Hallo,
@rudinchen
Das mit der Prozeßkostenhilfe ist ja schön und gut. Hatte ich auch im Hinterkopf. Habe soetwas als Student mal in Anspruch genommen. 10 Mark Eigenbeteiligung und der Anwalt hat einen Brief geschrieben und die Sache war erledigt.
Auch gibt es Prozeßkostenbeihilfe noch, wenn man über Sozialsatz liegt...
Doch den ganz, ganz große Haken habe ich gerade gelesen:
"Die Prozeßkostenhilfe umfasst nicht die Anwaltskosten der Gegenpartei. Wer den Prozeß verliert, muss daher die gegnerischen Rechtsanwaltskosten auch dann erstatten, wenn ihm Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war."
Findet sich hier:
https://broschueren.nordrheinwestfa...inisterium/beratungs-und-prozesskostenhilfe/2
Jetzt mal ehrlich.... dafür finde ich klare Worte, die ich hier aber nicht niederschreiben kann. `Hohn` & `lächerlich` find ich allemal zu sanft!
Wahre Hilfe sieht für mich anders aus! Verliert man den Prozeß -nichts ist unmöglich... - können die gegnerischen Anwaltskosten jemanden genauso ruinieren.
Ich glaube zwar nicht nicht, das man gezwungen wird, die tatsächlichen, für die Gegenseite anfallenden Anwaltskosten (supertolle Spezialfachanwälte mit freien, nach oben hin offenen Stundensätzen) zu bezahlen. Aber teuer wird es allemal.
Ich lese gerade das Buch hier quer; scheint im Allgemeinen wohl nicht leicht, Ärzte und ihre rechtlichen Vertreter/ Versicherungen zur Schadensregulierung zu ´überreden`:
http://www.amazon.de/Schadensmanagement-für-Ärzte-Juristische-Ernstfall/dp/3540791531
Zitat aus der Beschreibung. "Deshalb ist bei möglichen Schadensfällen ein rasches und überlegtes Handeln gefordert, auch, um den Patienten zu schützen und seinen berechtigten Ansprüchen gerecht zu werden."
HA! Das ich nicht lache. Das Buch verfolgt eine ganz andere Intention.
Zitate aus dem Buch (alle als Tipps herausgestellt):
"Erhebt der Patient eine Leistungsklage, werden die nach der Erhebung der Klage entstehenden Schäden nicht erfasst und verjähren, wenn keine Feststellungsklage erhoben wird."
- "Es ist legitim, im Gespräch auf eine Bewertung des Behandlungsverlaufes zu verzichten."
- "Verzichten Sie auf ein Schuldanerkenntnis oder eine ausdrückliche Entschuldigung."
- "Ist ein ganz offensichtlicher Fehler passiert, der eine zeitnahe Unterrichtung des Patienten erfordert, so sollte dies möglichst erst nach Rücksprache mit dem Haftpflichtversicherer erfolgen."
- (Der hier gefällt mir besonders `gut`
"Ärztliche Stellungnahmen gegenüber der Gutachterstelle sollten zuvor mit der Haftpflichtversicherung abgestimmt werden" (Na, die Haftpflichtversicherung & deren Rechtsabteilung hat bestimmt wunderbare Tipps, wie so ein Bericht im `größtmöglichen Interesse` des geschädigten Patienten auszusehen hat
.)
- "Bei einem für den Arzt ungünstigen Gutachten muss im späteren Prozess darauf gedrängt werden, dass ein weiteres Gutachten vom Gericht eingeholt wird."
- "Kluge und gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gewinnt verlorenes Vertrauen zurück" (für Kliniken).
Undsoweiterundsofort... Könnte man glatt als Buchtipp hier ins Forum stellen; es zeigt mit welchen Wassern sich so eine `Gegenseite` wäscht.
gruß,
w124