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Ärztepfusch

Hallo Trus,

du bist doch erst vor dem LG, hier gibt es ohnehin kein Geld, sondern Berufung, vor dem OLG kannst du ohne zusätzliche Kosten den Anwalt wechseln.

Warum sind ein Teil der Ansprüche verjährt?
Die Verjährung von medizinrechtlichen Schadensersatzansprüchen beginnt am Ende desjenigen Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. Sie läuft sodann drei Jahre.

Hat die Gegenseite die Behandlungsunterlagen vorgelegt, besonders den OP-Bericht?

Die Arztberichte, MRTs und CTs zeigen, dass die Nachbar Organe geschädigt sind, und der Grund liegt an der Operation von damals. Der Richter will Gutachter anordnen.

Der Richter hat keine medizinischen Kenntnisse daher muss er Gutachter beauftragen, mit dem was du schreibst läuft alles normal bei dir ab, wenn Ansprüche verjährt sind, kann der Richter nichts dafür.

Deine Angaben sind sehr vage, was ja auch richtig ist, es ist hier für jeden nachlesbar. Du solltes das Sitzungsprotokoll per PN Personen zur Verfügung stellen den du vertraust.

Aus meiner Sicht läuft bei dir alles normal ab, wenn der Richter dir Fragen stellt musst du diese Wahrheitsgemäß beantworten, ohne Gutachter kann niemals ein medizinisches Verfahren entschieden werden.

Es liegt an Dir, die vom Gericht geforderten Unterlagen zusammen zu stellen, du musst beweisen das du einen Schaden durch die OP hast und die Gegenseite muss beweisen das kein Behandlungsfehler den Schaden verursacht hat.

Du solltest im Internet mal ein paar Urteile zu Behandlungsfehlern lesen, einfach bei Google "Behandlungsfehler BGH" eingeben.

MFG Marima
 
Hallo Trus,

das was Dani am 12. August geschrieben hat - dachte ich wäre bei Dir alles in trockenen Tüchern, denn sonst wäre es fatal von Dir und Deinem Rechtsanwalt überhaupt eine Arzthaftungsklage einzureichen!

Habt ihr nicht die Patientenakte mit Aufklärungsprotokollen seitens Anästhesie und Chirurgie vorliegen?

Nicht die weiteren postoperativen Empfehlungen?

Was ist Dein Problem? Anästhesie? Operationsergebnis?

War die OP schlecht? Die postoperative Behandlung in der Klinik - sprich stationär? Oder postoperativ ambulant?

Wenn ja, wer war für die postoperative ambulante Behandlung verantwortlich?

Wo war Deines Erachtens der Fehler? Bei er OP`? Beim stationären postoperativen Verlauf oder ambulanter weiterer Behandlung?

Und immer ganz klar für beide Seiten:

Arzt / Anästhesist / Chirurg muss umfassend aufklären!

Du: Patient! Kannst nachfragen und NIEMAND nötigt Dich zu einer Einwilligung!

Die Einwilligung hast Du freiwillig gegen oder warst Du ein Notfall - schon vom Notarzt narkotisiert? Ohne Bewußtsein - und dann mit letalen Verletzungen???

Aus Deinen Beiträgen geht leider aus meiner Sicht nichts hervor, worauf sich Deine Klage direkt und auf welche Punkte sich diese bezieht.

Wenn Du etwas detailierter schreibst, dann kann man Dir noch mehr Input geben.

Welche Erfolgsaussichten hat Dir Dein RA f. Medizinrecht nach Studium der Krankenakte prognostiziert?

Viele Grüße

Kasanda
 
Hallo Forum,

eine Frage bitte: wo finde ich PN, wie kann ich Email an Mitglieder zusenden oder mein Emails sehen?
mfg
trus25
 
Hallo Forum,

@ Hallo Marima,
@ Hallo Kasandra,

Danke Euch für die Fragen, die ich folgend beantworten möchte.
Zitiert von Marima:
"Warum sind ein Teil der Ansprüche verjährt?":
Die Operation war vor 12 Jahren. Der Richter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ich seit mehr als 3 Jahren über die falschen Behandlung weiß.
Aber das Landgericht hat im Bewiligungsbescheid der PKH geschrieben, dass in diesem Fall die Verjährung nach 30 Jahren eintritt.

Z. Marima
"Hat die Gegenseite die Behandlungsunterlagen vorgelegt, besonders den OP-Bericht?"
Nein. Ich hatte diese 2015 angefordert und meinem Anwalt per Email zur Verfügung gestellt. Mein Anwalt wusste davon nicht bzw. er hatte die Emails nicht geöffnet. Der OP-Bericht ist dabei und da sieht etwas komisch aus. Der OP-Bericht ist nicht von "Berühmten" Operateur sondern von seinem Assistent unterschrieben worden.

Z. Kasandra:
"Habt ihr nicht die Patientenakte mit Aufklärungsprotokollen seitens Anästhesie und Chirurgie vorliegen?"
siehe oben.

Z.Kasandra:
"Nicht die weiteren postoperativen Empfehlungen?"
Doch. Auf Grund diese Operationsfehler soll ich weitere Ops machen lassen. Das weiß ich seit 2012, d.h seit dem ich von der falschen OP weiß.

Z.Kasandra:
"Was ist Dein Problem? Anästhesie? Operationsergebnis?"
Operationsergebnis.
Vor 12 Jahren hat der "berühmte" Arzt einen Fehler bei mir entdeckt, den man mit einem Operation beheben könnte. Er hat mir die Operation erklärt und ich habe sie zugestimmt. Nach der Operation habe ich gemerkt, dass es nicht so ist, wie er gesagt hat. Ich habe ihn gefragt, aber er hat nichts gesagt. Damit habe ich mich abgefunden.
Seit 2009 habe ich Schmerzen. 2011 hat ein Arzt eine Andeutung gemacht, dass der Grund meiner Beschwerden an die Operation von 2006 liegen. 2012 hat man festgestellt, dass damals zwei Eingriffe bei mir – an einem Organ – durchgeführt worden sind. Also einmal die Operation, über die mich der „Berühmte“ Arzt aufgeklärt hat und eine weiter Eingriff bzw. Änderung, über die er mit mir nicht gesprochen hat und mir nach der Operation auch nichts gesagt.

Z. Kasandra:
"War die OP schlecht? Die postoperative Behandlung in der Klinik - sprich stationär? Oder postoperativ ambulant?"
Die Op war schlecht

Z.Kasandra:
"Wenn ja, wer war für die postoperative ambulante Behandlung verantwortlich?"
Der berühmte Arzt und der Krankenhaus sind verantwortlich, und beide wurden geklagt.

Z.Kasandra:
"Aus Deinen Beiträgen geht leider aus meiner Sicht nichts hervor, worauf sich Deine Klage direkt und auf welche Punkte sich diese bezieht."
Der berühmte Arzt wurde verklagt, weil er eine unnötige Operation (eine zweite Änderung) durchgeführt hat. Er hat mir vor der Operation über diese „zweite Änderung“ nichts gesagt, und mich nicht aufgeklärt. Hätte er mir die Konsequenzen dieser Op erklärt - die beschwerde, die ich heute habe - hätte ich auf keinen Fall zugestimmt.
Das Krankenhaus, in dem der Arzt die Operation durchgeführt hat, wurde verklagt. Das KH sollte aufpassen, dass der Operateur richtig arbeitet.

Z.Kasandra:
"Welche Erfolgsaussichten hat Dir Dein RA f. Medizinrecht nach Studium der Krankenakte prognostiziert?"
Er hat noch nicht gesagt.



mfg
trus 25
 
Hallo Trus,

vorab; bin ich eigentlich immer noch sprachlos !!

auch bin ich persönlich gegen diese PN und Email-Geschichten in Foren,
da auch hier schon früher einiges schiefgelaufen ist.
Ich habe und werde mich daran nicht beteiligen.
Auch Du kannst dadurch viele falsche Informationen erhalten.

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So, nun einiges kurz dazu:
- bist Du natürlich nicht verpflichtet, die Wahrheit und nur die Wahrheit zu sagen (das wahre Leben ist kein Gerichtsfilm)
- da Du PKH bekommst solltest Du vorm LG schon eine für Dich gute Entscheidung erzielen, da es kein Automatismus für das OLG gibt
- der Richter versucht Anfangs eine Einigung zu den Streitpunkten herzustellen, damit er keine med. Gutachten einfordern muß
- es geht um den Anspruch des Klägers und der Bereitwilligkeit der Beklagten, wobei hier der Haftpflichtversicherer des KH mit im Boot sitzt
- auch muß die Gegenseite überhaupt nichts beweisen

Stell Dir einen Basar vor; ein Händler und ein Verkäufer ---> das gleiche ist Arzthaftungsprozess !
Und wenn Dir einer erzählt: ein Buch und ein Urteil aus dem Internet bringen Dich auf die Sieger-Strasse ?
so sage ich Dir aus 10 jähriger Erfahrung; es ist harte Arbeit seine Ansprüche durchzusetzen

Wie hoch ist eigentlich der Streitwert ?

VG-D
 
Hallo .,

Die Gegenseite muß vollumfänglich darlegen, dass Sie Dir alles erklärt haben und auch Du es verstanden hast.
Hier stellt das Gericht auf die -Waffengleichheit ab-
und das spricht für Dich !

Du brauchst keinen Zeugen, da Du nichts beweisen mußt !

Die Beklagten sind in der Bringepflicht, da Sie vorab in der Aufklärungspflicht waren.
Wenn Dein Anwalt gut ist, lässt er die Gegenseite an diesem Strang verhungern und das Gericht wird hier folgen.


kannst du bitte mal deine plötzliche Meinungsänderung erklären, jetzt schreibst du:

auch muß die Gegenseite überhaupt nichts beweisen

Woher nimmst du dein Wissen um deine Ansprüche durchzusetzen, was verstehst du unter "harte Arbeit"

es ist harte Arbeit seine Ansprüche durchzusetzen

Ich habe aus Büchern und dem Internet Gerichtsurteile (Leitsätze) rausgesucht und in meinen Schriftsätzen verarbeitet, diese Gerichtsurteile (Leitsätze) hat der Richter übernommen und sein Urteil daraus gebildet, was sich einfach anhört, war harte Arbeit.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

zum ersten Zitat:
die Gegenseite muß keinen Behandlungsfehler nachweisen und nur weil ich eigentlich keine Lust habe auf Deine
- nicht aus eigener Erfahrung -es muß ein grober Behandlungsfehler sein-

zum zweiten Zitat:
mein Wissen und meine Erfahrung sind hier zu erlesen
mein Wissen aus meinem Arzthaftungsprozess beginnt im Jahr 2006

zum dritten Zitat:
habe ich gegen einen D-Arzt mit angeschlossener Klinik mit angeschlossener Uniklinik
und der BG gleichzeitig kämpfen müssen
Niemand von denen interessierte ein Buch oder vorhandenes Urteil !

Schreib doch einfach über Tatsachen, die Du selber erlebt hast in Deinem Bereich, welcher das auch immer sein mag.
Du mußt doch nicht jeden Beitrag kommentieren.

Ich habe doch nichts persönlich gegen Dich,
aber es kann auch verdammt schaden,
sich immer mitteilen zu müssen und
-was ich noch schlimmer finde- auf PN und Emails hinzuweisen !!!

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Hallo Kasandra,

bin ich immer noch sprachlos, da ich auch angenommen habe,
dass wenigstens die Hälfte schon in trockenen Tüchern wäre.

.
 
Hallo

Der juristische Knackpunkt scheint zu sein, dass man 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Arztfehlers Ansprüche geltend machen muss .... ich habe es nicht noch einmal genau nachgelesen, aber bitte richtet euer Augenmerk mal auf diesen Punkt und prüft selber (am besten anstelle der persönlichen Diskussionen, die dem Fragesteller gar nicht helfen; für solche Diskussionen eignen sich andere Unterforen wie z,B. der Eichentisch. Thx.)

LG
 
Hallo

Mir stellt sich die Frage, warum nur ein Teil der Ansprüche verjährt sind und nicht alle.

Behandlungsfehler: Wann beginnt die Verjährung bei der Arzthaftung? | refrago

Verjährung schon nach drei Jahren
Die Verjährung von medizinrechtlichen Schadensersatzansprüchen beginnt am Ende desjenigen Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. Sie läuft sodann drei Jahre. Das heißt: Weiss ein Patient irgendwann im Jahre 2012, dass und wer ihn falsch behandelt hat, wird bis zum Ende des Jahres gerechnet, sodann läuft die Verjährung 2013, 2014 und endet Silvester 2015, wenn sie nicht durch ein Gerichtsverfahren gehemmt wird.

Verjährung tritt spätestens nach 30 Jahren ein
Unabhängig von der Kenntnis tritt die Verjährung bei Gesundheitsschäden spätestens 30 Jahre nach dem schädigendem Ereignis ein (Höchstfrist bei Gesundheitsschäden)

Verjährung immer im Blick haben!
Wie man sieht, ist die Verjährungsproblematik im Arzthaftungsrecht komplex und birgt einige Fallstricke. Es ist deshalb ratsam, als Geschädigter stets den Fluss der Zeit im Auge zu haben. Wenn man einen Fachanwalt für Medizinrecht beauftragt, die Verjährung im Blick zu haben, ist man auf der sicheren Seite. Außerdem haftet der Anwalt dafür, dass der Fall in seiner Obhut nicht verjährt.

MFG
 
Hallo,

die Frist -also die drei Jahre- in der Zeit muß bei Gericht auf einen Behandlungsfehler geklagt werden.
Mehr nicht !

Ab jetzt beginnt ja erst der Anspruch auf Schadensersatz.
Also wenn Du Jetzt Klage erhoben hast, so kann 2020 ein Urteil ergehen (im LG-Verfahren)
Deshalb prüfen die Richter, was der Kläger erwarten kann oder was die Beklagten bieten.

Der Anspruch auf Verjährung von Schadensansprüchen ist der wesentliche Teil,
weil niemand von den Richtern erwartet 2020 auch nur eine Goldmark als Entschädigung zu zahlen.

Einen Anspruch auf Schadensersatz bedeutet die über 50 Frage und darüber habe ich
aus eigener Erfahrung schon geschrieben.

Der Richter macht das schon richtig;
auf einen gemeinsamen kleinen Nenner alles runter zurechnen.

VG-D
 
Hallo .,

du schreibst so einen Mist, dass einem die Haare zu Berge stehen.

Die Verjährung von medizinrechtlichen Schadensersatzansprüchen beginnt am Ende desjenigen Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat.

Und nicht wann Klage erhoben wurde.

Eine Klage hemmt die Verjährung, auch wenn diese 50 Jahre läuft.

Auch deine zeitliche Berechnung ist Mist, wenn trus 25 in diesem Jahr 2018 Kenntnis erlangt hat, läuft die Verjährung mindestens drei volle Jahre, also bis 31.12.2021.

Dieses steht doch in meiner Antwort #22, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

MFG Marima
 
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