Hallo,
ich schreibe nicht für mich, sondern für liebe Bekannte.
Vorweg: Der Vorwurf `Ärtepfusch´ mag schnell erhobene sein und eine emotional-subjektive Sache... aber lest mal selbst:
Also die gute Bekannte begibt sich zu einer mehr oder weniger komplizierten Routineoperation in ein Krankenhaus A. Alles verläuft aus Sicht der behandelden Ärzte gut. Sie wird entlassen.
Drei Monate später: Komplettzusammenbruch. Notaufnahme in Krankenhaus B.
Krankenhaus B entscheidet sofort: Lebensbedrohliche Situation; direkte Weiterverbringung in Krankenhaus C.
Sofortige Notoperation in Krankenhaus C; das Leben wird gerettet. Übrigens mehr als nur knapp.
Jetzt der unglaubliche Hammer: Der behandelnde Oberarzt/ Operateur spricht sofort davon, dass Krankenhaus A gepfuscht & und das dies auch beweisbar ist!
Er schreibt den Pfusch auch in seinen Operationbericht. Händigt die ersten MRT-Aufnahmen aus (man sieht das Dilemma bereits dort), gleichwohl Farbfotos, die während der Operation gemacht wurden und die Schädigung/ Pfusch einwandfrei belegen (sind Fotos wohl standart?).
Soviel zu der Theorie, dass die eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt. Für diesen Fall... gilt das nicht.
Der Fall geht/ ist vor der ärzlichen Gutachterkommission. Noch keine Endscheidung. Soweit der Stand der Dinge.
Pech im Unglück: Es gibt keine Rechtsschutzversicherung. Zumindest nicht auf Seiten der Geschädigten. Da kommen jetzt vor einem eventuellen Prozeß Ängste auf. Sobald auch nur ein Gutachter einbezogen wird... wird es einen finanziell ´zerlegen`.
Es wurde auch noch kein Anwalt einbezogen.
Die Folgen sind beträchtlich. Absolute, lebenlängliche Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Folgeschäden, beträchtlicher Haushaltsführungsschaden, aus der mehrfach erlebten, lebensbedrohlichen Situation & den gesundheitlichen Schäden auch garantiert psychische Folgeschäden
Jetzt ein paar Fragen an Euch, bzgl. des weiteren Vorgehens (ich habe gesagt, dass ich mal HIER nachfrage, da sich HIER viele wissende & hilfbereite Menschen tummeln ):
- Fristen: Gibt es da ganz akut etwas zu beachten? Insbesondere die Verjährung irgendwelcher Ansprüche natürlich...
- Wie Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung? Finanziell ist man nicht auf Rosen gebettet. Ich meine vor ein paar Jahren einmal eine Anzeige von einem Rechtsanwalt gelesen zu haben, welcher sich auf Arztfehler spezialiert hat, gelesen zu haben. Wenn ich mich richtig errinnere, so würde der vorab alle medizinischen Unterlagen prüfen und wenn er den Erfolg sieht, seinen Mandanten kostenlos vertreten. Wohl gegen eine Provionsbeteiligung...oder so ähnlich. Gibt´s das (noch)? Ist das erlaubt? Ich find soetwas beim googeln nicht.
Tja, würdet Ihr also so freundlich sein mal ein paar Tipps & Anregungen zu geben, damit der Vorgang in die richtige Richtung läuft und alle Beteiligten sich etwas weniger Sorgen um Ihre Zukunft machen können...?
gruß & Dank,
w124
ich schreibe nicht für mich, sondern für liebe Bekannte.
Vorweg: Der Vorwurf `Ärtepfusch´ mag schnell erhobene sein und eine emotional-subjektive Sache... aber lest mal selbst:
Also die gute Bekannte begibt sich zu einer mehr oder weniger komplizierten Routineoperation in ein Krankenhaus A. Alles verläuft aus Sicht der behandelden Ärzte gut. Sie wird entlassen.
Drei Monate später: Komplettzusammenbruch. Notaufnahme in Krankenhaus B.
Krankenhaus B entscheidet sofort: Lebensbedrohliche Situation; direkte Weiterverbringung in Krankenhaus C.
Sofortige Notoperation in Krankenhaus C; das Leben wird gerettet. Übrigens mehr als nur knapp.
Jetzt der unglaubliche Hammer: Der behandelnde Oberarzt/ Operateur spricht sofort davon, dass Krankenhaus A gepfuscht & und das dies auch beweisbar ist!
Er schreibt den Pfusch auch in seinen Operationbericht. Händigt die ersten MRT-Aufnahmen aus (man sieht das Dilemma bereits dort), gleichwohl Farbfotos, die während der Operation gemacht wurden und die Schädigung/ Pfusch einwandfrei belegen (sind Fotos wohl standart?).
Soviel zu der Theorie, dass die eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt. Für diesen Fall... gilt das nicht.
Der Fall geht/ ist vor der ärzlichen Gutachterkommission. Noch keine Endscheidung. Soweit der Stand der Dinge.
Pech im Unglück: Es gibt keine Rechtsschutzversicherung. Zumindest nicht auf Seiten der Geschädigten. Da kommen jetzt vor einem eventuellen Prozeß Ängste auf. Sobald auch nur ein Gutachter einbezogen wird... wird es einen finanziell ´zerlegen`.
Es wurde auch noch kein Anwalt einbezogen.
Die Folgen sind beträchtlich. Absolute, lebenlängliche Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Folgeschäden, beträchtlicher Haushaltsführungsschaden, aus der mehrfach erlebten, lebensbedrohlichen Situation & den gesundheitlichen Schäden auch garantiert psychische Folgeschäden
Jetzt ein paar Fragen an Euch, bzgl. des weiteren Vorgehens (ich habe gesagt, dass ich mal HIER nachfrage, da sich HIER viele wissende & hilfbereite Menschen tummeln ):
- Fristen: Gibt es da ganz akut etwas zu beachten? Insbesondere die Verjährung irgendwelcher Ansprüche natürlich...
- Wie Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung? Finanziell ist man nicht auf Rosen gebettet. Ich meine vor ein paar Jahren einmal eine Anzeige von einem Rechtsanwalt gelesen zu haben, welcher sich auf Arztfehler spezialiert hat, gelesen zu haben. Wenn ich mich richtig errinnere, so würde der vorab alle medizinischen Unterlagen prüfen und wenn er den Erfolg sieht, seinen Mandanten kostenlos vertreten. Wohl gegen eine Provionsbeteiligung...oder so ähnlich. Gibt´s das (noch)? Ist das erlaubt? Ich find soetwas beim googeln nicht.
Tja, würdet Ihr also so freundlich sein mal ein paar Tipps & Anregungen zu geben, damit der Vorgang in die richtige Richtung läuft und alle Beteiligten sich etwas weniger Sorgen um Ihre Zukunft machen können...?
gruß & Dank,
w124