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`Ärztepfusch` und kein Rechtschutzversicherung

w124

Mitglied
Registriert seit
3 Okt. 2011
Beiträge
96
Hallo,

ich schreibe nicht für mich, sondern für liebe Bekannte.

Vorweg: Der Vorwurf `Ärtepfusch´ mag schnell erhobene sein und eine emotional-subjektive Sache... aber lest mal selbst:

Also die gute Bekannte begibt sich zu einer mehr oder weniger komplizierten Routineoperation in ein Krankenhaus A. Alles verläuft aus Sicht der behandelden Ärzte gut. Sie wird entlassen.
Drei Monate später: Komplettzusammenbruch. Notaufnahme in Krankenhaus B.
Krankenhaus B entscheidet sofort: Lebensbedrohliche Situation; direkte Weiterverbringung in Krankenhaus C.

Sofortige Notoperation in Krankenhaus C; das Leben wird gerettet. Übrigens mehr als nur knapp.
Jetzt der unglaubliche Hammer: Der behandelnde Oberarzt/ Operateur spricht sofort davon, dass Krankenhaus A gepfuscht & und das dies auch beweisbar ist!
Er schreibt den Pfusch auch in seinen Operationbericht. Händigt die ersten MRT-Aufnahmen aus (man sieht das Dilemma bereits dort), gleichwohl Farbfotos, die während der Operation gemacht wurden und die Schädigung/ Pfusch einwandfrei belegen (sind Fotos wohl standart?).

Soviel zu der Theorie, dass die eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt. Für diesen Fall... gilt das nicht.

Der Fall geht/ ist vor der ärzlichen Gutachterkommission. Noch keine Endscheidung. Soweit der Stand der Dinge.

Pech im Unglück: Es gibt keine Rechtsschutzversicherung. Zumindest nicht auf Seiten der Geschädigten. Da kommen jetzt vor einem eventuellen Prozeß Ängste auf. Sobald auch nur ein Gutachter einbezogen wird... wird es einen finanziell ´zerlegen`.
Es wurde auch noch kein Anwalt einbezogen.

Die Folgen sind beträchtlich. Absolute, lebenlängliche Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Folgeschäden, beträchtlicher Haushaltsführungsschaden, aus der mehrfach erlebten, lebensbedrohlichen Situation & den gesundheitlichen Schäden auch garantiert psychische Folgeschäden

Jetzt ein paar Fragen an Euch, bzgl. des weiteren Vorgehens (ich habe gesagt, dass ich mal HIER nachfrage, da sich HIER viele wissende & hilfbereite Menschen tummeln :) ):

- Fristen: Gibt es da ganz akut etwas zu beachten? Insbesondere die Verjährung irgendwelcher Ansprüche natürlich...

- Wie Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung? Finanziell ist man nicht auf Rosen gebettet. Ich meine vor ein paar Jahren einmal eine Anzeige von einem Rechtsanwalt gelesen zu haben, welcher sich auf Arztfehler spezialiert hat, gelesen zu haben. Wenn ich mich richtig errinnere, so würde der vorab alle medizinischen Unterlagen prüfen und wenn er den Erfolg sieht, seinen Mandanten kostenlos vertreten. Wohl gegen eine Provionsbeteiligung...oder so ähnlich. Gibt´s das (noch)? Ist das erlaubt? Ich find soetwas beim googeln nicht.

Tja, würdet Ihr also so freundlich sein mal ein paar Tipps & Anregungen zu geben, damit der Vorgang in die richtige Richtung läuft und alle Beteiligten sich etwas weniger Sorgen um Ihre Zukunft machen können...?

gruß & Dank,


w124
 
Hallo,
Nachtrag!

Ich habe gerade nocheinmal telefoniert. Im Schreiben der Gutachterkommission steht, dass eine Endscheidung bis zu 16 Monate dauern kann und dass dies kein eventuellen Fristaufschub für Verjährungsansprüche darstellt.
Gleichzeitig - so die mündliche Auskunft "könne man in der Zeit irgendwie nicht anwaltlich vorgehen..."? Werde mir das Schriftstück mal geben lassen.

Kann ja nicht.

Zur Gutachtenkommission und der Fristverjährung habe ich das gefunden:

"Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind Feststellungen oder Empfehlungen (Schlichtungsvorschlag). Wenn der Patient oder der Arzt nicht einverstanden sind, können sie den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Das Verfahren ist für alle Beteiligten gebührenfrei. Die Verfahrensordnungen sehen eine Hemmung der Verjährung eines Behandlungsfehlers durch Anrufen der Gutachterkommissionen und Schiedsstellen nicht vor. Gleichwohl wird von der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß es als ein "Verhandeln" im Sinne des § 852 Absatz 2 BGB anzusehen ist, wenn eine Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle eingeschaltet wird (4). Dann wäre die Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen eines Behandlungsfehlers während der Verfahrensdauer gehemmt."

Quelle: http://www.wernerschell.de/Patiente...chterkommissionen_und_schlichtungsstellen.php

Ist das verlässlich, dass die Frist gehemmt ist?

Zur Verjährung schreibt Wikipedia:

"Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste"

http://de.wikipedia.org/wiki/Behandlungsfehler#Verj.C3.A4hrung

"...mit dem Schluß des Jahres..." Im November erkannt und Dezember ist die Frist abgelaufen? Sagt mir bitte, dass ich das falsch verstehe. :eek:

Es ist doch sicherlich der Zeitraum eines Jahres gemeint, oder?

gruß,

w124
 
Hallo w124,

zunächst nur mal, was ich für wichtig halte:

- Fristen: Gibt es da ganz akut etwas zu beachten? Insbesondere die Verjährung irgendwelcher Ansprüche natürlich...

- Wie Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung?

Es gibt sicher Fristen. Da kein zeitlicher Anhaltspunkt gegeben ist, ist auch nicht klar, ob hier schon Verjährung droht oder noch Zeit ist.

Die Frist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis, dass ein entsprechender Fehler vorliegt. Die Definition und eine qualifizierte rechtliche Bewertung sollte aber unbedingt ein RA vornehmen.
Wenn nötig, unbedingt bei der Versicherung darauf hinwirken (lassen), dass auf Einrede der Verjährung verzichtet wird.

Wichtig ist auch zu klären, wer für den Schaden haftbar zu machen ist.
Es kommen zB in frage die Klinik, ein Belegarzt, ist es ggf. eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxisgemeinschaft (Unterschied beachten!)?

Die zweite Frage ist schwerer zu beantworten, wenn nicht die Möglichkeit der PKH besteht. Es gibt nach meiner Kenntnis jetzt die Möglichkeit eines "Erfolgshonorars". Je nach Höhe der zu erwartenden Schadenssumme und Erfolgsaussicht bestünde vielleicht auch eine Finanzierung über sogen. Prozessfinanzierer, siehe zB unter

http://de.yhs4.search.yahoo.com/yhs/search?p=Prozessfinanzierer&fr=altavista&fr2=sfp&iscqry=
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessfinanzierung
http://www.test.de/themen/steuern-r...er-Firmen-uebernehmen-Risiko-1696438-1696966/ (ganz gute Übersicht)


Gruss

Sekundant


Zu den Zusatzfragen:

Ich habe als letzte Kenntnis, dass durch den Schlichtungsversuch eine Hemmung der Verjährung eintritt. Aber wie schon gesagt, sichere Auskunft über einen Fachmann (gibt es auch hier)
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand. D.h., dass ab diesem Zeitpunkt die drei Jahre laufen, egal, ob der Vorfall nun im Januar oder September des Jahres war. Also Vorfall am 5.9.00, Verjährung läuft dann ab 1.1.01 und nicht schon ab dem 5.9.00.
 
Hallo,
sorry, habe leider keine besonders gute Kenntnisse in diesem Bereich.

Aber kann man nicht neuerdings grundsätzlich bei jedem Anwalt über dessen Honorar verhandeln ? Auch im Sinne von Erfolgshonorar ? Die steifigen Gebührenordnungen hatte man doch in diesem Sinne irgendwie aufgeweicht, oder täusche ich mich da ?

Ich glaube ich würde einen bekannten, erfahrenen, guten Medizin-Anwalt aufsuchen und fragen. Gerne auch mehrere ! Ganz grobe Darstellung der Geschichte und dann Verhandlungen über das Finanzielle aufnehmen.

Toi, toi, toi von meiner Seite !

Gruß,
moni68
 
Hallo,

es stimmt schon, entweder Schlicht.stelle o. RA. Beides gleichzeitig geht nicht.

Ich hatte es auch erst (alleine) über die Schlicht.stelle probiert. Nachdem man mir mitteilte, dies würde evtl. viele Jahre dauern, außerdem sei die Schlicht.stelle nicht so patient.freundlich, habe ich einen RA eingeschaltet.

Dieser hat meinen Antrag bei der Schlich.stelle sofort zurücknehmen lassen. RA hat dann die Haftpflichtversicherung d. Krankenhauses/Arztes angeschrieben u. mit denen verhandelt.

Ich kenne einen Fall, dort gab es ebenfalls keine PKH, da hat die Haftpflichtversich. die gesamten RA-Kosten übernommen. Es kam zu einer außergerichtl. Einigung/Abfindung.

Alles Gute u. Grüße
Marcela

PS: Verjährung 3 Jahre (ab Bekanntwerden) wie Sekundant geschrieben hat.
 
es stimmt schon, entweder Schlicht.stelle o. RA. Beides gleichzeitig geht nicht.

So ist es nicht ganz richtig. Natürlich kann man die Schlichtungsstelle anrufen und einen RA beauftragen.
Ausgeschlossen ist eine Schlichtung dann, wenn bereits konkret Forderungen und Klagen laufen oder ein strafrechliches Verfahren eingeleitet wurde.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,
meine KK hatte mich damals angeschrieben, ob es moeglich ist, dass ein Arztfehler vorliegt. Die haben dann ihre Rechtsabteilung arbeiten lassen und mich zum MDK geschickt. Mittlerweile habe ich einen RA eingeschalten und das Verfahren laeuft noch. Es geht ueber die Landesaerztekammer, da der Arzt damit einverstanden war. Ergebnis habe ich noch keines.
Ich wuerde es erst mal ueber die KK versuchen, die sagen euch dann, wie hoch die Wahrscheinlichkeit des Aerztepfusches ist.
Viel Erfolg!
Greta
 
Ausgeschlossen ist eine Schlichtung dann, wenn bereits konkret Forderungen und Klagen laufen oder ein strafrechliches Verfahren eingeleitet wurde.

Gruss
Sekundant

Mir wurde von der Ärztekammer u. dem RA mitgeteilt, entweder oder,...

Entweder ich lasse die Angelegenheit über die Schlichtungsstelle laufen/abklären o. v. RA. Man kann es nicht parallel machen lassen, oder hat mich die Ärztekammer bzw. mein RA falsch informiert?

Gruß
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,

das ist definitiv nicht zutreffend oder falsch vermittelt.

Was ist denn der RA im Verhältnis zur Drittpartei, doch nur Dein verlängerter Arm. Auf jeden Fall ist er selbst zu der Zeit keine Instanz, die einer solchen Regelung entgegensteht.
Auch wenn Du ein Ergebnis von der Schlichtungsstelle erhältst ist doch noch lange nicht gesagt, dass Du die Richtigkeit beurteilen kannst oder sämtliche Tatsachen berücksichtigt sind und daher nicht doch fachliche Hilfe, ob juristisch oder medizinisch, in Anspruch nehmen musst.

Es ist wie gesagt nicht zu verwechseln, ob der RA (zunächst) ggü. der Schlichtungsstelle tätig wird oder - was einer Schlichtung tatsächlich im Wege steht - bereits zu der Zeit gerichtlich oder gar strafrechlich gegen den potentiellen Schädiger vorgeht.

Einzig sind die RA-Kosten in diesem Fall von Dir zu tragen. Aber eine anwaltliche Hilfe kann sicher zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen werden.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

wenn deine Freundin nicht viel Geld hat, kann natürlich ein Anwalt auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dann ist das finanzielle Risiko nicht so groß, gerade, wo ja auch ein Arzt den Ärztepfusch dokumentiert und fotografiert hat, ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo,

und ein Riesendankeschön an Euch alle!

Die frohe Kunde mit der Verjährungsfrist habe ich direkt mal weitergegeben und ich habe einen dicken Stein plumpsen hören. :)

Drei Jahre passt. Der Vorfall war 2011, so dass ausreichend Zeit bleibt um durchzuatmen und nachzudenken.

"Prozessfinanzierung" - nie gehört. Zwar wohl erheblich teurer als eine Rechtsschutzversicherung... aber toll!

Und wenn es definitiv die einzige Möglichkeit ist einen `motivierten Spitzenspezialanwalt` vor seinen Karren zu spannen, ohne dabei eventuell Haus & Hof zu verlieren: Doppelt toll!

Beim durchlesen auffällig, dass viele auch wohl individuelle Quoten anbieten; je aussichtsreicher der Prozeß im Vorfeld, desto geringer der prozentuelle Anteil für den Finanzierer.
Bei einem habe ich gelesen, dass wenn es eine außergerichtliche Einigung gibt, er lediglich mit 5% der Summe beteiligt werden möchte.
Da außergerichtliche Einigungen - bei klarer Schuldfrage - wohl gar nicht so unüblich zu sein scheinen...eine prima Option!

Wenn ich bedenke, wieviel Gehirnschmalz in diesem Falle bereits geflossen ist, nur da die Rechtsschutzversicherung fehlt...: Ein wirklicher Lichtblick!

gruß & Dank,

w124

ps. Was glaubt Ihr, wieviele Menschen (ohne Rechtsschutzversicherung) -auch bei noch so klarer Schuldfrage - davor zurückschrecken sich anwaltlich vertreten zu lassen? Und: Meint Ihr, dass ein jeder Anwalt seinen nicht rechtschutzversicherten Mandanten auf die eventuelle Möglichkeit der Prozeßkostenfinanzierung aufmerksam macht?

Liebe Admins, wäre es nicht eine Option den Hinweis auf die Möglichkeit einer "Prozeßkostenfinanzierung" irgendwo als Sticky oder in das FAQ aufzunehmen (hoffentlich habe ich da jetzt nix übersehen;))?
Allein die pychologische Wirkung dieser Option für Betroffene, dass "man sich doch `irgendwie` einen guten Fachanwalt leisten könnte...", schätze ich als überragend ein. Und zurückzustecken, nur weil man Angst hat, dass der Prozeß einen ruiniert... wäre definitiv schlechter.

Deweiteren: Das Forum macht ja einen wirklich unabhängigen Eindruck. Denkt mal über die Option nach, dass sich vielleicht Prozeßkostenfinanzierer hier darstellen könnten. Müsste irgendwie ein unabhängiger, umfassender Überblick sein, über alle verfügbaren Dienstleister. Nicht nach dem Motto `Du beteiligst Dich - Du bisst besser oder wirst weiter oben platziert` sondern so, dass ein Dienstleister es honorieren darf (!), genannt zu werden. Quasi als freiwilliger Sponsor.
So wie ich es verstanden habe, betreibt Ihr mit dem Geld ja nicht nur den Server, sondern seid auch sonst ziemlich umtriebig (Gutachtenanalyse, Visitenkarten etc.). Ich meine, dass alles war dazu beiträgt die Website zu stärken und weiter absolut unabhängig zu halten nur gut sein kann.
Kann es aber auch verstehen, wenn Ihr das nicht mal andenkt. Warum auch, wenn es so schon hinreichend klappt...

Weiter so & und schön, dass Ihr dieses Forum am Leben erhaltet.
 
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