Hallo Trus,
du bist doch erst vor dem LG, hier gibt es ohnehin kein Geld, sondern Berufung, vor dem OLG kannst du ohne zusätzliche Kosten den Anwalt wechseln.
Warum sind ein Teil der Ansprüche verjährt?
Die Verjährung von medizinrechtlichen Schadensersatzansprüchen beginnt am Ende desjenigen Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. Sie läuft sodann drei Jahre.
Hat die Gegenseite die Behandlungsunterlagen vorgelegt, besonders den OP-Bericht?
Der Richter hat keine medizinischen Kenntnisse daher muss er Gutachter beauftragen, mit dem was du schreibst läuft alles normal bei dir ab, wenn Ansprüche verjährt sind, kann der Richter nichts dafür.
Deine Angaben sind sehr vage, was ja auch richtig ist, es ist hier für jeden nachlesbar. Du solltes das Sitzungsprotokoll per PN Personen zur Verfügung stellen den du vertraust.
Aus meiner Sicht läuft bei dir alles normal ab, wenn der Richter dir Fragen stellt musst du diese Wahrheitsgemäß beantworten, ohne Gutachter kann niemals ein medizinisches Verfahren entschieden werden.
Es liegt an Dir, die vom Gericht geforderten Unterlagen zusammen zu stellen, du musst beweisen das du einen Schaden durch die OP hast und die Gegenseite muss beweisen das kein Behandlungsfehler den Schaden verursacht hat.
Du solltest im Internet mal ein paar Urteile zu Behandlungsfehlern lesen, einfach bei Google "Behandlungsfehler BGH" eingeben.
MFG Marima
du bist doch erst vor dem LG, hier gibt es ohnehin kein Geld, sondern Berufung, vor dem OLG kannst du ohne zusätzliche Kosten den Anwalt wechseln.
Warum sind ein Teil der Ansprüche verjährt?
Die Verjährung von medizinrechtlichen Schadensersatzansprüchen beginnt am Ende desjenigen Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. Sie läuft sodann drei Jahre.
Hat die Gegenseite die Behandlungsunterlagen vorgelegt, besonders den OP-Bericht?
Die Arztberichte, MRTs und CTs zeigen, dass die Nachbar Organe geschädigt sind, und der Grund liegt an der Operation von damals. Der Richter will Gutachter anordnen.
Der Richter hat keine medizinischen Kenntnisse daher muss er Gutachter beauftragen, mit dem was du schreibst läuft alles normal bei dir ab, wenn Ansprüche verjährt sind, kann der Richter nichts dafür.
Deine Angaben sind sehr vage, was ja auch richtig ist, es ist hier für jeden nachlesbar. Du solltes das Sitzungsprotokoll per PN Personen zur Verfügung stellen den du vertraust.
Aus meiner Sicht läuft bei dir alles normal ab, wenn der Richter dir Fragen stellt musst du diese Wahrheitsgemäß beantworten, ohne Gutachter kann niemals ein medizinisches Verfahren entschieden werden.
Es liegt an Dir, die vom Gericht geforderten Unterlagen zusammen zu stellen, du musst beweisen das du einen Schaden durch die OP hast und die Gegenseite muss beweisen das kein Behandlungsfehler den Schaden verursacht hat.
Du solltest im Internet mal ein paar Urteile zu Behandlungsfehlern lesen, einfach bei Google "Behandlungsfehler BGH" eingeben.
MFG Marima