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Ärztliche Dokumentation: Verhältnismässigkeitsprinzip

Hallo kbi1989,

Danke für deine Mühe, dies uns verständlich zu machen.
Trotzdem ist es für mich schwierig nachzuvollziehen, aus der Sicht des Rechtsgefühls!

der Verhältnismässigkeit
unterliegende Anspruch der Erstellung eines Arztberichtes bzw. Befund-
berichtes - ist in der Praxis (Realität) nicht durchsetzbar - weil der sub-
jektive Moment der ärztlichen Untersuchung medizinisch prägend ist.

Vorstehend ist es deshalb von enormer Wichtigkeit wenn ich inhaltliche
Kenntnis der erhobenen Befundberichte erlange - und mit den erstellten
Diagnosen und Befunden nicht einverstanden bin - dass ich die Weiter-
gabe an Dritte unterbinde.

Betrachtet man die Situation in der Medizin, insbesondere die Qualität der Fähigkeiten der Mediziner, die auf deren medizinischen Kenntnissen gründet, so ist es nicht verwunderlich, dass eine hohe Rate von 'Ärztepfusch' unterwegs ist. Kennt man auch die gesetzlichen Gegebenheiten, die diesen Missstand ausdrücklich fördern, dann ist jede Nachricht von Ärztepfusch, Falschgutachten, u.a. nicht ungewöhnlicher als die täglichen Nachrichten über Unfälle und Verbrechen.

Wenn die Gesetze im Moment so sind, dass dem Arzt eine göttliche Unfehlbarkeit anhaftet, gepaart mit der gesetzlichen Erlaubnis von willkürlicher Kenntnismangelvertuschung indem er jeden subjektiven Spontaneinfall als medizinisch fachliche Diagnose dokumentieren darf, ohne Gewissensbisse, weil die Folgen nicht selbst ausgebadet werden müssen und auch nicht dafür haftbar gemacht werden kann, so heißt das nicht, dass man solche Gesetzeskrater nicht geschlossen werden könne, zum Schutz des Patienten.

Eigentlich gebietet der hippokratische Eid des Arztes, dass er zum Wohle des ihm, zum Schutze, anvertrauten Patienten handele.
Dieses ist jedoch längst Antiquariat, kaum ein Arzt ist sich dessen noch bewußt, was er da unterschreibt, wenn es um den Hippokratischen Eid geht, wenn es überhaupt noch gemacht wird.

(Nebenbemerkung: Kommerzialisierung der Medizin und zum Wohle des Patienten handeln, das ist wohl der nackte Widerspruch an sich. Wenn man etwas kommerzialisiert, so ordnet man es den wirtschaftlichen Interessen unter, das heißt, das Wohl des Patienten ordent man den persönlichen und klinischen Interessen unter.)


Es stehen tausend Fragen im Raum, zu dem, was du aus der Rechtsauffassung erklärst.
Zuvorderst: Wie kann ein normaler Patient, das ist meist eine kranke Person, mit den Ansprüchen eines Gesunden juristisch dingbar gemacht werden? Das bedeutet, der Patient kann die Wahrung seines Rechts nur eigenständig sichern.
So doof kann doch kein Jurist und kein Gesetzesschmieder sein, zu meinen, ein kranker/behinderter Mensch könne handeln wie ein Gesunder.
Ist der Grundgesetzzusatz: Ein Behinderter darf nicht wegen seiner Behinderung diskriminiert werden! nur eine Farce? Ein kranker Mensch ist auch ein behinderter Mensch.

Das widerspricht doch jeder Ethik, einen kranken Menschen, der um seine Gesundheit und/oder sein Leben kämpft, zu zumuten, dass er schnellstens dahinter her sein könne, dass die subjektive Entgleisung des Arztes zur Verwendung dritter unterbunden werde.!

Solch ein Handeln setzt voraus, dass von dem Mist sofort Kenntnis erlangt sei, bevor es in die Hände von Dritten gelangen könnte.

Bei Begutachtung sieht es so aus, der Auftraggeber bekommt das Gutachten zugeschickt, dieser macht sich seinen Reim und schickt die Feststellung an den Begutachteten. Dieser kann erst nach dieser Kenntnisnahme von dem Gutachtenauftraggeben verlangen, das Gutachten herauszugeben. Nicht immer wird das gemacht.
In der Zwischenzeit haben zig Dritte das Gutachten gelesen und verwertet.

So verhält es sich mit den Arztdiagnosen.
Nur Selbstzahler erfahren, was der Arzt so geschrieben hat, Kassenpatienten erfahren das wahrscheinlich nie!
Wie will der Patient wissen, wo überall seine Daten überall hingelangt sind? Es ist doch sinnvoller, gewisse überflüssige subjektive Äußerungen nicht zuzulassen, als dann hinterher überall die Scherben aufsammeln zu müssen, und alles ist dann sowieso nicht mehr zu entfernen.
Der Arzt muss im Sinne und zum Wohl des Patienten handeln, wo ist hier Sinn und Wohl, wenn der Patient seinem Recht nachjagen darf?

Es wird immer noch nicht deutlich unterschieden, zwischen subjektiver fachfremder Meinung des Arztes und Diagnosen, die aufgrund von fachkompetenter Befunderstellung dokumentiert werden.
Wenn eine subjektive willkürliche fachfremde Äußerung des Arztes juristisch der befundgestützten Diagnose gleichgestellt ist, so sollte dies doch endlich mal gesetzlich korrigiert werden.

Sicherlich gibt auch eine Anamnese eine Grundlage für den Arzt, einen Befund nachzuweisen, aber diese Art der Befunderstellung darf nur dem jeweiligen Facharzt genehmigt werden.
Das ist meine Absicht klar herauszustellen. Allein dadurch wäre der Zwang gegeben, die Ärzte zu mehr interdisziplinärer Zusammenarbeit zu bewegen, und daraus wäre selbstgefällige willkürliche und korruptive und schlampige Arzthandlung vorgebeugt.
Das würde die Qualität in der medizinsichen Behandlung fördern.

Gesetze sind zu überprüfen, nicht hinzunehmen, und bei mehr Schaden eines Gesetzes für den Normalbürger, desto eher sollte hier Ausbesserung im Sinne des Patienten gestartet werden.

Du schriebst im letzten Absatz, zitiere:
"....weil sie weder der Rechts-
ordnung noch dem Rechtsfrieden dient.."

Rechtsordnung regeln unsere Gesetze, jedoch Gesetzeslücken oder -krater, die fördern den Rechtsunfrieden. Dass nicht schon mehr Unfrieden diesbezüglich herrscht liegt nur daran, dass eben nicht viele Patienten mitbekommen, was das so alles unter dem weißen Kittel der ärztlichen Unfahlbarkeit passiert und von schwarzen Roben abgesegnet wird.

Gruß Ariel
 
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