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Ärztekammer "Anzeige"

Tina79

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Registriert seit
4 Aug. 2017
Beiträge
233
Hallo @ all

hat von Euch vlt schon mal jemand ein Schreiben, eine Beschwerde aufgrund unsachgem. Behandlung vor der Arztekammer eingereicht?
Ein Schreiben, Beschwerde und, Überprüfung des Arztes?
Habt ihr Tipps?
Das Schreiben bekomme ich mit Hilfe hin ;-)

Es geht um eine, wie soll ich es ausdruecken?!, 20 j. Fehlbehandlung, Diagnosen, und, den Angaben auch vor der gegnerischen HpfVS.. in GA, vor dem VA.
Ansonsten, Er nix weiter für mich (Medi., Hilfen vor da)
Hätte ja wechseln können. Stimmt wohl. Tat ich nicht. Immer nur Fragen da, und keine Antworten.
Unterschiede konnte ich ausmachen, und. Aber..
Dumm, naiv und, keine weiteren Input.

Im Grunde doch viele, öffentliche Ämter pp., die Ablehnungen erbrachten.... Unsere Wirtschaft wohl.

Es geht um meinen ex Neurologen, der letzten 20 J.
Der, sowie andere im Boot (...), Vielzahl, unsachgem. Behandlungen durchführte/n.
Inkl. GA Angaben.
Denke; jung und Energie, "will/möchte..." und im AllTag untergegangen... vlt nebst allem, und Welt/Wirtschaft ./. Gesetz?!!!

Den letzten beißen die Hunde?
Irgendwo, schon Was länger muss man, ich ja anfangen. Und nun sind/bin ich bei dem Neurologen. Termin, 22.6.18. Nur Gespräch und, Verabschiedung. Vorbereitung ist getan, parallel dann das Schreiben an die Ärztekammer, zur Prüfung.
Mir geht's nich um irgendwelche Euros wenn. Aber dennoch, können sollten Sie ihn doch mal überprüfen!!!! Vlt is er ja auch gekauft?!?!!!
Eigentlich hat gern guten Ruf.
????

Habe aufgrund von Rat und, Hilfe! nun den Neurologen gewechselt. Diese arbeitet sich nun ein. Ansonsten, bin ich in Behandlung, und hab Hilfe.
Schritt für Schritt.

Was bzw wie würdet Ihr ein Überprüfungsschreiben aufsetzen?

Vielen Dank, und lieben Gruss
Tina
 
Du kannst über die Krankenkasse ein Gutachten bei Verdacht auf Behandlungsfehler erstellen lasse. Die Krankenkasse muß dir dabei helfen. Es wird dann von der Ärztekammer nach Aktenlage erstellt.
Ein Schreiben an die Ärztekammer in Erwartung auf einen Schimpfefinger kannst du dir m.E. sparen. Deine Meinung interessiert die nicjt im Geringsten.
Dieses Krankenkassengutachten ist allerdings nichtGerichtsverwertbar. Sollte ein Behandlungs und odet Diagnosefehler dabei festgestellt werden muß der Klageweg beschrittwn werden

Gruß
Chris1966
 
Ok. Dann weiß ich jetzt wie so etwas vonstatten gehen würde . Hat mich interessiert.. Danke. Gruss Tina
 
Ich hab mich auch mal bei der Ärztekammer beschwert, daraufhin haben sie die Ärztin angeschrieben, die natürlich jeden Fehler von sich wies. Hätte ich mir auch sparen können.
 
Ich habe da mal angerufen weil ich von einem Arztmitarbeiter in der Praxis körperlich angegriffen wurde.
Die Ärztekammer interesierte das nicht die Bohne. Die sind für die Ärzte da, nicht für die Patienten.
Alternativ kannst du aber den Arzt wegen Verdacht auf Körperverletzung anzeigen. Wenn der Staatsanwalt deiner Meinung ustnwird ein Ermittlungsverfshren eröffnet.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Tina,

die Info von mir, weil ich es 2007 selber gemacht habe.
Du kannst selber die Kammer anschreiben, du brauchst dazu niemanden auch nicht die KK.
Vorteilhaft wäre eine anwaltliche Begleitung, bei mir war es damals in der RSV mit dabei.
Die Aussage der Verwertung stimmt nicht, solche falsche Antworten sind höchst problematisch
und sollten auch durch die Mod gelöscht oder hintergfragt werden, da dies Grundwissen ist !!

Eine Stellungnahme der Ärztekammer kann vorab bei geringen Entschädigungskosten durchaus helfen,
sich den Klageweg zu ersparen.
Alle Verträge der Haftpflicht von Ärzten haben die Klausel der völligen Ablehnung von Schuld oder Ansprüchen !
Die Stellungnahme der Ärztekammer bekommen auch die Versicherungen;
hier bei kleinen Summen sagen Sie dann eventuell JA; also ist eine Ärztekammer doch nicht so schlecht.

Sollte es natürlich um große Summen gehen, so ist der Antragsteller einen guten Weg gegangen.
Bei mir wurde dann auch der komplette Schriftsatz der Ärztekammer mit benutzt.
Also werden die ersten Ermittlungen vollumfänglich mit in das Gerichtsvervahren eingebracht und verwendet !

VG-D
 
Hallo zusammen,

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Das Gespräch mit dem Neuro. war verg. Freitag. das Inkl. Begleitung.
Wechsel. Er fragte warum, Wg. nicht guter Behandlung.
Bekomme die Akte, komplett, alsbald.. darf mir die Mitarbeiterin ja nicht rausgeben und, Kellerzeug.
Was dann kommt, weiß ich noch nicht. mal gucken.
Kämpfe zur Zeit mit den Behörden...

Danke sehr, bis bald mal.

LG und alles Gute,
Tina
 
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