet werden mein gdb beträgt übrigens im Moment noch 50%
Was sagt ihr dazu ?ICh bin eben schwer vermittelbar und ich weiss bald echt nicht mehr weiter
Bitte um eure Hilfe
Danke
ulmuwe
 
Hallo ulmuwe,

die Stellungnahme des ärztlichen Dienstes der DRV zählt vor dem SG. Das Gutachten der BG (du schreibst 4 Fachrichtungen) wird Dir nicht viel nützen, weil es wahrscheinlich nicht viel über dein Restleistungsvermögen
aussagt.

MDE oder GdB sind keine Tatbestände im Sinne der gesetzlichen Rente der
DRV. Vielmehr kommt es auf das vorerwähnte Restleistungsvermögen an,
also auf die Erwerbsminderung; d.h. wieviel Stunden Du pro Tag noch einer
erwerbsmäßigen Beschäftigung nachgehen kannst.

Weil man Schmerzen nicht messen kann, (standadisierte Aussage fast aller
Gutachten) sind betroffene Patienten oder Probanden noch lange keine Si-
mulanten. Dies sehen die Sozialgerichte heutzutage Gottseidank auch an-
ders. Deshalb empfehle ich Dir, dass dein Anwalt bei dem erkennenden SG
einen Antrag auf ein Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz stellt.

Diesem Antrag muss das Sozialgericht stattgeben. Allerdings mußt Du fin-
anziell zunächst in Vorlage treten (bei Rechtsschutzversicherung diese).
Solltest Du vor dem SG obsiegen, werden Dir oder deiner Rechtsschutzver-
sicherung die Kosten für das Gutachten von der Staatskasse wieder er-
stattet.

Mit diesem Gutachten hat Du die Möglichkeit einen Arzt deines Vertrauens
zu beauftragen. Da Du aber bisher sehr wenig über Deine körperlichen Be-
lastungen bzw. Funktionsbeeinträchtigungen geschrieben hast, ist es schwer, Dir eine spezielle medizinische Fachrichtung zu empfehlen.

Vielleicht könntest Du noch etwas konkreter werden, derweil es für die
weitere verfahrensrechtliche Situation von Vorteil wäre.

MfG
kbi1989
 
Schmerzgutachten

Guten Morgen Ulmuwe,

vielleicht kannst Du in einer Schmerzklinik ein Schmerzgutachten erstellen lassen.

Mein GA wurde für die Private BUZ erstellt und hat meine Schmerzen voll bestätigt.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo kbi1989und Kai Uwe !
Vielen Dank für eure Antworten,
Hier meine Mde AUfstellung
10% neurologisch nach Contusio Cerebri(SHT)
10% nach Milzverlust
10% aufgrund der abdominellen Situation plastisch chirurgischer seite nach vollständiger
Athropie des linken Musculus rectus abdominis
10% handchirurgischer seite rechte Hand
Mein neurologe meint dass die Folgen neurologisch zu gering bemessen sind
(KOnzentrationprbleme,Starke Kopfschmerzen rechts links Frontal nach mäßiger fronto -temporaler Atropie und gliotische
Läsion rechts sind als posttraumatisch zu werten (laut Radiologie Gutachten vom 30.1.2008)
Hier sollte ich Widerspruch einlegen jedoch muss ich auf den Bescheid warten
Ich hoffe diese AUssagen reichen dir
Was sagst du dazu?
ulmuwe
 
Hallo ulmuwe,

wie ich es schon angedeutet habe, gehe ich davon aus, dass die MDE-
Bewertung durch die geringen Prozentzahlen keine rentenrechtliche Aus-
wirkungen haben.

Deshalb schlage ich Dir vor, in Absprache mit deinen behandelnden Ärzten
und deinem Anwalt, ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten als Schmerzgutachten in Form eines 109er Gutachten beim SG zu beantragen.

Dieses Gutachten sollte von einem leitendem Arzt (Chefarzt) einer großen
neurologischen Abteilung eines Krankenhauses erstellt werden, da es neben der Manifestierung eines "chronischen Schmerzsyndroms" auch auf
die somatoformen Schmerzstörungen (Angst, Depressionen, Panik) ankommt. Diese vorgenannten Tatbestände gilt es zu dokumentieren, da
sie im wesentlichen die Voraussetzungen erfüllen, um im rentenrechtlichen
Sinne die gesetzliche Rente zu erhalten.

Also zusammenfassend, es kommt bei der Gewährung einer EM-Rente durch die DRV darauf an, wieviel Stunden Du am Tag noch einer erwerbs-
mässigen Beschäftigung nachgehen kannst. Prozentangaben eines GdB
oder MDE sind keine Kriterien zur Erlangung einer EM-Rente. Es zählt nur
das Restleistungsvermögen.

Deshalb stimme Dich mit deinen behandelnden Ärzten dahingehend ab, wie
Sie evtl. das Restleistungsvermögen von Dir einschätzen. Danach sollte
dein Anwalt, das von mir vorgeschlage Gutachten nach § 109 SGG bei dem
erkennenden SG beantragen. Nur so sehe ich eine Chance, dass Du die be
gehrte Rente auch bekommst. Du kannst, wenn Du willst mich auch mit
PN kontaktieren.


MfG
kbi1989
 
Top