Hallo zusammen,
seit 2010 läuft eine Anzeige meinerseits ein Behandlungsfehler bei der Ärztekammer, und wollte es hier niederschreiben, vielleicht helfe ich damit anderen betroffenen.
Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, das vorab.
Eine „kurze“ Vorgeschichte:
2006 habe ich einen Unfall gehabt ( BWS Bereich gestoßen am Gewinde ), bin danach nicht zu einem Arzt gegangen, wollte meinen frisch erworbenen Festvertrag nicht gefährden, und hab drauf gehofft das die Schmerzen von selbst wech gehen
Danach habe ich zunehmend Schmerzen in der HWS bekommen, da ich ja starke Schmerzen beim Tragen im BWS Bereich hatte, habe ich es Versucht mit dem Kopf auszugleichen.
Da nichts mehr geklappt hat, habe ich mich nach 3 Monaten nach dem Unfall entschlossen zum Arzt zu gehen.
Diesem erklärte ich das ich den Unfall hatte und habe diesem Arzt auch den Beschwerdepunkt angegeben, da man aus seiner Sicht in dem Bereich der BWS selten bis keine Probleme haben kann, war er der Meinung das es vom LWS Bereich kommt.
Die LWS wurde geröntgt 3 mal in der Zeit wo ich bei ihm war, ich wurde zum MRT geschickt ( wegen unklaren Beschwerden ), meine Rippen wurden geröntgt ( aufgrund von der Ausstrahlung des Schmerzes von der BWS ), und ständig in 2 Jahren wurde zu den ganzen Untersuchungen und Behandlungen ca. 15 mal ( laut Pat. Akte ) in 2 Jahren eine BWS Blockade Diagnostiziert bei ca. 20 Vorstellungen wegen Schmerzen im BWS Bereich, aber es wurde nie ein Bildgebendes verfahren angewandt.
Mir wurde ständig von dem Arzt gesagt, das ich mir die Schmerzen nur einbilden.
Den unteren BWS Bereich hat der Arzt zuletzt auch noch versucht zu Manipulieren und trotz der Schmerzen dabei und da keine Besserung sondern es Schlimmer wurde bin ich 5 tage Später wieder Vorstellig geworden, und es wurde nochmals eine Manipulation durchgeführt, bin von der Bank gesprungen vor Schmerzen, und nicht mehr dort Vorstellig geworden.
Danach habe ich mich damit zufrieden gegeben und hab mir selber Schmerzmittel besorgt, und mir selber verordnet, man denkt auch drüber nach ob man sich diese Beschwerden doch nur einbildet, und man dann doch weitere Arzt besuche meidet.
Da bis 2010 nicht besser wurde, habe ich meinen HA drum gebeten mir eine Überweisung zu geben, da ich in der zwischen zeit bei 3 weiteren Orth. in Behandlung war und diese die Beschwerden auf einen erneuten AU ( LWS Bereich ) aus 2009 geschoben haben, und das die Beschwerden daher kommen würden, oder das man in dem Bereich nichts haben kann, und mir keine Überweisung zum MRT geben wollten, geschweige den eine Röntgenaufnahme.
Bei einem der Ärzte liest sich das auch noch sehr schön in der Pat. Akte“ Pat. Möchte ein MRT oder CT, weiter es gibt keine Indikation für ein CT oder MRT. Dieser sah auch kein Problem meine Beschwerden in der Pat. Akte Als Psychosomatisch niederzuschreiben, wie auch die Behandlung abzubrechenchen, da die 3 BSV seiner Ansicht nach ausgeheilt sind ( wurde auch bei der ÄK angezeigt ).
Durch die Überweisung meines HA wurde dann festgestellt, das ich einen verkalkten BSV im BWS bereich habe.
Insgesammt war ich Vorstellig bei 7 Orth. einem Neurochirugien in der Zeit, leider fehlen mir für die anderen die Beweise.
ÄK Grund:
Mit der Aussage das ich einen verkalkten BSV habe, habe ich mich nach reichlicher Überlegung dazu durch gerungen bei der KK vor stellig zu werden, und wollte es eigentlich darüber laufen lassen, die mir aber den Rat gegeben haben, es wegen der Verjährungsfrist über die ÄK laufen zu lassen.
In einem 7 Seitigem Gedächtnisprotokoll, habe ich denen meine Sache Vorgetragen.
Desweiteren Aufnahmen der CT und MRT aufnahmen der BWS. ( warum CT aufnahme und dann MRT der BWS, da mein HA kein Orth. ist, mußte er ein anderen Grund finden mich zum Radiologen zu schicken, und habe dort dann auf den BWS Bereich hingewiesen )
Röntgenaufnahmen der Betroffenen Praxis
Desweiteren von der KK Arbeitunfähigkeitszeiten ( da der Arzt mich aufgrund einer Blockade der LWS AU geschrieben hat, und mein HA wegen BWS Beschwerden und das 2 mal im wechsel )
Zu guter Letzt ein Krankheitsbericht für die BG des Arztes und von meinem HA, da beide Angaben über etwaige Beschwerden angeben sollten der WS.
Behandlungsfehler aus meiner Sicht:
Nicht durchgeführte Diagnose ( aus meiner Sicht ein fundamentaler Diagnosefehler ) und nicht Behandlung des Schmerzhaften Bereiches, desweiteren Äusserungen durch den Arzt das ich mir die Beschwerden nur Einbilden würde ( Hypochonder )
Schädigung aus meiner Sicht durch die Unterlassung der Behandlung:
Chronifizierung der Beschwerden, Psychosomatische Probleme mit Ärzten, sowie Berufliche Konsequenzen, da ich bei einer Optimalen Behandlung sehr wahrscheinlich meinen Beruf nicht mehr ausgeübt hätte, und frühzeitig eine Umschulung durchgeführt ( angestrebt ) hätte.
Werdegang:
Ende 2010 habe ich den Behandlungsfehler Angezeigt.
Januar 2011 information das es Geprüft wird, brauchen eine Einverständniserklärung.
April Information das es von einem Arzt übernommen wird ( laut Internet, hat er sich besonders auf die Problematik mit erkennen eines BSV und " der Ignoranz " manche Ärzte befasst, was sich im ersten Augenblick liest, als wenn ich mich bei diesem gut aufgehoben fühlen könnte )
April Gegendarstellung des betroffenen Arztes, das er mir nie gesagt hätte das ich ein Hypochonder bin geschweige den das sich ein Pat. Seine Beschwerden nur einbildet, was sich aber in einem Text von ihm Widerspricht: „ die Beschwerden waren auf ein Unfallunabhängige Blockierung zurück zu führen.....“.
Desweiteren: „Nach klinischen und Radiologischen Untersuchungen, haben wir eine ernsthafte Verletzung der WS ausgeschloßen“ der hatte nur den Umgebenden Bereich Radiologisch Untersucht, es wurde Schmerzen in dem BWS bereich festgestellt laut Pat. Akte, und es wurde in dem Bereich keine Radiologische Untersuchung durchgeführt.
April Stellungnahme meinerseits.
Fazit bisher:
Es ist immer gut sich die Pat. Akte zu besorgen, wenn man sich nicht mit der Annahme der Ärzte zufrieden geben will, das man dort nichts hat, es kann immer was dahinter stecken.
Was ich in der Zwischenzeit auch festgestellt habe, das man manch einen Arzt dazu bewegen muss, ein Bildgebendes verfahren anzuwenden, einem Arzt musste ich erzählen das sich eine andere Behörde drüber gewundert hat, das er kein MRT angewandt hat, die Antwort von diesem Arzt war nur, man gibt ja sonst kein Geld aus. ( das war derjenige der keine Indikation sah für ein MRT )
Ich möchte mich nicht an die Ärzte Rächen falls der Eindruck erweckt wird, mir geht es darum das ich den erlittenen Schaden ausgeglichen bekomme, wie auch das die andere Pat. Ernst genommen werden, und nicht einfach nach Hause geschickt wird.
Schöne Grüße badfirst
seit 2010 läuft eine Anzeige meinerseits ein Behandlungsfehler bei der Ärztekammer, und wollte es hier niederschreiben, vielleicht helfe ich damit anderen betroffenen.
Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, das vorab.
Eine „kurze“ Vorgeschichte:
2006 habe ich einen Unfall gehabt ( BWS Bereich gestoßen am Gewinde ), bin danach nicht zu einem Arzt gegangen, wollte meinen frisch erworbenen Festvertrag nicht gefährden, und hab drauf gehofft das die Schmerzen von selbst wech gehen
Danach habe ich zunehmend Schmerzen in der HWS bekommen, da ich ja starke Schmerzen beim Tragen im BWS Bereich hatte, habe ich es Versucht mit dem Kopf auszugleichen.
Da nichts mehr geklappt hat, habe ich mich nach 3 Monaten nach dem Unfall entschlossen zum Arzt zu gehen.
Diesem erklärte ich das ich den Unfall hatte und habe diesem Arzt auch den Beschwerdepunkt angegeben, da man aus seiner Sicht in dem Bereich der BWS selten bis keine Probleme haben kann, war er der Meinung das es vom LWS Bereich kommt.
Die LWS wurde geröntgt 3 mal in der Zeit wo ich bei ihm war, ich wurde zum MRT geschickt ( wegen unklaren Beschwerden ), meine Rippen wurden geröntgt ( aufgrund von der Ausstrahlung des Schmerzes von der BWS ), und ständig in 2 Jahren wurde zu den ganzen Untersuchungen und Behandlungen ca. 15 mal ( laut Pat. Akte ) in 2 Jahren eine BWS Blockade Diagnostiziert bei ca. 20 Vorstellungen wegen Schmerzen im BWS Bereich, aber es wurde nie ein Bildgebendes verfahren angewandt.
Mir wurde ständig von dem Arzt gesagt, das ich mir die Schmerzen nur einbilden.
Den unteren BWS Bereich hat der Arzt zuletzt auch noch versucht zu Manipulieren und trotz der Schmerzen dabei und da keine Besserung sondern es Schlimmer wurde bin ich 5 tage Später wieder Vorstellig geworden, und es wurde nochmals eine Manipulation durchgeführt, bin von der Bank gesprungen vor Schmerzen, und nicht mehr dort Vorstellig geworden.
Danach habe ich mich damit zufrieden gegeben und hab mir selber Schmerzmittel besorgt, und mir selber verordnet, man denkt auch drüber nach ob man sich diese Beschwerden doch nur einbildet, und man dann doch weitere Arzt besuche meidet.
Da bis 2010 nicht besser wurde, habe ich meinen HA drum gebeten mir eine Überweisung zu geben, da ich in der zwischen zeit bei 3 weiteren Orth. in Behandlung war und diese die Beschwerden auf einen erneuten AU ( LWS Bereich ) aus 2009 geschoben haben, und das die Beschwerden daher kommen würden, oder das man in dem Bereich nichts haben kann, und mir keine Überweisung zum MRT geben wollten, geschweige den eine Röntgenaufnahme.
Bei einem der Ärzte liest sich das auch noch sehr schön in der Pat. Akte“ Pat. Möchte ein MRT oder CT, weiter es gibt keine Indikation für ein CT oder MRT. Dieser sah auch kein Problem meine Beschwerden in der Pat. Akte Als Psychosomatisch niederzuschreiben, wie auch die Behandlung abzubrechenchen, da die 3 BSV seiner Ansicht nach ausgeheilt sind ( wurde auch bei der ÄK angezeigt ).
Durch die Überweisung meines HA wurde dann festgestellt, das ich einen verkalkten BSV im BWS bereich habe.
Insgesammt war ich Vorstellig bei 7 Orth. einem Neurochirugien in der Zeit, leider fehlen mir für die anderen die Beweise.
ÄK Grund:
Mit der Aussage das ich einen verkalkten BSV habe, habe ich mich nach reichlicher Überlegung dazu durch gerungen bei der KK vor stellig zu werden, und wollte es eigentlich darüber laufen lassen, die mir aber den Rat gegeben haben, es wegen der Verjährungsfrist über die ÄK laufen zu lassen.
In einem 7 Seitigem Gedächtnisprotokoll, habe ich denen meine Sache Vorgetragen.
Desweiteren Aufnahmen der CT und MRT aufnahmen der BWS. ( warum CT aufnahme und dann MRT der BWS, da mein HA kein Orth. ist, mußte er ein anderen Grund finden mich zum Radiologen zu schicken, und habe dort dann auf den BWS Bereich hingewiesen )
Röntgenaufnahmen der Betroffenen Praxis
Desweiteren von der KK Arbeitunfähigkeitszeiten ( da der Arzt mich aufgrund einer Blockade der LWS AU geschrieben hat, und mein HA wegen BWS Beschwerden und das 2 mal im wechsel )
Zu guter Letzt ein Krankheitsbericht für die BG des Arztes und von meinem HA, da beide Angaben über etwaige Beschwerden angeben sollten der WS.
Behandlungsfehler aus meiner Sicht:
Nicht durchgeführte Diagnose ( aus meiner Sicht ein fundamentaler Diagnosefehler ) und nicht Behandlung des Schmerzhaften Bereiches, desweiteren Äusserungen durch den Arzt das ich mir die Beschwerden nur Einbilden würde ( Hypochonder )
Schädigung aus meiner Sicht durch die Unterlassung der Behandlung:
Chronifizierung der Beschwerden, Psychosomatische Probleme mit Ärzten, sowie Berufliche Konsequenzen, da ich bei einer Optimalen Behandlung sehr wahrscheinlich meinen Beruf nicht mehr ausgeübt hätte, und frühzeitig eine Umschulung durchgeführt ( angestrebt ) hätte.
Werdegang:
Ende 2010 habe ich den Behandlungsfehler Angezeigt.
Januar 2011 information das es Geprüft wird, brauchen eine Einverständniserklärung.
April Information das es von einem Arzt übernommen wird ( laut Internet, hat er sich besonders auf die Problematik mit erkennen eines BSV und " der Ignoranz " manche Ärzte befasst, was sich im ersten Augenblick liest, als wenn ich mich bei diesem gut aufgehoben fühlen könnte )
April Gegendarstellung des betroffenen Arztes, das er mir nie gesagt hätte das ich ein Hypochonder bin geschweige den das sich ein Pat. Seine Beschwerden nur einbildet, was sich aber in einem Text von ihm Widerspricht: „ die Beschwerden waren auf ein Unfallunabhängige Blockierung zurück zu führen.....“.
Desweiteren: „Nach klinischen und Radiologischen Untersuchungen, haben wir eine ernsthafte Verletzung der WS ausgeschloßen“ der hatte nur den Umgebenden Bereich Radiologisch Untersucht, es wurde Schmerzen in dem BWS bereich festgestellt laut Pat. Akte, und es wurde in dem Bereich keine Radiologische Untersuchung durchgeführt.
April Stellungnahme meinerseits.
Fazit bisher:
Es ist immer gut sich die Pat. Akte zu besorgen, wenn man sich nicht mit der Annahme der Ärzte zufrieden geben will, das man dort nichts hat, es kann immer was dahinter stecken.
Was ich in der Zwischenzeit auch festgestellt habe, das man manch einen Arzt dazu bewegen muss, ein Bildgebendes verfahren anzuwenden, einem Arzt musste ich erzählen das sich eine andere Behörde drüber gewundert hat, das er kein MRT angewandt hat, die Antwort von diesem Arzt war nur, man gibt ja sonst kein Geld aus. ( das war derjenige der keine Indikation sah für ein MRT )
Ich möchte mich nicht an die Ärzte Rächen falls der Eindruck erweckt wird, mir geht es darum das ich den erlittenen Schaden ausgeglichen bekomme, wie auch das die andere Pat. Ernst genommen werden, und nicht einfach nach Hause geschickt wird.
Schöne Grüße badfirst