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Ärztliche Anzeige bei Verdacht einer BK

Forstwirt

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2020
Beiträge
388
Pflicht zur Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde zu melden (§ 202 - Sozialgesetzbuch - SGB VII). Auch die Krankenkassen haben die Unfallversicherungsträger entsprechend zu informieren (§ 20 c Abs. 1 Satz 3 SGB V). Sofern Unternehmer Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit bei Beschäftigten haben, sind auch sie zur Meldung verpflichtet (§ 193 Abs. 2 SGB VII).

Begründeter Verdacht

Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn die Krankheitserscheinungen mit den persönlichen Arbeitsbedingungen in einem Zusammenhang stehen können. Hierzu dient die ärztliche Arbeitsanamnese. Wann von einem solchen Zusammenhang auszugehen ist, wird zu jeder einzelnen BK erläutert.

Mein Problem : es liest sich so schön.... wird aber nicht von den Ärzten umgesetzt!
Vielleicht empfinde ich diese Situation so alleine ...


MfG
Der Forstwirt
 
Liebes Forum,
vielleicht muss ich es anders vorbringen...

Es gibt in meiner Situation 6 laufende BK -Anzeigen
eine einzig wurde durch den Arbeitsmediziner angezeigt (BK 2103)

Auf mein Betreiben hat der D-Arzt die Verdachtsanzeigen gestellt (BK 2108/2110, BK 2109 und BK 2112).
Die letzte Anzeige wurde als gestellt betrachtet, das Bundesversicherungsamt ist der BG auf die Füße getreten - (BK 2104) die BG hat die Ermittlungen dann selbst eröffnet.

Mein jetziger Orthopäde kann die nächste Verdachtsanzeige zu BK 2101 stellen durch die Epycondylitisin beiden Ellenbogen.
Mein Hausarzt sagt dazu bei dem letzten Besuch: das ist jetzt auch chronisch ....durch die lange Dauer der Reizung und Sehnenschädigung

Wenn ich jetzt mit meinen Kollegen über Ihre Bandscheibenschäden rede, hat noch keiner erzählt, das eine Verdachtsanzeige auf Berufskrankheit durch die behandelnden Ärzte gestellt wurde...

In mir erwächst immer mehr der Eindruck, dass Ärzte nicht wissen, dass Sie Verdachtsanzeigen verfassen müssen...

MfG

Der Forstwirt
 
Hallo,

wir hatten bei den Ärzten und der KK, teilweise mehrmals, erwähnt, dass ihre Bandscheibenerkrankung wahrscheinlich beruflich bedingt entstanden ist
( 27 Jahre Altenpflege) .
Niemand hat das der BG gemeldet, haben wir dann selbst gemacht.

Gruss
 
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