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Ärztekammer Neutral, oder das mit der Krähe?

badfirst

Mitglied
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1 Juli 2009
Beiträge
72
Hallo zusammen,

seit 2010 läuft eine Anzeige meinerseits ein Behandlungsfehler bei der Ärztekammer, und wollte es hier niederschreiben, vielleicht helfe ich damit anderen betroffenen.
Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, das vorab.

Eine „kurze“ Vorgeschichte:

2006 habe ich einen Unfall gehabt ( BWS Bereich gestoßen am Gewinde ), bin danach nicht zu einem Arzt gegangen, wollte meinen frisch erworbenen Festvertrag nicht gefährden, und hab drauf gehofft das die Schmerzen von selbst wech gehen
Danach habe ich zunehmend Schmerzen in der HWS bekommen, da ich ja starke Schmerzen beim Tragen im BWS Bereich hatte, habe ich es Versucht mit dem Kopf auszugleichen.

Da nichts mehr geklappt hat, habe ich mich nach 3 Monaten nach dem Unfall entschlossen zum Arzt zu gehen.

Diesem erklärte ich das ich den Unfall hatte und habe diesem Arzt auch den Beschwerdepunkt angegeben, da man aus seiner Sicht in dem Bereich der BWS selten bis keine Probleme haben kann, war er der Meinung das es vom LWS Bereich kommt.

Die LWS wurde geröntgt 3 mal in der Zeit wo ich bei ihm war, ich wurde zum MRT geschickt ( wegen unklaren Beschwerden ), meine Rippen wurden geröntgt ( aufgrund von der Ausstrahlung des Schmerzes von der BWS ), und ständig in 2 Jahren wurde zu den ganzen Untersuchungen und Behandlungen ca. 15 mal ( laut Pat. Akte ) in 2 Jahren eine BWS Blockade Diagnostiziert bei ca. 20 Vorstellungen wegen Schmerzen im BWS Bereich, aber es wurde nie ein Bildgebendes verfahren angewandt.
Mir wurde ständig von dem Arzt gesagt, das ich mir die Schmerzen nur einbilden.
Den unteren BWS Bereich hat der Arzt zuletzt auch noch versucht zu Manipulieren und trotz der Schmerzen dabei und da keine Besserung sondern es Schlimmer wurde bin ich 5 tage Später wieder Vorstellig geworden, und es wurde nochmals eine Manipulation durchgeführt, bin von der Bank gesprungen vor Schmerzen, und nicht mehr dort Vorstellig geworden.

Danach habe ich mich damit zufrieden gegeben und hab mir selber Schmerzmittel besorgt, und mir selber verordnet, man denkt auch drüber nach ob man sich diese Beschwerden doch nur einbildet, und man dann doch weitere Arzt besuche meidet.

Da bis 2010 nicht besser wurde, habe ich meinen HA drum gebeten mir eine Überweisung zu geben, da ich in der zwischen zeit bei 3 weiteren Orth. in Behandlung war und diese die Beschwerden auf einen erneuten AU ( LWS Bereich ) aus 2009 geschoben haben, und das die Beschwerden daher kommen würden, oder das man in dem Bereich nichts haben kann, und mir keine Überweisung zum MRT geben wollten, geschweige den eine Röntgenaufnahme.
Bei einem der Ärzte liest sich das auch noch sehr schön in der Pat. Akte“ Pat. Möchte ein MRT oder CT, weiter es gibt keine Indikation für ein CT oder MRT. Dieser sah auch kein Problem meine Beschwerden in der Pat. Akte Als Psychosomatisch niederzuschreiben, wie auch die Behandlung abzubrechenchen, da die 3 BSV seiner Ansicht nach ausgeheilt sind ( wurde auch bei der ÄK angezeigt ).
Durch die Überweisung meines HA wurde dann festgestellt, das ich einen verkalkten BSV im BWS bereich habe.
Insgesammt war ich Vorstellig bei 7 Orth. einem Neurochirugien in der Zeit, leider fehlen mir für die anderen die Beweise.

ÄK Grund:

Mit der Aussage das ich einen verkalkten BSV habe, habe ich mich nach reichlicher Überlegung dazu durch gerungen bei der KK vor stellig zu werden, und wollte es eigentlich darüber laufen lassen, die mir aber den Rat gegeben haben, es wegen der Verjährungsfrist über die ÄK laufen zu lassen.
In einem 7 Seitigem Gedächtnisprotokoll, habe ich denen meine Sache Vorgetragen.
Desweiteren Aufnahmen der CT und MRT aufnahmen der BWS. ( warum CT aufnahme und dann MRT der BWS, da mein HA kein Orth. ist, mußte er ein anderen Grund finden mich zum Radiologen zu schicken, und habe dort dann auf den BWS Bereich hingewiesen )
Röntgenaufnahmen der Betroffenen Praxis
Desweiteren von der KK Arbeitunfähigkeitszeiten ( da der Arzt mich aufgrund einer Blockade der LWS AU geschrieben hat, und mein HA wegen BWS Beschwerden und das 2 mal im wechsel )
Zu guter Letzt ein Krankheitsbericht für die BG des Arztes und von meinem HA, da beide Angaben über etwaige Beschwerden angeben sollten der WS.



Behandlungsfehler aus meiner Sicht:

Nicht durchgeführte Diagnose ( aus meiner Sicht ein fundamentaler Diagnosefehler ) und nicht Behandlung des Schmerzhaften Bereiches, desweiteren Äusserungen durch den Arzt das ich mir die Beschwerden nur Einbilden würde ( Hypochonder )

Schädigung aus meiner Sicht durch die Unterlassung der Behandlung:

Chronifizierung der Beschwerden, Psychosomatische Probleme mit Ärzten, sowie Berufliche Konsequenzen, da ich bei einer Optimalen Behandlung sehr wahrscheinlich meinen Beruf nicht mehr ausgeübt hätte, und frühzeitig eine Umschulung durchgeführt ( angestrebt ) hätte.

Werdegang:

Ende 2010 habe ich den Behandlungsfehler Angezeigt.


Januar 2011 information das es Geprüft wird, brauchen eine Einverständniserklärung.


April Information das es von einem Arzt übernommen wird ( laut Internet, hat er sich besonders auf die Problematik mit erkennen eines BSV und " der Ignoranz " manche Ärzte befasst, was sich im ersten Augenblick liest, als wenn ich mich bei diesem gut aufgehoben fühlen könnte )


April Gegendarstellung des betroffenen Arztes, das er mir nie gesagt hätte das ich ein Hypochonder bin geschweige den das sich ein Pat. Seine Beschwerden nur einbildet, was sich aber in einem Text von ihm Widerspricht: „ die Beschwerden waren auf ein Unfallunabhängige Blockierung zurück zu führen.....“.
Desweiteren: „Nach klinischen und Radiologischen Untersuchungen, haben wir eine ernsthafte Verletzung der WS ausgeschloßen“ der hatte nur den Umgebenden Bereich Radiologisch Untersucht, es wurde Schmerzen in dem BWS bereich festgestellt laut Pat. Akte, und es wurde in dem Bereich keine Radiologische Untersuchung durchgeführt.


April Stellungnahme meinerseits.



Fazit bisher:


Es ist immer gut sich die Pat. Akte zu besorgen, wenn man sich nicht mit der Annahme der Ärzte zufrieden geben will, das man dort nichts hat, es kann immer was dahinter stecken.
Was ich in der Zwischenzeit auch festgestellt habe, das man manch einen Arzt dazu bewegen muss, ein Bildgebendes verfahren anzuwenden, einem Arzt musste ich erzählen das sich eine andere Behörde drüber gewundert hat, das er kein MRT angewandt hat, die Antwort von diesem Arzt war nur, man gibt ja sonst kein Geld aus. ( das war derjenige der keine Indikation sah für ein MRT )


Ich möchte mich nicht an die Ärzte Rächen falls der Eindruck erweckt wird, mir geht es darum das ich den erlittenen Schaden ausgeglichen bekomme, wie auch das die andere Pat. Ernst genommen werden, und nicht einfach nach Hause geschickt wird.


Schöne Grüße badfirst
 
Hallo zusammen,

nach dem ersten Ergebnis, denke ich eher das mit der Krähe, man würde keinen Behandlungsfehler ersehen können, da ja trotz allem ständig Röntgenaufnahmen gemacht wurden, auch wenn es nicht in dem Bereich gewesen wäre
Naja habe der KK das Ergebnis zugesandt, und diese haben mich drum gebeten, nochmals die ÄK anzuschreiben, um meinen Fall vor der Gesamten Gutachterkommission zu beurteilen, und wenn das Ergebnis gleich bleibt, wird sich der MDK mit dem Fall beschäftigen.
Von der ÄK habe ich mitteilung bekommen vor kurzem, das sie diese Sache eben bei der Kommission nochmals Untersuchen, aber das dies ca. 6 MOnate dauern kann.


Bei der zweiten Sachen wegen Behandlungsfehler, wurde mir ein Schriftstück übersandt, woraus hervorgeht, das die den betroffenen Arzt auffordern innerhalb von 2 Wochen Stellung zu nehmen, da der " Pat " in der Annahme kommt das er den Behandlungsfehler eingesteht.

Schöne Grüße badfirst
Mal schauen wie es so weiter geht
 
Begutachtung !

Daher lasse ich keine Begutachtungen in meinen Umkreis mehr machen, nur noch ausser halb der landes Grenze ,komme aus NRW ,das heist, Norddeutschland ,Süd Deutschland usw .denn ich habe es erst letzten mit bekommen, Muss erst mal nachfragen ,wie ich das Schreiben kann .Da fällt dir der Kitt aus der Hose.
 
Hallo badfirst,

Leider erkenne ich mich nur zu gut in Deinen Schilderungen wieder.
Man hat mir gleich am Tag nach dem Unfall gesagt, dass ich mir alles einbilde und mich nicht so anstellen soll und wenn mir etwas weh täte müsste ich zum Psychiater.

Leider habe ich nicht so reagiert, wie sachsblau irgendwo geschrieben hat und dem eigenen Verstand getraut. Ich hatte keine Kraft oder Energie, mich zu wehren. Es ging mir so wahnsinnig schlecht. Trotz allem habe ich die Zähne zusammen gebissen, denn ich wollte ja auch, dass nichts passiert ist und ich stelle mich bestimmt nicht so an.
Später haben mir dann Ärzte gesagt, dass ich genötigt worden wäre zu arbeiten, etc. Das hat aber leider über drei Jahre gedauert, bis ich dann auch Dank des ersten Schleudertraumabuches, das ich mir irgendwo über die Fernleihe besorgt hatte, an vernünftige Ärzte geraten bin. Einge Monate nach dem Unfall hatte ich das Buch bereits in Händen, aber nicht wahr haben wollen, dass ich das dort beschriebene volle Programm abbekommen habe.

Ich habe auch allen geglaubt, diemir Wochen und Monate nach dem Unfall sagten, dass ich nichts mehr haben könne.

Das hat auch dazu geführt, dass ich kaum zu Ärzten gehe, von denen ich nicht weiß, dass sie absolut vertrauenswürdig sind. Es ist mir leider auch schon passiert, dass mich vertrauenswürdige Ärzte zu Kollege XY geschickt haben, der würde mir helfen können, aber dann sagten diese sinngemäß, auch dass das con einem Unfall kommen kann, davon hätten sie noch nie gehört. also wieder sinnlos und nutzlos vertane Zeit. nicht nur die beim. Arzt, sondern auch die große Mühe und Anstregung, die die Vorbereitung mich kostet und die Fahrt dorthin und dann der Stress in dem Termin mit der Konzentration, etc.

Ich habe nichts gegen diese selbst ernannten Halbgötter in weiß unternommen, aber ich traue mich auch nicht mehr irgendwo hin.

Gibt es bei Dir einen neuen Stand?
Was willst Du bei der Ärztekammer erreichen?
Ich habe so viel Ärger am Hals, den ich kUm bewältigen kann und konnte, so dass diese Beschwerde für mich leider ganz hinten anstehen muss.

Ich finde es gut, dass Du Dich an die Ärztekammer gewandt hast, denn nur so kann man den im günstigsten Fall ahnungslosen Ärzten ein Feedback geben und hoffen, dass nachfolgende Patienten "besser" behandelt werden.

Ich hatte stattdessen die im günstigsten Fall Ahnungslosen mit den späteren Ergebnissen konfrontieren wollen, aber ich glaube nicht, dass das was hilft und habe eher Angst, dass das nach hinten losgehen könnte.

Selbst einen Gutachter, der mir den Kopf verdreht hat, so dass mir Hören und Sehen verging habe ich unbehelligt gelassen. Ich hatte an eine Strafanzeige gedacht und mich an die Staatsanwaltschaft gewandt, aber dort sagte man mir, dass wir beide ja unter uns waren und man dann kaum etwas beweisen könnte.
Also habe ich auch brav wieder geschwiegen und nichts gemacht.
Meine Beschwerde Bein Auftraggeber des Gutachtens ist nie beantwortet worden, sondern im günstigsten Fall ignoriert worden und im schlimmsten Fall für eine Stützung einer blödsinnigen Psychodiagnose verwendet worden.

Ich schäme mich so sehr, dass ich so schwach bin und mich nicht mehr wehre.
Vor dem Unfall war ich doch auch nicht so, sondern habe zielstrebig die Dinge angegangen und durchgezogen.
Ich bewundere alle sehr, die hier so wertvolle Informationen weitergeben und trotz der bestimmt übelsten unfallbedingten gesundheitlichen Probleme für Ihre Interessen kämpfen, auch mit der Absicht, damit anderen zu helfen und sage an dieser Stelle herzlichen Dank dafür.

Ich wünsche mir sehr, dass es mir auch gelingt, mich auf die Dinge zu konzentrieren und ich die richtigen Helfer, die mir zum Teil noch fehlen, zur Unterstützung Suche und finde.

Ich hatte früher mal die Illussion, das ganze gut durchzuziehen und dann vielleicht wenigstens für andere eine Hilfe zu sein. Aber davon bin ich weit entfernt und ich schäme mich dafür, dass ich oft so wenig Energie habe und zu nichts anderem in der Lage bin, als den Kopf in den Sand zu stecken.

Also an alle Unfallopfer, nehmt Euch ein schlechtes Beispiel an mir und ein gutes an all den anderen, die so mutig und zielstrebig sind und sich nicht alles gefallen lassen.
 
Hallo Badfirst,

also ich habe es mir mal durchgelesen.

Behandlungsfehlervorwurf unzureichend, deine Schilderungen eignen sich als Beschwerde an die Ärztekammer. Unmut über eine Behandlung reichst Du bei der Ärztekammer ein. Klagen vor Gericht oder der Schlichtungsstelle (Einrichtung der Ärztekammer). Deine Behandlungsfehlervorwürfe müssen schärfer formuliert werden - also was hätte der Arzt/Ärzte Deiner Meinung tun müssen jeweils?

Kritik an der Schlichtungsstelle nach meiner, nach einem meiner Telefonate an mit der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Mainz:


  • reines Gutachten nach Aktenlage
  • Keine Möglichkeit Zeugen zu laden
  • die Erwiderung des/der beschuldigten Arzt/Ärzte wird fast immer gefolgt
Psychosomatische Probleme mit Ärzten gibt es nicht. Du hast allenfalls psychosomatische Probleme durch Deine Ärzte bekommen, falls überhaupt! Psychisch bzw. seelisch gelitten hast Du sicherlich! Aber psychosomatisch?

Die Ärzte nehmen an, daß die BWS selten verletzt wird, da die BWS durch die Rippen geschützt wird. Bei Dir hat allerdings durch die Schraube eine direkte Krafteinwirkung auf die BWS stattgefunden und die BWS verletzt! Die Rö-Aufnahmen der Rippen waren also für die Katz, waren nicht indiziert und haben dich nur unnötig verstrahlt! Intercostalneuralgien durch die BWS!

Selbstverständlich ist es sinnvoll sich erst die kompletten Behandlungsunterlagen zu besorgen - und dann erst zu formulieren nur so ein Tip am Rande!

Ich möchte mich nicht an die Ärzte Rächen falls der Eindruck erweckt wird, mir geht es darum das ich den erlittenen Schaden ausgeglichen bekomme, wie auch das die andere Pat. Ernst genommen werden, und nicht einfach nach Hause geschickt wird.
Schadensersatz und Schmerzensgeld, daß nennt man "sich rächen", so hat es mir mal eine Psychologin erklärt. Andere kaufen sich eine Waffe und rächen sich dann, dies ist aber nicht der richtige Weg. Sich nicht zu rächen wäre gar nichts zu unternehmen und den Arzt/Ärzte weiterpfuschen zu lassen. Der würde sich freuen, wenn er nicht zur Rechenschaft gezogen würde - der macht doch nur so weiter!

Ansonsten gilt das mit der Krähe; Bedeutung: Seinesgleichen schont man; Unter Berufskollegen / gleich Gesinnten hält man zusammen!
Die spielen zusammen Golf, sind Mitglieder im Rotary-Club, LIONS-Club und qualmen dort Zigarren zusammen, Kennen sich von Kongressen, haben zusammen studiert, waren zusammen in der Schule, Bauen Häuser (Hochhäuser und Siedlungen) in Wohnungsbaugesellschaften in denen Du wohnst, Leben von Korruption von Versicherungen, Yachten zusammen mit die Millionenschweren Yacht, etc. <- da braucht man schon ein glückliches Händchen.

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Erfahrungen mit der Ärztekammer Hannover

Hallo Badfirst und Hollis,

Ein Arzt, den ich gegen Erstattung der Unkosten um Herausgabe meine Behandlungsunterlagen gebeten hatte, hatte sich erdreistet mir lediglich seinen Bericht, von dem ich ausdrücklich sagte, dass ich den schon habe und nicht noch einmal benötige, erneut zuzusenden und dann auch noch eine Rechnung für den Bericht nebst Gebühr für eine Beratung und Behandlung, weil ich persönlich dort war mit meinem Schreiben und die dortige Angestellte mich zu. Arzt geschickt hat. Ich habe bis heute keine Behandlungsunterlagen trotz mehrfachen Schriftwechsels und der Arzt der übrigens seinen Briefkasten zugeklebt hat, hat mich mit Mahnungen überzogen für Leistungen, die er so gar nicht abrechnen durfte. Das mit den Mahnungen hörte dann zwar auf, als ich mich an die Ärztekammer gewandt habe, aber meine Unterlagen habe ich bis heute nicht bekommen, insbesondere nicht die Unterlagen über die Messungen EEG, etc. Die Ärztekammer hat da auch keine Handhabe und hat ausserdem leider behauptet, es stünde Aussage gegen Aussage was völliger Blödsinn ist. Besagter Arzt steht im Übrigen auch auf der Liste der einschlägigen Schlechtachter. Der hat mit Sicherheit Dreck am Stecken und etwas zu verbergen, denn sein Bericht sprach zwar von Abweichungen von der Norm, aber das hätte keine Bedeutung. So ein Blödsinn, ich binn dort auch nur einmal gewesen, weil eine Orthopädin mich dorthin geschickt hatte. Damals war ich noch so naiv, Ärzten vorbehaltlos zu vertrauen.
Von anderen Ärzten habe ich entsprechende Unterlagen ohne Problem bekommen, allerdings weis ich noch nicht so genau, was ich damit anfangen kann ...
 
Hallo Chroni,

Du benötigst die Behandlungsunterlagen als Nachweis für den Behandlungsfehler, Nachweis der Nachbehandlung oder Nachweis für den Schaden Zeitaufwand oder Kilometergeld.

Die Landesärztekammer Mainz behauptete auch es stehe Aussage gegen Aussage - eben ohne Möglichkeit Zeugen zu laden. Beim Landgericht hat man allerdings die Möglichkeit der Beweislastumkehr oder Beweiserleichterung - beim Schlichtungsverfahren nicht Dann muß der Arzt nachweisen, daß er dich richtig behandelt hat. Kannst Du hier im Forum auch suchen, haben wir schon öfters diskutiert.

Hier noch ein Urteil zu Behandlungsunterlagen:

Behandlungsunterlagen: Herausgabepflicht des Krankenhauses
11.10.2007

Die am 25.12.1970 geborene Klägerin ist in der Zeit vom 17.02.2005 bis 24.02.2005 im Krankenhaus der Beklagten behandelt worden.

Sie wirft dem beklagten Krankenhaus mehrere Behandlungsfehler vor.

Mit Schreiben vom 09.05.2007, unter Fristsetzung bis 23.05.2007, ist die Beklagte aufgefordert worden, gegen Erstattung der üblichen Kosten für Anfertigung von Fotokopien und Übersendungskosten, Kopien der kompletten Behandlungsunterlagen sowie anderer vorhandener Arztberichte über Fremduntersuchung, Laborberichte u. s. w. innerhalb einer Frist von 14 Tagen, spätestens bis 23.05.2007, zu übersenden. Weiterhin ist die Beklagte aufgefordert worden, binnen einer Frist von einer Woche, spätestens bis zum 16.05.2007, mitzuteilen, welchen Betrag sie für die Herausgabe der Kopien der Behandlungsunterlagen verlangt. Ebenfalls sollte die Beklagte binnen einer Frist von 14 Tagen, bis zum 23.05.2007, versichern, dass die Kopien der Behandlungsunterlagen komplett sind und die Kopien von den Originalen gezogen wurden.

Eine Reaktion der Beklagten erfolgte nicht. Mit Schreiben vom 18.06.2007 setzten die Bevollmächtigten der Klägerin der Beklagten eine Nachfrist zur Erfüllung des Schreibens vom 09.05.2007 bis zum 25.06.2007.

Erneut erfolgte keine Reaktion.

Daraufhin erhoben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin unter dem 18.06.2007 Herausgabeklage mit dem Antrag, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin - Zug um Zug gegen Erstattung der von der Beklagten zu errechnenden Kosten - die gesamten, über die Klägerin gefertigten Behandlungsunterlagen in Kopie herauszugeben, und zwar für den Zeitraum vom 17.02.2005 bis 24.02.2005. Ebenso stellten die Bevollmächtigten der Klägerin den Antrag, die Beklagte zu verurteilen, eine Versicherung abzugeben, dass die von ihr herauszugebenden Fotokopien eine vollständige Kopie der im Klageantrag zu 1) dargestellten Behandlungsunterlagen beinhalte.

Die Klägerin war folgender Ansicht:

Sie habe Anspruch auf Herausgabe der gesamten Krankenunterlagen, einschließlich sämtlicher technischer Aufzeichnungen sowie der Röntgenbilder in Kopie (BGH NJW 1993, 328; BGH NJW 1989, 764).

Nach mittlerweile unbestrittener höchstrichterlicher Rechtsprechung sei die isolierte Klage des Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zulässig (BGH NJW 1983, 328; NJW 1983, 330 m. Besprechung Ahrens, NJW 1983, 2609).

Der geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe der Krankenunterlagen in Kopie ergebe sich als Nebenpflicht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Behandlungsvertrag. Unabhängig von ihrer dogmatischen Herleitung sei die grundsätzliche Herausgabepflicht des Arztes heute nicht mehr streitig. Sie unterliege lediglich gewissen Einschränkungen, die aber im hiesigen Fall nicht zum Tragen kämen (vgl. Ahrens, NJW 1983, 2610).

Die Pflicht zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen in Kopie bestehe insbesondere dann, wenn die ärztlichen Urkunden dazu bestimmt seien, dem Patienten als Beweismittel zu dienen oder seine rechtlichen Beziehungen zu fördern, (vgl. § 810 BGB sowie die Ausführungen von Wasserburg, NJW 1980, 617,(621)).

Die Herausgabepflicht beziehe sich dabei nicht auf die Originalurkunden, sondern lediglich auf Kopien oder Abschriften derselben (Soergel-Mühl, BGB, § 810 Rdnr. 11; Ahrens NJW 1983, 2911).

Anerkannt sei auch, dass die Kosten dieser Ablichtungen und selbstverständlich auch die maschinenschriftlichen Abschriften vom Patienten zu tragen seien (vgl. § 811 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Es sei zudem herrschende Meinung, dass die Kopien der Behandlungsunterlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen herauszugeben seien (statt vieler: AG Gummersbach, Beschluss vom 23.01.2003, AZ: 1 C 676/02; AG Werne, Urteil vom 25.09.1997, AZ: 18 C 396/96; AG Hagen, NJW-RR 1998, 262; AG Dortmund, Urteil vom 01.12.2000, AZ: 107 C 8336/00; AG Witten, Beschluss vom 09.01.2004, Az 2 C 654/03; AG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2003, Az 23 C 11795/03; AG Kassel, Beschluss vom 22.04.2005, Az 2 C 751/04 (20); LG Dortmund, Beschluss vom 02.07.2004, Az 4 T 8/04; AG Velbert, Beschluss vom 10.11.2003, Az 12 C 73/03).

In den all den vorbezeichneten Entscheidungen sei der Inhalt des Einsichtsrechtes der Klägerin dahin konkretisiert worden, dass der Patient Kopien auf seine Kosten vom Arzt herausverlangen könne (vgl. Deutsch Medizinrecht 4. Aufl., Rdnr. 369).

Die Herausgabepflicht ergebe sich also aus der vertraglichen Nebenpflicht nach Treu und Glauben (LG Aachen NJW 1986, 1551; Deutsch, a. a. O.).

Die Klägerin habe zudem einen Anspruch darauf, dass die Beklagte ihr versichere, dass die herausgegebenen Unterlagen in Kopie vollständig seien (BGH, NJW 1983, 328 (330); AG Hagen, NJW-RR 1998, 262). Dies sei seit den Urteilen des Bundesgerichtshofes NJW 1983, 328, (330), unstreitig. Fraglich sei lediglich, ob dieser Anspruch ebenfalls auf die Vorschrift des § 810 BGB zu stützen sei (Soergel-Mühl, § 810 Rdnr. 11) oder, ob auch diesbezüglich wiederum die Vorschrift des § 242 BGB heranzuziehen sei.

Ob eine Eidesstattliche Versicherung verlangt werden könne, könne dahinstehen, dieses habe die Klägerin nicht begehrt. Unabhängig von der dogmatischen Herleitung des Anspruches auf Versicherung der Richtigkeit würde nämlich der geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe der Krankenunterlagen in seinem Wert gemindert, sollte die Beklagte nicht verpflichtet sein, die Richtigkeit ihrer Angaben zu versichern.

Am 03.07.2007 übersandte die Beklagte die angeforderten Behandlungsunterlagen. Da die Gerichtskostenrechnung erst am 16.07.2007 die Bevollmächtigten der Klägerin erreichte, erfolgte die Erfüllung der Ansprüche aus der Klageschrift zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit. Der Anlass zur Einreichung der Klage fiel damit gem. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO weg. Mit Schriftsatz vom 17.07.2007 nahm die Klägerin die Klage zurück und beantragte, gem. § 269 Abs. 4 ZPO über die nach § 269 Abs. 3 ZPO eintretenden Wirkungen durch Beschluss zu entscheiden und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt, nachdem die Klage zurückgenommen worden ist. Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO. Es entspricht vorliegend billigem Ermessen, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen, nachdem der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen und die Klage daraufhin zurückgenommen worden ist.

Der Klägerin stand gegenüber der Beklagten ein Anspruch auf Einsicht in die sie betreffenden Krankenakten zu. Eine Anwendung des Rechtsgedankens des § 93 ZPO kam nicht in Betracht, da die Beklagte ihr mehrfach gesetzte Fristen hat verstreichen lassen, ohne sich zumindest mit der Klägerin oder ihrem Vertreter in Verbindung zu setzen und die Bereitschaft zur Überlassung der begehrten Unterlagen zu erklären.

Ob der Klägerin - bereits - ein Anspruch auf Versicherung der Vollständigkeit zustand, kann dahinstehen, da sich dieser Anspruch auf den für die Kostenentscheidung maßgeblichen Streitwert jedenfalls nicht erheblich ausgewirkt hat. Der Wert der Versicherung auf Vollständigkeit der Unterlagen tritt bei derzeitigem Sachstand hinter den Wert der Unterlagen für die Klägerin zurück.

Landgericht Köln, Beschluss vom 20.08.2007, 25 O 144/07

gruß

Hollis
 
"Ärztekammer Neutral, oder das mit der Krähe?"

Hallo zusammen,

einen allgemeinen Rat möchte ich in Kurzform weitergeben aus meinen Erlebnissen mit Ärzten und Ärztekammer, wo ich mit dem Fuß umgeknickt war - Bänder gerissen, Knöchelchen abgesplittert, Knorpelverletzungen.... das volle Programm.

Untersuchung, ich war erst eine gute Woche später zum Arzt gegangen, hatte Urlaub und den Fuß einfach gekühlt und hoch gelegt bis dahin: mit Maßband Fesseln beider Füße gemessen, arbeitsfähig geschrieben. Die Diagnose oben ergab sich durch MRT bei anderen Ärzten - die ich erstmal finden musste - es dauerte Wochen!

Behandlung dann: Hinweis, nicht aufzutreten min. 4 Wochen. Ein Jahr später bekam ich richtig Probleme, konnte dann gar nicht mehr auftreten.

Es dauerte 7 Monate bis ich zufällig mit einem Unfall im KH liegend, auf meinen Fuß (ging auf zwei Krücken 7 Monate!) hinwies. 6 Wochen später wurde er operiert, zur Hälfte, Knochensplitter mit einer entzündeten Masse wurden aus dem Gelenk entfernt: Aussage 1: "Jetzt sehen wir ein, dass sie Schmerzen hatten." Aussage 2: "Das andere machen wir nicht." Bänder und Knorpel waren damit gemeint.

Befunde waren sogar gefälscht worden, auch die Sportklink hatte mich wieder nach Hause geschickt gehabt...

Ärztekammer: "Es konnte kein Versäumen ärztlicherseits festgestellt werden." Dazu muss man wissen: die Ärztekammer entscheidet nach Aussagen der Ärzte, nicht nach denen der Patienten. Eigene Untersuchungen führten sie keine durch, auch stellten sie keine eigenen Diagnosen.

Meine Erfahrung, mein Rat:
1. seit ich das Verfahren bei der Ärztekammer laufen hatte, hatte ich gar keinen Arzt mehr gefunden, der mich behandeln wollte, sie telefonieren untereinander und sprechen sich auch mit Diagnosen und Vorgehensweisen ab. Ergo: besser nicht zur Ärztekammer, dann besteht zumindest eine Restchance, dass irgendwann, irgendeiner behandeln möchte.
2. sobald etwas passiert ist und wenn es noch so läppisch erscheint!:: Sofort die 112 wählen, ansonsten wird es schwierig oder gar nichts!

Lange Geschichte eines Freundes von mir knapp erzählt: er hatte sich beim Fußballspielen das Knie verletzt, ging 2 Tage später zum Orthopäden, der verschrieb eine Salbe und sagte nachdem dieser Wochen später über dieselben Schmerzen klagte, wenn der Freund beim schnellen Gehen oder gar Fußballspielen Schmerzen hätte, sollte dieser entsprechend langsamer gehen und kein Fußball spielen. - In seiner Not dachte sich der Freund folgendes aus und setzte es um: er stellte sich (nicht sein Auto) auf einen Behindertenparkplatz eines großen Einkaufszentrums, einen dann dort parken wollenden Autofahrer pöbelte der Freund verbal in die allerunterste Schublade greifend derart an, dass dieser im Rückwärtsgang schnell anfuhr, 2 mm vor meinem Freund stoppte, nur um ihn zu zwingen. Der Freund ließ sich schreiend und sein Knie halten zu Boden fallen, so dass es für Zeugen so aussah als wäre er wirklich angefahren worden und sie riefen die 112. Der Freund kam ins Krankenhaus, wurde am nächsten Tag operiert und spielt heute wieder schmerzfrei Fußball.

Dem Einen oder Anderen hier hilft meine Erzählung hoffentlich irgendwie. Noch etwas: der Freund und ich sind keine Einzelfälle, es ist gängige Praxis wie ich heute weiß!

Das letzte, was hilft, wenn man die 112 versäumt hatte: Bargeld haben und im Ausland operieren lassen oder privat in der Verwandtschaft guten Arzt haben, der hilft - das tut aber auch er nur dann, wenn nicht schon ein anderer vorher dran war - da gibt es eine Art Berufs-Insider-Ehren-Codex!

Passt auf Euch auf!

Sabin
 
Hallo Sabin,

es tut mir leid, dass auch du solch schlechte Erfahrungen machen musstest. Ich hoffe, dass du durch die späte Behandlung keine großen bleibenden Schäden erlitten hast

Du schreibst, dass man im Falle eines Unfalls unbedingt die 112, ich denke, du meinst den Rettungsdienst, rufen sollte, um eine adäquate ärztliche Behandlung zu erhalten. Hier muss ich dich leider enttäuschen. Ob man den Rettungsdienst alarmiert oder nicht, hat keinerlei Einfluss auf die weitere ärztliche Behandlung! Entweder man hat Glück und gerät an die richtigen Ärzte oder man hat Pech. Das Miteinbeziehen des Rettungsdienstes ist kein Garant für eine engagierte und kompetente ärztliche Behandlung. Wie sollte das auch möglich sein

Viele Grüße

Mrs. Jinx
 
Hallo Mrs. Jinx,

Danke für Deine Nachricht. Ja, Du hast wohl recht, dass es auch dann zu Ärztefehlern kommen kann, wenn man per Unfallwagen ins Krankenhaus gebracht wurde und ein Unfall beweisbar ist, glaube ich sehr und hörte ich schon häufig.

Es läuft offenbar gewaltig etwas schief bei den medizinischen Ausbildungen an den Unis; denn soo viel Unsinn wie die medizinische Welt bringt kein anderer Beruf zustande, das wird auch von deren guten Taten nicht aufgewogen.

Viele Grüße
Sabin
 
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