Hallo Forum,
@ hallo Marima,
Danke für Deine Frage vom Dienstag. Ich habe den klagewiderspruch nochmal gelesen. Es gibt keine Hinweise auf Gerichtsurteile, weder von meinem Anwalt noch von der gegnerischen Seite. Die Gegenseite hat ausgeführt, dass vertragliche Ansprüche vor der schuldrechtsreform im Jahr 2002 der dreißig jährige verjährung unterlagen.
Die übergangsregelungen aus Art 229 Paragraph 6 Abs IV EGBGB sieht vor, dass vertragliche Ansprüche , die vor 2002 entstanden sind und bis lang der 30 jährigen Verjährung unterlagen mit Ablauf des 31.12.2004 verjähren.
Es könnte sein, dass diese vertragliche Verjährungsfrist von 30 Jahren in meinem Fall zur Geltung kommt. Ich weiß noch nicht wie.
Ich habe in letzten Tagen mich mit Verjährung und Medizinrecht beschäftigt, und möchte mich herzlich bei Sekundant für die hilfreiche Dokumente, die er mir geschickt hat, bedanken. Diese Dokumente haben mir geholfen, dass ich jetzt etwas von Verjährung und Medizinrecht verstehe. Auch die Link von HWS-SCHADEN zu Verjährungstabelle war sehr hilfreich.
@ danke Dir HWS-SCHADEN.
Das sitzungsprotokoll ist da. Am 31.08.2018 sollt die Entscheidung bzgl. der Verjährung der Aufklärung angekündigt werden. Sobald ich die Entscheidung habe, werde ich hier berichten.
@ Marima,
Ich weiß auch, dass der Richter von Röntgenbilder nichts versteht, aber er hat diese ausdrücklich angefordert und ein Gutachten angeordnet. Aus Erfahrung weiß ich, dass man die Röntgenbilder zum Gutachter mitnimmt , aber nicht dem Gericht zur verfügung stellt.
@ Hallo .,
(Ich verzichte auf Zitate, weil mit meinem kleinen Tablett nicht funktioniert )
Die ordnungsmäßige Aufklärung der OP und deren Folgen war sehr wichtig. Ich hätte dann diese OP nicht zugestimmt.
Ich habe meinem Anwalt alle Beweisunterlagen per E-Mail zugesandt, aber er wusste nichts davon und demzufolge hat er sie beim Gericht nicht eingereicht.
Das Gericht will die Röntgenbilder sehen und wenn die zugehörige Arztberichte nicht eingereicht werden, dann wird das Gericht auch von falschen Voraussetzungen aus gehen.
Was kann ich machen, selbst die Unterlagen beim Gericht einreichen?
MfG
Trus