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Ärztepfusch

Hallo Trus,
die Frage stellt sich vor Gericht nicht !!!!
Ja !!!! der § zählt und Du hast aber im Gerichtsverfahren nachzuweisen und zu beweisen,
dass dieser § zur Anwendung kommt.

Nicht die Gesetztgebung ist anzugreifen oder anzuzweifeln.
Deine Aufgabe ist es nachzuweisen, dass Du die § für Dich nutzen kannst.

Lass doch erstmal Deinen RA arbeiten und warte die nächsten 6 Monate ab, vorher passiert nichts.

VGD-Dani
 
Hallo Forum,

@ Hallo Sekundant,
Ich danke Dir herzlich für die Hilfe, dass ich mich in diesem schwierigen Prozess zurechtfinde.
Ich glaube, man kann meinen Fall unter § 630h, Satz 5 anordnen.

@ Hallo Kasandra,
ich bitte um Verständnis, dass Ich nicht alle gesundheitlichen Probleme, die ich aufgrund dieser Operation bekommen habe, hier im Forum erklären kann. Wichtig ist, dass wir das Recht und Gesetze richtig anwenden

mir fehlt einfach im ganzen Thema, was fehlt im Aufklärungsbogen, entweder Anästhesie oder Operation!
Es gibt keinen Aufklärungsbogen (die erweiterte Operation wurde nicht besprochen und nicht aufgeklärt) und keine Probleme mit Anästhesie.

Ich merke es von Deinen Fragen, dass Du meine Beiträge nicht gelesen hast. Denn die Antwort Deiner Fragen sind schon in den Beiträgen vorhanden.

Im Grunde weiß niemand worum es geht! Gan
Wer sind „niemand“. Wie viele Leute seid Ihr. Es ist möglich, dass ich die Angelegenheit nicht richtig beschreiben konnte, aber einige haben mich verstanden und glaube Sekundant weiß worum es geht.
Ich möchte mich nicht wiederholen. Bitte lies noch mal meine Beiträge durch. Du wirst sehen, dass die meisten Deine Fragen schon beantwortet sind.

@hallo .,
.
was also in den §§ steht, gilt idR für ältere fälle aus den schon bestehenden urteilen.
Zurzeit bin ich bei der Suche nach älteren Urteilen.
Ja !!!! der § zählt und Du hast aber im Gerichtsverfahren nachzuweisen und zu beweisen,
dass dieser § zur Anwendung kommt.
Dazu brauch ich Eure Hilfe. Von Gesetzen und deren Zusammenhänge verstehe ich sehr wenig. Die gegnerische Seite ist sehr stark.

Lass doch erstmal Deinen RA arbeiten und warte die nächsten 6 Monate ab, vorher passiert nichts.
Ich glaube nicht, dass das Prozess noch 6 Monate dauert.

Mein Eindruck in Verhandlungstermin war, dass der Richter schon seine Entscheidung getroffen hat. Er hat ein Gutachten angeordnet. Der Gutachter soll schreiben, dass meine Beschwerden erbliche Natur sind und so ist die Sache vom Tisch.
Mein RA steht nicht hinter der Sache.

Meine Frage bitte: kennt jemand den Gutachter Herr Dr. Rauhut in Berlin?


mfg
trus
 
Hallo Trus,,

Du schreibst:

Es gibt keinen Aufklärungsbogen (die erweiterte Operation wurde nicht besprochen und nicht aufgeklärt)

Das ist doch mal eine klare Aussage.

Keinen Aufklärungsbogen? Keine Aufklärung zur erweiterten OP?

Wenn dieses bei einem elektiven Eingriff so gelaufen ist, dann hast Du doch im Grunde sehr gute Voraussetzungen!

Dazu noch ein Hinweis, im OP hätte man sich noch mal überzeugen müssen, ob alle Akten vollständig sind, denn diese Akte geht mit dem Patienten in den OP.

Anders ist es natürlich wenn ein Patient im Unfalltrauma - sprich nicht ansprechbar - in eine Klinik eingeliefert wird und es dringend OP-Bedarf gibt um das Leben zu retten.
Dann erfolgt seitens der Ärzte die Entscheidung zum Leben und der Hilfe.

In den persönlichen Sachen wird halt im Schockraum noch gesucht, ob man evtl. den Zeugen Jehovas angehört und keine Blutkonserve haben möchte oder nach anderen Hinweisen (Notfallpass).

Findet man nichts wird davon ausgegangen, dass die verunfallte Person "gerettet" werden möchte.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich hatte vor Jahren eine Operation, die durch einen - seiner Zeit - berühmten Arzt durchgeführt worden ist. Erst einige Jahre später wusste ich, dass er mehr als besprochen und vereinbart operiert hat. Er hat mir nach der Operation auch nichts über den zusätzlichen Eingriff gesagt. Ich merkte, dass etwas nicht richtig ist. Aufgrund diese Operation habe ich jetzt Beschwerden in anderen Organen und Glieder.
Ich habe den Arzt und Krankenhaus verklagt.
Das Gericht hat einen Termin am 17.08. 2018 um 13 Uhr zur Güterverhandlun und müdlchen Verhandlungen festgelegt.
Ich, der Beklagte und ein Zeuge sind geladen.
Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Kollegen vom beklagten Arzt. Es wird, hauptete, dass er mir schon einen Tag vor der Operation die ganze Operation und Folgen erklärt hat. Aber Fakt ist, dass ich den Zeugen nicht kennen und noch nicht gesehen habe. Mein einzige Ansprechpartner war der Beklagte selbst.


Hallo Trus,

jetzt nehmen wir mal Deine Ausgangsfrage zum Ansatz:

" Erst einige Jahre später wusste ich, dass er mehr als besprochen und vereinbart operiert hat. Er hat mir nach der Operation auch nichts über den zusätzlichen Eingriff gesagt. "

Was heißt bei Dir gesagt hat? - Kein Hinweis von Dir auf den Aufklärungsbogen, welcher JETZT wohl nicht existierte und von Dir unterschrieben wurde!

Danke, dass Du mich nun anmachst, ich antworte nicht korrekt auf Deine Fragen, denn im letzten Post schreibst Du, es gibt keinen Aufklärungsbogen und keine Unterschrift von Dir!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Forum,

@hallo liebste Kasandra,

Entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde. Ich glaube es sind Missverständnisse vorgekommen, was in beste Familien vorkommt.

Es ist für mich schwierig die Angelegenheit zu beschreiben. Die rechtlichen Zusammenhänge sind für mich noch nicht ganz klar. Aber Sekundant hilft mir dabei.
Ich glaube, ich habe den Aufklärungsbogen mit dem Einwilligungsbogen verwechselt. Es gibt einen Einwilligungsbogen, den ich unterschrieben habe Aber der Operateur hat nicht das operiert, was er mir erklärt hatte, sondern mehr operiert als beabsichtigt war.

Das Prozess läuft weiter. Das Landgericht hat einen Gutachter beauftragt. Der Gutachter hat bis Ende März.2019 Zeit, das Gutachten anzufertigen.
Das kommt mir sehr gelegen.

herzliche Grüße
trus25
 
Hallo Zauad1,

erstmal wieder DANKE für Deinen Stil :cool:.

Weder Anrede noch Gruß.

Ein jeder weiß, ein Gruß "kostet nichts".

Wir haben hier einen anderen Umgang und Stil - mit Anspruch und respektvoll.

Dies scheint wohl nicht Deine Stärke zu ein.

Aha, Du kommst aus dem Nichts und meinst, ich habe keine Ahnung.

OK, dies ist Deine Meinung! Dann bitte stelle mal dar, wovon Du Ahnung hast, was Du für Dich positiv und wie entscheiden konntest und dann zeige mir und allen anderen bitte auf, dass ich - wovon auch immer - keine Ahnung habe!

Nur mit "Erfolg-Geschichten" - mit Verlinkungen auf gewonnene Klagen oder Einstellung von anonymisierten Klagen kannst Du hier punkten.

Also lege los! Niemand hindert Dich und wir freuen uns alle sehr auf Deine Beiträge und gewonnen Verfahren zur Hilfe aller Unfallopfer hier im Forum.

Ich bin schon ganz gespannt und neugierig und freue mich für alle User hier, endlich kompetente Hilfe zu bekommen :cool:.

Leg los, Du hast unsere volle Aufmerksamkeit!

Wir werden Dir dankbar sein!

Viele Grüße

Kasandra

PS: ein Gruß und eine Anrede kosten nix - aber ggf. fehlt Dir die Kinderstube oder Du handelst nach "Zeit ist Geld" - und da wären wir wieder bei der Frage - wer ist Dein Auftraggeber? In kurzer Zeit schnelle Vermittlung?
 
Hallo Fories,
Guten Rutsch ins neuen Jahr wünsche ich für alle.

Ich habe einen gerichstermin am 17.01 in Berlin. Hätte jemand lust mich zubegleiten?
Die Sache läuft ganz schief.
MfG
trus 25
 
Hallo,
Leute ich brauche wirklich Eure Hilfe, ich möchte nicht am 17.01 allein zum Gericht gehen.
Zurzeit habe ich keinen Rechtsanwalt. Zwei Rechtsanwälte haben das Mandat gekündigt. Es liegt ein Gutachten vor, die auf falschen Grundlagen beruht und sehr zu meinem Nachteil ist. Ich habe zu Gutachten Stellung genommen und der ex RA hat daraus Fragen entworfen und der Gutachter soll sie am 17.01 beantworten.
Ich habe im ersten Verhandlungstermin im Landgericht keinen guten Eindruck gewonnen.
Ich bin dankbar, wenn jemand mich zum Verhandlungstermin in berlin begleitet.

Herzliche Grüße
trus
 
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