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Ärztepfusch

trus25

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Dez. 2009
Beiträge
308
Hallo Forum,

Ich hatte vor Jahren eine Operation, die durch einen - seiner Zeit - berühmten Arzt durchgeführt worden ist. Erst einige Jahre später wusste ich, dass er mehr als besprochen und vereinbart operiert hat. Er hat mir nach der Operation auch nichts über den zusätzlichen Eingriff gesagt. Ich merkte, dass etwas nicht richtig ist. Aufgrund diese Operation habe ich jetzt Beschwerden in anderen Organen und Glieder.
Ich habe den Arzt und Krankenhaus verklagt.
Das Gericht hat einen Termin am 17.08. 2018 um 13 Uhr zur Güterverhandlun und müdlchen Verhandlungen festgelegt.
Ich, der Beklagte und ein Zeuge sind geladen.
Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Kollegen vom beklagten Arzt. Es wird, hauptete, dass er mir schon einen Tag vor der Operation die ganze Operation und Folgen erklärt hat. Aber Fakt ist, dass ich den Zeugen nicht kennen und noch nicht gesehen habe. Mein einzige Ansprechpartner war der Beklagte selbst.
Ich habe einen Rechtsanwalt, der nicht richtig hinter mir steht.
Ich bin dankbar, wenn jemand von euch mich am Freitag zum Gericht begleitet.

MfG
trus
 
Hallo Trus,

wenn ich Deinen Beitrag lese, dann ist es jetzt wirklich 5 vor 12. Sprich 5 Tage vor Verhandlungstermin.

Du sprichst von einer OP und einen "berühmten" Operateur und einem Zeugen!

Warum hast Du nicht im Vorfeld versucht hier oder in anderen Foren für Dich Zeugen zu suchen, bei denen die OP nach hinten los gegangen ist? Organisch, technisch, falsche Aufklärung etc.???

Du kannst jetzt nur noch sehr schnell handeln und Zeugen suchen welche Du im Vorfeld der Verhandlung (mit Terminverschiebung) oder strategisch während der Verhandlung noch entsprechende Anträge stellst.

Wenn man schon über einen Vergleich spricht, stehen Deine Chancen nicht ganz schlecht. Also noch weiter treiben bzw. ich im Vergleich klar sein, da ist noch mehr drinnen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Trus,

begleiten kann ich Dich nicht.

Bei mir war das auch eine Schutzbehauptung seitens der BG und des behandelnden Arztes.

Mein RA hatte damals die Beratungsprotokolle angefordert und es gab keine; UPPS !
Beide -BG und Arzt- sind grandios gescheitert.
Die Richter wissen eigentlich sowas, teilen es Dir aber nicht mit;
weil Dein RA dass wissen muß und der Richter Dir da nicht helfen darf.

Im KH unterschreibst Du natürlich 1 Million Seiten, allein für die Narkose,
aber das KH kommt mit dieser Schutzbehauptung bei Gericht nicht durch.
Gibt es eine OP die eventuell innerhalb der OP weiteren Handlungsbedarf seitens des Operateurs bedarf,
so muß die extra schriftlich festgehalten werden, wenn vorher ersichtlich ist, dass es Komplikationen geben kann.
Ist dies nicht der Fall, so haftet die Beklagte vollumfänglich !

Es gibt die Aufklärungspflicht und auch muß das KH nachweisen,
dass Du dass alles auch begriffen hast !!

Zu Deinem Termin schreibe ich aus meiner Erfahrung,
werden die rechtlichen Aspekte durch den Richter den Streitparteien dargelegt;
eine Stimmung des Gerichtes
und wenn es gut läuft ein Einigungsvorschlag des Richters;
wobei es hier noch nicht um genaue Summen geht.

Mehr ist dieser Termin nicht wert.

Also keine Panik.

VG-D
 
Hallo Forum,

@hallo .,
Danke, dass Du mir Deine Erfahrung geschrieben hast.
Gestern habe ich eine Email von meinem RA bekommen. Er hat geschrieben, dass es bei dem Termin um Aufklärung geht und ich erklären muss, inwiefern nicht richtig aufgeklärt wurde. Die Wahrheit ist, dass mit mir über diese Teil der Operation gar nicht gesprochen wurde. Erst Jahre später wußte ich, dass bei der Operation einiges mehr gemacht worden ist als besprochen.

Das Gericht hat die gegnerische Seite angefordert, die Behandlungsunterlagen des Krankenhauses einzureichen. Aber bislang sind sie noch nicht beim Gericht eingereicht worden.

@ Hallo Kansandra,
Danke für Deine Tips.
wie ich Dani geschrieben habe, der Termin ist für Aufklärung.
Ich habe 2016 PKH-Anträg gestellt, die Bewilligt wurden, und 2017 Klage erhoben.
Die Arztberichte habe ich eingereicht, aber es gibt noch kein Gutachten.

Zitat von Kassandra:
"Warum hast Du nicht im Vorfeld versucht hier oder in anderen Foren für Dich Zeugen zu suchen, bei denen die OP nach hinten los gegangen ist? Organisch, technisch, falsche Aufklärung etc.???"

Ich bin mir meiner Sache sicher und habe die Gefahr nicht gesehen, dass der "berühmte" Operateur und seine Zeugen stärker als ich
sind und mich fertig machen können. Die Gerichtsprotokolle sagen manchmal wenig aus. Deshalb bin ich auf die Idee gekommen, mit einem Zeugen hinzugehen.
Andere Foren kenne ich nicht und sogar hier (Unfallopfer) kann ich nicht so aktiv sein, wie ich möchte.

Ich werde Morgen nochmal meine Erinnerungen aufschreiben und beim Termin meinem Anwalt geben.
Ich hoffe, dass ich die Nerven nicht verliere.

mfg
trus25
 
Hallo Trus,

Nein- Du bist nicht der Erklär-Bär !
Du mußt überhaupt nichts erklären, bzw. mußt Du Dich an nichts erinnern !
Auf keinen Fall schreib ein Erinnerungsprotokoll;
dass ist nicht notwendig und hilft Dir überhaupt nicht, es kann Dir nur schaden.


Die Gegenseite muß vollumfänglich darlegen, dass Sie Dir alles erklärt haben und auch Du es verstanden hast.
Hier stellt das Gericht auf die -Waffengleichheit ab-
und das spricht für Dich !

Du brauchst keinen Zeugen, da Du nichts beweisen mußt !

Die Beklagten sind in der Bringepflicht, da Sie vorab in der Aufklärungspflicht waren.
Wenn Dein Anwalt gut ist, lässt er die Gegenseite an diesem Strang verhungern und das Gericht wird hier folgen.

Auch bei mir war es eine gute Klinik mit einer angeschlossenen Berühmten-Klinik in Bayern.
Zum Glück mußte ich nicht im Bayern-Sumpf klagen !

VG-D
 
Hallo Trus,

Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern

"Ist die Dokumentation hingegen lückenhaft, kann es ähnlich wie beim Aufklärungsfehler zu einer Beweislastumkehr kommen. D.h. der Arzt muss nun beweisen, dass er den Patienten korrekt behandelt hat. Für Sie als Patienten bedeutet das, dass eine Klage auf Schadensersatz mit höherer Wahrscheinlichkeit erfolgreich ist, weshalb die Überprüfung auf Dokumentationsfehler nicht zu unterschätzen ist."

MFG Marima
 
Hallo Marima,

Knallst mal so einen 20.000 Euro Satz hier rein !
 
Hallo Forum,

@hallo Dani,
Herzlichen Dank für die Information, das mich beruhigt und geweckt hat. Den mein RA hat geschrieben, dass er Aufklärungsrüge erhoben hat. Ich habe gegoogelt. Aufklärungsrüge erhebt ein RA, wenn der Richter seine Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitsforschung verletzt hat und zu einem falschen Beweiergebniss gekommen ist. Ob der Richter schon einen Entscheidung getroffen hat, ist mir unklar.
Ich muss morgen beim Termin die Fragen des Gerichtes antworten. Das ist kein Problem. Es wird Problem, wenn nachher das gerichtliche Protokoll anders ist, als ich gesagt habe. Womit ich rechne.

@ Hallo Marina,
Ich danke Dir für Deine Wert volle Hinweis. Es gibt keine Aufklärungsdokument. Es gibt "Einverständnis Erklärung zu Operation und diagnostischen Eingriffen " Formular mit meiner Unterschrift. Die Kästchen für " der Patient wünscht eine Aufklärung " ist mit ja gekreuzt. Der Operateur hat mir erklärt, aber nicht diese Operation mit Folgen.
Auf alle Fälle werden Euere Hinweise morgen nützlich sein.

Wie kann ich denn morgen meine Aussagen festhalten.
MfG
Trus
 
Hallo Trus,

Wie kann ich denn morgen meine Aussagen festhalten.

Nicht nur Deine Aussage, sondern alles: Richter, ggn. Partei in dem ihr sofort den Antrag stellt alles via Gerichtsschreiber protokollieren zu lassen.

Denke auch an Dein Recht auf "rechtl. Gehör"- wenn Du etwas zu sagen hast, fordere dies ein. Ein RA ist nicht immer gleich mit Einzeldetails behaftet!

Viele Grüße und Erfolg!

Kasandra
 
Hallo Marima,

Dein 20.000 Euro Satz erkläre ich Dir.

Hast Du Deinen Satz in der Tasche, also hast als Kläger diesen Schritt gewonnen
und zwar ohne Einschränkungen, also vollumfänglich, was die Beklagten auch nicht bestreiten

---> so mußt Du als Kläger nun den Schaden beweisen ---

Nicht jede Info aus irgendwelchen Netzen ist daher hilfreich, weil es so nie einen Zusammenhang
im eigenen Verfahren geben wird.

_____________________________________________________________________________________________________________

Im LG Verfahren spricht der Richter auf ein Diktatgerät:
- fragt dann, ob die Parteien damit einverstanden sind
- wenn nicht, wird geändert
- wird nochmals vorgelesen

Es ist ja nur eine Info-Veranstaltung.

Ich habe es komplett vermieden, selber im Prozess Aussagen zu treffen.
Ich bin kein RA und als ********** auch emozional befangen.

Es ist immer möglich eine Unterbrechung zu beantragen und sich mit seinem RA rückzuversichern.
Dies war bei mir der richtige Weg.

VG-D
 
Hallo Forum,

@ Hallo kasandra,
Danke dir für Deine Tips, die ich 3-4 mal gelesen hatte, um nichts zu vergessen. Vor der Sitzung hat mein RA gesagt, dass nicht mehr protokolliert sondern diktiert wird. Er hat leider nicht wie . alle Schritte erklärt. Der Richter hat diktiert und mich gefragt, ob ich meine Aussagen hören will. Ich habe nein gesagt. Mein Gehirn war sowieso ausgeschalt.

@ Hallo .
Dein gute Vorschläge kamen leider zu spät.
Ich habe leider ausgesagt und das war zu meinem Nachteil und ein Teil der Ansprüche sind angeblich verjährt. Aber mein RA hatte mir per Email geschrieben, dass ich die Fragen beantworten soll. Ich muss erwähnen, dass mein Anwalt über die Tatsachen sehr wenig wusste.
Auch Ich bin sehr emotional und war sehr aufgeregt. Als der Richter der gegnerischen Seite zugesagt hat, dass er es macht, wusste ich, dass der Verhandlung zu meinem Nachteil verlaufen wird. Mein Gehin hat definitiv ausgeschaltet und ich war unkonzentriert. Meine Erinnerungen und meine Antworten waren durcheinander. Zum Schluss ist man zum Ergebnis gekommen, dass ein Teil der Ansprüche verjährt sind.
Der Richter wollte weitere medizinscen Unterlagen. Mein Eindruck war, dass er andere Teil der Ansprüche auch ungültig machen will. Mein ra will fleißig für ihn diese Unterlagen besorgen .
Die Arztberichte, MRTs und CTs zeigen, dass die Nachbar Organe geschädigt sind, und der Grund liegt an der Operation von damals. Der Richter will Gutachter anordnen.
Übrigen der Operateur war nicht gekommen. Zwei Personen waren für ihn dort. Mein RA fragte mich ob der Arzt noch lebt.

Was sollte ich machen? Einen neuen Rechtsanwalt ?
kann ich anhand der Unterlagen nachträglich meine Aussagen korregieren?

Ich danke Euch für Eure Tips und Erfahrungen.

MfG
trus
 
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