Ärztliche Stellungname der Rentenversicherung im Klageverfahren wegen Erwerbsminderungsrente(Oben Fehler sorry)
Hallo ihr,
ich hoffe jemand von euch kann mir helfen
Ich habe seit 12/2005 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente am laufen,dieser wurde
mit Bescheid und nach Widerspruch abgelehnt.Nun ist die Angelegenheit vor dem Sozialgericht
auch hier schwierige Situation da die Gutachten immer was anderes sagen wie meine Ärzte.
Ich habe nun Post bekommen von meinem Anwalt hier eine ärztliche Stellungnahme der Abteilung 19
der DRV.Der sozialmedizinische Dienst ist der Meinung das ich für leichte Tätigkeiten einsetzbar wäre.
Ein gewisser Herr Obermedizinalrat ist hier der Unterzeichner und ich Frage mich ob das vor Gericht gilt?
Es liegt denen die neueste Begutachtung der BG vor hier habe ich 40%MDE(seit 03/2007 früher waren es 30%Mde)
eben hier ist es noch komplexer weil diese 40 % setzen sich aus 4 Fachrichtungen zusammen.
Nun meint der Herr ich bin ja nicht so krank das ich Rente beantragen müsste.In dem Gutachten der BG steht irgendwo
drin ich wäre ein Simulant eben weil Schmerzen nicht messbar sind.Da nun der Bescheid von der BG auch noch fehlt werde ich
dagegen Widerspruch einlegen weil gewisse Dinge falsch oder gar bnicht bewertet werden mein gdb beträgt übrigens im Moment noch 50%
Was sagt ihr dazu ?ICh bin eben schwer vermittelbar und ich weiss bald echt nicht mehr weiter
Bitte um eure Hilfe
Danke
ulmuwe
Hallo ihr,
ich hoffe jemand von euch kann mir helfen
Ich habe seit 12/2005 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente am laufen,dieser wurde
mit Bescheid und nach Widerspruch abgelehnt.Nun ist die Angelegenheit vor dem Sozialgericht
auch hier schwierige Situation da die Gutachten immer was anderes sagen wie meine Ärzte.
Ich habe nun Post bekommen von meinem Anwalt hier eine ärztliche Stellungnahme der Abteilung 19
der DRV.Der sozialmedizinische Dienst ist der Meinung das ich für leichte Tätigkeiten einsetzbar wäre.
Ein gewisser Herr Obermedizinalrat ist hier der Unterzeichner und ich Frage mich ob das vor Gericht gilt?
Es liegt denen die neueste Begutachtung der BG vor hier habe ich 40%MDE(seit 03/2007 früher waren es 30%Mde)
eben hier ist es noch komplexer weil diese 40 % setzen sich aus 4 Fachrichtungen zusammen.
Nun meint der Herr ich bin ja nicht so krank das ich Rente beantragen müsste.In dem Gutachten der BG steht irgendwo
drin ich wäre ein Simulant eben weil Schmerzen nicht messbar sind.Da nun der Bescheid von der BG auch noch fehlt werde ich
dagegen Widerspruch einlegen weil gewisse Dinge falsch oder gar bnicht bewertet werden mein gdb beträgt übrigens im Moment noch 50%
Was sagt ihr dazu ?ICh bin eben schwer vermittelbar und ich weiss bald echt nicht mehr weiter
Bitte um eure Hilfe
Danke
ulmuwe