Hallo Forum,
Hallo Marina, ., Kasandra, HWS-Schaden und Hefti
Ich Grüße Euch und bedanke mich für Ihre Antworten.
Ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwot. ich war in den letzten Tagen Krank und lag im Bett aber habe Eure Antworten gelesen und die Unterlagen von 2016 wieder raus geholt, um die Sache richtig beschreiben kann.
Folgendes:
Es wurde Dezember 2015 einen PKH Antrag gegen den Operateur und gegen das Krankenhaus gestellt.
- Es sollte geklagt werden: " wegen einer medizinisch nicht notwendigen Op., soweit nicht durchgeführte Aufklärung, sowie Verschweigen der Folgen der tatsächlich durchgeführten op".
Alle notwendigen Unterlagen wurden eingereicht darunter auch eine Arztbericht von 2011, in der die durchgeführte Operation erwähnt wurde.
Der PKH wurde gegen Operateur und gegen das Krankenhaus getrennt bewilligt.
(Mein damalige RA hat mich angerufen und gesagt, dass nichts verjährt ist und ich Klage erheben kann).
Im Verhandlungstermin am 13.08.18 ging es um die „nicht durchgeführte Aufklärung“
Der Richter ist der Meinung, dass die Sache mit der "nicht durchgeführte Aufklärung" ist verjährt, weil ich seit 2011 von der Operation weiß. Die PKH wurde erst 2015 beantragt. Die Verjährungsfrist von drei Jahren ist überschritten. Er hat begründet, dass aufgrund der großen Reform im Jahr 2001 gilt für diese Sache §253 BGB und nicht mehr §847 BGB (es ist möglich, dass ich die Paragraphen falsch verstanden habe) .
Im Gericht hat mein RA dem Richter zugestimmt und nach der Sitzung hat mir erklärt, dass die Aufklärung eine Vertragliche Anspruch ist und nach drei Jahren verjähren.
Vor drei Tagen habe ich eine E-Mail von meinem RA bekommen. Er hat geschrieben, dass die ordnungsgemäße Aufklärung vertraglich und nicht nur deliktisch geschützt ist. Also seiner Meinung nach sind die Ansprüche wegen Aufklärung bzw. Nicht Aufklärung nicht verjährt sind.
Meine Frage: ist die ordnungsgemäße Aufklärung der Op eine Vertragliche Angelegenheit oder deiktische Angelegenheit oder sogar beides Vertraglich und deliktisch. Welche Verjährungsfristen gelten für vertragliche Angelegenheiten und welche für deiktische Angelegenheiten.
Ich hoffe auf Euren Antworten.
mfg
trus