Anmaßung und Angemessenheit in ärztlichen Dokumenten
Hallo oophss,
Wenn ein Patient erzählt, dass er als Kind Schluckbeschwerden hatte, was jedes Kind mit einem Ziegenpeter, Scharlach oder andere Kinderkrankheiten hat, dann ist eine Äußerung von einem, nicht dem HNO-Fach angehörigen, Mediziner keine Diagnose, sondern eine bloße Hören/Sagen-Mitteilung aus einem mündlichen Bericht des Patienten.
Die Formulierung „Zustand nach…“ stellt keine Diagnose dar, wie es eine fachlich objektiv festgestellte Befundanalyse darstellt. Diese dient dazu, dass der nachbehandelnde Arzt sofort erkennen kann, wie es um den Patienten steht und was zu tun bzw. zu berücksichtigen ist.
Wenn er über andere Beschwerden, die du hattest nicht berichtest, dann ist das fragwürdig, warum er nur die Schluckbeschwerden hervorhebt.
Der Zusatz: „mutmaßlich psychische Ursachen.“ Das ist von einem Nicht-HNO-Facharzt eine Anmaßung von Fachkenntnissen mit Folgen der Irreführung der nachbehandelnden Ärzte, sowie Folgen aus den hiermit verfälschten Patientendaten. Hier war es ein Chirurg?
Medizinische Laien legen diese falsche Mutmaßung zu ungunsten des Patienten aus.
„Psychische Ursachen“:
Hätte der Patient erzählt, er habe als Kind unter hohem Fieber gelitten, und der Arzt notiert, „Zustand nach Fieberanfällen, mutmaßliche psychische Ursachen“, dann würde er sich damit in den Kollegenkreisen lächerlich machen.
„Schluckbeschwerden“ stehen auch heute noch unter der veralteten laienhaften Vorstellung, Schluckbeschwerden habe man durch psychischen Stress.
Das kommt daher, dass Schluckbeschwerden unter anderem von Impulsleitungsstörungen kaudaler Hirnnerven erfolgen. Diese Nerven sind in engstem Zusammenhang mit den vegetativen Nerven, z.B. dem Nervus Vagus.
Im Infektionsfall, durch das Anschwellen der Schluckmuskeln, ist der Schluckvorgang ebenfalls behindert, oder/und schmerzhaft.
Kein mir bekannter Arzt kann auf Anhieb die Zusammenhänge von Schluckbeschwerden erklären, dazu fehlt einfach das konkrete Wissen/Kenntnisse über die anatomischen und physiologischen Verhältnissen im Kopfgelenkbereich/Schädelbasis.
Infolge von Unkenntnis, sprich Kenntnismangel, verweisen Mediziner immer auf die Psyche. Und daran kann man inkompetente Ärzte oder medizinische Laien erkennen.
Wäre Schluckbeschwerde eine Folge mit psychischer Ursache, das hätte zur Folge, dass Schluckbeschwerden eine Verhaltensstörung darstellt.
Gemäß dieser Logik wäre Schwitzen bzw. Frösteln bei Fieber keine lebenserhaltende Reaktion des Organismus, Folge von Stoffwechselentgleisung (Überhitzung des Blutes bzw. zu langsames Fließen des Blutes), sondern eine psychische Störung.
Ebenso hätte die mögliche Halbseiten-Lähmung nach einem Schlaganfall eine mutmaßliche psychische Ursache.
Ebenso hätten Schmerzen, infolge von Wehen, Zahnschmerzen, Hautausschlag bei Maserninfektion, alle mutmaßlich psychische Ursachen, also ist ein Kind auszutreiben eine Verhaltensstörung oder gestörtes Erleben. Also sind Wurzelentzündung im Kiefer ein gestörtes Erleben oder Verhaltensstörung, die roten Flecken auf der Haut eines Masernkranken ein gestörtes Erleben oder Verhaltensstörung die Ursache.
Blindheit nach Augennervdurchtrennung eine Sehstörung, also mutmaßliche psychische Störung.
Erektionsstörung eines Jugendlichen bei einem Psychiater als „mutmaßliche psychische Ursache“ diagnostiziert, und der Urologen (kompetenter Facharzt) stellt jedoch eine Phimose fest, also organische Anomalie der Vorhaut, dann steht die „mutmaßliche psychische Ursache“ trotzdem lebenslang in den Daten des Jungen Mannes.
Für die hier, als Beispiel, aufgezählten Folgen von organischen Vorgängen im Körper eines Menschen sind immer dann als mutmaßlich psychische Ursachen schuldig, wenn ein medizinischer Laie mit seinen geringen Kenntnissen überfordert ist. Auch wenn dieser medizinische Laie sich Dr. und Arzt nennt. Das ist der Hintergrund von fachlicher Anmaßung und Inkompetenz.
Die medizinisch laienhaften Sachbearbeiter der Versicherungen, die Einsicht in die Krankendaten eines Antragstellers haben, lassen das „mutmaßlich“ sowieso weg.
Das mutmaßlich ist ja nur eine Beifügungsbedingung, solange jemandem die Schuld/Verdacht noch nicht nachgewiesen ist! Ebenso Firmen und Behörden, lassen ihre zukünftigen Bediensteten immer von einem Betriebsarzt untersuchen, und auch der findet diese Daten und macht entsprechend Meldung an den Auftraggeber. Die Folgen erkennt man an den Ablehnungsergebnissen.
Aus diesen Gründen ist eine Anmaßung, fachlich inkompetente Diagnosen zu formulieren, für die dem Patienten weit reichende Schäden entstehen könnten, ein Verstoß ärztlich korrektem Verhaltens und ein Eingriff in dass Persönlichkeitsrecht des Patienten. GG, "die Würde (Ruf) des Menschen ist unantastbar,…zu achten…" - auch von Ärzten!, und besonders von Ärzten!
Eine funktionelle Störung im Organismus, egal durch was ausgelöst, Stoffwechselentgleisung aufgrund elektrischer oder/und chemischer Übertragungsstörung im Botensystem des Organismus ist keine mutmaßliche psychische Störung. Es ist entweder ein Entzündungsvorgang, eine Verletzung von Gewebe und/oder Gefäßen, Funktionseinschränkung und/oder -aussetzung, Gifteinwirkung, usw. sind alles keine, weder mutmaßliche noch sichere, psychische Störungen.
Ein Arzt, der von Schluckstörung auf mutmaßliche psychische Störung schließt, hat sich also in veralteten Vorstellungen vergriffen - also medizinisches Laienverhalten - und schadet damit dem Patienten grob fahrlässig. (Vorsatz würde ich jetzt nicht vermuten, denn ein Arzt, der so was tut ist einfach nur dumm.) Er kennt nicht nur die aktuellen medizinischen Kenntnisse nicht, er hat sich auch im Studium das für den Arzt voraussetzende notwendige Wissen über anatomischen und physiologischen Grundkenntnisse nicht angeeignet, vermutlich höchst wahrscheinlich eine Fortbildungsveranstaltung der GenRe und/oder BG besucht.
Das ist für eine Klinik sehr peinlich, wenn diese denn medizinischen Qualitätsstandard erreichen möchte.
Psychische Störungen sind Störungen im Verhalten und/oder Erleben.
Dazu gehört ganz sicher nicht die Schluckstörung.
Schluckbeschwerden ist eine subjektive Schilderung des Patienten, das kann der Arzt notieren, "der Patient gibt an, .....", "der Patient das berichtet, dass……“, aber eine Diagnose hat hier nur der kompetente Facharzt zu erstellen.
Allein die Tatsache, dass Versicherungen „psychische Störungen“ aus ihrem Leistungskatalog ausschließen, bedeutet, dass mit Äußerungen über die Psyche eines Patienten sehr sensibel umzugehen sind, noch dazu, wenn der Patient nicht selbst bestimmen kann, wer alles diese Wisch’s in die Hand bekommt.
Deshalb ist eine solche fachfremde Anmaßung aus dem Dokument zu entfernen und nicht noch zu verteidigen. Das ist absolut kein Qualitätsmerkmal der Klinik.
Man sollte auch über Schadenersatz nachdenken, wenn diese unsachgemäße Entgleisung eines fachfremden Arztes dem Patienten zum Schaden gereichte. Auch jede Uneinsichtigkeit der Klinik, die die Zeit des Patienten vergeudet, bei seinen Bemühungen, wieder eine „reine psychische Weste“ zu bekommen, das Stigma zu entfernen, das muss ersetzt werden, sowie die nötigen Anwaltskosten für diese Sache.
Beispiel: Wenn ich als Fachfremder sagen würde, der Gutachter, der üblich unrichtige Gutachten erstellt, sei ein mutmaßlich psychisch Gestörter, dann wäre das keine Diagnose, sondern eine boshafte Unterstellung und Beleidigung, obwohl die fortwährend unrichtige Gutachtenerstellung selbst bei medizinischen Laien eine Verhaltensstörung erkennen ließe. Also eine Tat/Verhalten, die nicht zwingend auf Grund organischer Störung erfolgt. Hier erfolgt das zwingende Verhalten infolge von Problemen in der Persönlichkeitsstruktur, hierbei wäre die Behauptung: „mutmaßliche psychische Störung“, angebracht.
Hier geht es aber nicht um festgestellte Schluckbeschwerden, sondern nur um eine Erzählung eines Patienten bei der Anamnese, die die Umstände der Schluckbeschwerden weder genauer angibt noch nachweist. Also müsste hier eine fachlich kompetente Untersuchung veranlasst werden.
DIE Überweisung LAUTET DANN: „ interdisziplinäre Abklärung von Schluckbeschwerden in der Kindheit.“ (Qualitätsverhalten der Klinik!)
Dein Anwalt müsste nun damit was anfangen können.
Gruß Ariel