• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

"Ärztefehler vom jahrelangen Kampf um Gerechtigkeit"

Ärztefehler / Arztfehler

Hallo @ all und danke @pswolf für den Tipp!

Untenstehend ist die Liste der zur Sendung eingestellten Zusatzmaterialien:

LG
HWS-Schaden


Linkliste zu Hilfe bei Ärztefehlern
Quelle: http://www1.wdr.de/themen/panorama/mutgegenmacht330.html
(Stand: 10.11.2014)

Patientenrechte




Information, Netzwerke und Beratungsangebote



Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen



Daten und Fakten zu Behandlungsfehlern



Selbsthilfe





Mehr zum Thema


 
Ärztefehler – Vom jahrelangen Kampf um Gerechtigkeit

Hallo


Gestern Montag, 10. November 2014, 20.15 - 21.00 Uhr WDR

Versicherungen der Ärzte und Krankenhäuser wollen Geld sparen

Den Versicherungen der Ärzte und Krankenhäuser scheint es vor allem darum zu gehen, Geld zu sparen und – wenn überhaupt – nur möglichst geringe Entschädigungen zu zahlen. Am Ende entscheiden Gutachten – und die fallen auffällig häufig zugunsten der Ärzte auf. Kaum verwunderlich, denn in den Gutachten urteilen Ärzte über Ärzte. Der Film in der Reihe "Mut gegen Macht" begleitet Menschen, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind und danach in einen jahrelangen juristischen Kampf verwickelt werden – wie Reinhold Otto.

http://www1.wdr.de/fernsehen/dokumentation_reportage/mutgegenmacht/sendungen/sbmutgegenmacht108.html


Gruß

licht
 
Hallo licht,

da bringst du licht ins dunkle, genau so ist es sparen..sparen...und möglichst wenig Gegenleistungen erbringen. Mein Kampf geht schon über 6 Jahre um VG und Unfallrente. Anerkannter Arbeitsunfall durch die BG mit 20% MdE, vom Versorgungsamt 50 % + G wobei die
Verschlimmerungen und Folgeschäden überhaupt noch nicht berücksichtigt sind.

Die erste Instanz verloren vor dem SG und nun beim LSG, wie es so schön heißt bin auf der langen Warteliste ein Gerichtstermin irgendwann in der Zukunft. Hier geben ja viele verzweifelt auf und können nicht mehr. Schämen sollten sich diese Geldgierigen ..........
stopfen sich die Taschen voll und der kranke Mensch bleibt fast immer auf der Strecke.

Also müssen wir allen Mut hier machen, um den unfairen Kampf nicht aufzugeben und bis zur Gerechtigkeit weiter zu kämpfen.

Viele Grüße
Wolle
 
Hallo Wolle,

genau das gleiche Thema habe ich gestern Abend schon hier gepostet. Nichts für ungut!

VG pswolf
 
Hallo pswolf,

nichts für ungut, hier hat licht den ersten Bericht zu eingestellt, darauf habe ich geantwortet.
Was du gestern gepostet hast und wo kann ich hier nicht sehen.
Auch kann man hier soviel kaum lesen und dadurch kann es überschneidungen geben oder Themen werden ähnlich in unterschiedlichen Berichten geschrieben.

LG
Wolle
 
Hallo,

habe einfach mal beide Themen zusammengeführt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

vieln Dank seenixe, so kann ich sehen das pswolf am 10.11.2014 diese Thema eingestellt hatte.

Hallo HWS-Schaden grins Streit? doch nicht deswegen.
So Thema erledigt allen noch einen möglichst schmerzfreien Tag.
Gruß
Wolle
 
Hallo Zusammen,

interessantes Urteil des OLG Hamm in der Zusammenfassung:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/be...mputertomographie-ohne-neurologen_050498.html
Behandlungsfehler bei Auswertung einer Computertomographie ohne Neurologen

Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
(30 Bewertungen)
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit dem Urteil vom 12.08.2013 (Az.: 3 U 122/12) entschieden, dass ein Krankenhaus und der behandelnde Chefarzt haften, weil sie es behandlungsfehlerhaft versäumt haben, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung einer Computertomographie hinzuzuziehen und deswegen ein massiver Hirnstamminfarkt einer Patientin zu spät erkannt wurde.
Zum Sachverhalt: schwerwiegende Lähmung als Folge eines zu spät erkannten Hirnstamminfarktes
Die im Jahre 1934 geborene Patientin wurde seit dem Jahre 2002 wegen Herzerkrankungen mehrfach stationär behandelt, und zwar u.a. im beklagten Krankenhaus in der Abteilung des ebenfalls beklagten Chefarztes.
Im November 2005 wurde die Patientin dann mit einer Halbseitenlähmung als Notfall in das beklagte Krankenhaus eingeliefert, in dem sie bewusstlos ankam und kurz darauf einen Krampfanfall erlitt. Am Tag der Aufnahme veranlassten die behandelnden Ärzte eine native Computertomographie (= Aufnahme ohne Verwendung von Kontrastmitteln), deren Bildgebung ohne Hinzuziehen eines Neurologen beurteilt wurde. Bei den an den nächsten Tagen abgehaltenen neurologischen Beratungen zeigte die Patientin das Bild eines sog. Locked-in-Syndroms (= schwerwiegende Lähmung) als Folge eines - anfangs nicht erkannten - massiven Hirnstamminfarkts. Die Klägerin war insoweit wach, konnte hören, sehen und riechen, sich aber bis auf Augenbewegungen nicht bewegen. Dieser Zustand änderte sich bis zum Tode der Patientin im Juli 2006 nicht mehr.
Daraufhin erhob der Sohn und Erbe der Patientin Klage gegen das Krankenhaus und den behandelnden Chefarzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Entscheidung des OLG: 50.000,00 € Schmerzensgeld wegen eines groben Behandlungsfehlers
Das OLG gab der Klage zweitinstanzlich statt und sprach u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000,00 Euro zu.
Denn nach Auffassung des OLG hatten es die behandelnden Ärzte der Beklagten behandlungsfehlerhaft versäumt, noch am Aufnahmetag einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung der nativen Computertomographie hinzuzuziehen. Ein Neurologe hätte den massiven Hirnstamminfarkt der Patientin erkennen und dessen rechtzeitige Behandlung innerhalb eines noch „geöffneten 12-Stunden-Zeitfensters" verlassen müssen. Wäre dies unterblieben, läge ein grober Behandlungsfehler vor. Dieser Verlauf begründe im Prozess eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers.
Die versäumte Behandlung der Patientin sei - so die im Verfahren gehörten medizinischen Sachverständigen - geeignet gewesen, ihre schwerwiegende Lähmung (Locked-in-Syndrom) und ihren späteren Tod zu vermeiden. Das sei den Beklagten anzulasten, weil sie nicht bewiesen hätten, dass die Patientin bei rechtzeitiger richtiger Behandlung identische Beeinträchtigungen erlitten hätte.
Fazit:
Die - noch nicht rechtskräftige - Entscheidung des OLG bestätigt wieder einmal die in der jüngeren Vergangenheit von der Rechtsprechung entwickelte und seit Anfang 2013 durch den Gesetzgeber in § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB bestätigte Rechtsfigur der „unterlassenen Befunderhebung": Der (grundsätzlich beweisbelasteten) Patientenseite kommt im Haftungsprozess gegen den Behandelnden eine Beweislastumkehr zugute, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wär
 
Top