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Ärzte v.v.Schweigepflicht entbinden?

Hallo,

Nur zur Ergänzung und in aller Kürze: Für die gesetzliche Unfallversicherung gilt dies nur bedingt. Hier haben die behandelnden Ärzte bestimmte gesetzliche Auskunftspflichten, so dass es dann auf eine Entbindung von der Schweigepflicht gar nicht ankommt (§§ 201, 203 SGB VII).

Viele Grüße,

Rumpelstilzchen
 
Schweigepflichtsentbindung

@Alle

Danke, Rumpelstilzchen, für Deinen Hinweis und ich erinnerte mich:
"Willst du was wissen, so frage keinen Gelehrten, sondern einen
Erfahrenen." ;)

Die Aktenberge sind auf Wanderschaft .....
somit erfährt auch - ohne Datenschutzverletzung - jede beteiligte Institution
was sie bisher noch nicht wusste und kann jeder weiteren Instituion mitteilen, was diese noch nicht weiss aber vermeintlich wissen sollte.
28042_126F3A_122.th.GIF


Somit erfolgt hinter dem Rücken der Opfer ein Austausch aller relevanten Informationen, ohne dass ein "Opfer" jemals davon erfährt -
oder nur durch Zufall bei Akteneinsicht.

Hier der Link:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__25.html

anaconda
 
Zuletzt bearbeitet:
Link

Hallo, Rumpelstilzchen
schlangewy5.gif


"Nur zur Ergänzung und in aller Kürze" ... und dann ein soooo wichtiger Hinweis!

Du hast bereits über 60 Postings erstellt ...und man trifft Dich immer noch.

Auch wenn ich eine Text-/Smilielöschung vornehmen musste
smiley-faces16.gif
.....weiterhin wie immer
Januar-fde1422076.gif


anaconda
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rumpelstilzchen,
und da halte ich meine medizinische Akte der BG in den Händen und sehe, anstatt einer wertungsfreien, der amtsermittlungspflicht genügenden Akte lauter Markierungen in der Akte, alle nur in eine Richtung weisend - berechtigte Forderungen ablehnen - da hast Du - Gutachter- schon mal die "positiven" Meinungen Deiner Vorgänger gekennzeichnet und unterstrichen. Immer nach dem Motto: Gutachter, lasse Dir nicht was anderes einfallen, wir haben schon mal vorgearbeitet.

Wenn ich mir dann die Beiträge von Oerni anschaue, dann kommt es mir noch mehr hoch. Da gibt es ja nicht mal den Anschein einer objektiven Begutachtung mehr.

Danke Anaconda für deinen Kommentar.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Rumpelstilzchen,
und da halte ich meine medizinische Akte der BG in den Händen und sehe, anstatt einer wertungsfreien, der amtsermittlungspflicht genügenden Akte lauter Markierungen in der Akte, alle nur in eine Richtung weisend - berechtigte Forderungen ablehnen - da hast Du - Gutachter- schon mal die "positiven" Meinungen Deiner Vorgänger gekennzeichnet und unterstrichen. Immer nach dem Motto: Gutachter, lasse Dir nicht was anderes einfallen, wir haben schon mal vorgearbeitet.

Wenn ich mir dann die Beiträge von Oerni anschaue, dann kommt es mir noch mehr hoch. Da gibt es ja nicht mal den Anschein einer objektiven Begutachtung mehr.

Danke Anaconda für deinen Kommentar.


Gruß von der Seenixe

Hallo Seenixe,

ich vermute mal, dass die BG in Deinem Fall wohl einige Zweifel hat ob alles, was Du geltend machst, auch unfallbedingt ist (zumindest dürfte es in die Richtung gehen).

Und wenn diese Zweifel durch ein Gutachten überpfüft werden sollen, dann wird der Gutachter halt direkt darauf hingewiesen, wo die BG ihre "Bauchschmerzen" hat. Denn genau damit soll er sich auseinandersetzen. Die BG will ja wissen, ob ihre Zweifel berechtigt sind (und wie ich das sehe sind Hinweise für diese Zweifel ja in den vorliegenden medizinischen Unterlagen vorhanden, sonst könnte man sie ja nicht markieren...).

Vielleicht ist es ja auch ein SG-Verfahren und da will die BG die Argumente hervorheben, die ihre Position stützt. Bezüglich der berechtigten Ansprüche ist die BG ofeensichtlich anderer Ansicht als Du. Ich weiß nicht welche Ansicht zutreffend ist, aber wenn Du Deine Interessen durchsetzen willst, dann stellst Du doch auch auf die Passagen in den Unterlagen ab, die Deine Position stützen, oder?

Das hat jetzt aber mit dem Beitrag von anaconda wirklich nichts zu tun, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Hier ging es darum, ob der Betroffene seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll und nicht darum, was die BG einem Gutachter vorgibt.

Durch die "Fehlinterpretation" (nicht Deine) des § 25 SGB X wurde noch eine Aktenwanderung mit eingebaut, so dass wir hier ein wenig vom Thema abdriften. Deshalb würde ich vorschlagen, zum eigentlichen Thema zurückzukommen und andere Bereiche "extra" zu diskutieren.

Ich habe meine erste Anmerkung auch nur geschrieben, um deutlich zu machen, dass die gesetzliche Unfallversicherung in diesem Zusammenhang ein wenig eine Sonderstellung einnimmt. Sonst gehen hier wieder wilde Spekulationen und Beschuldigungen los, weil der Arzt ohne Schweigepflichtsentbindung an die BG schreibt und die BG ohne Schweigepflichtsentbindung Arztberichte einholt. Dies ist nicht rechtswidrig, sondern der Unfallversicherungsträger hat in diesem speziellen Bereich Möglichkeiten, die andere Leistungsträger so nicht haben. Das wollte ich damit aussagen und nichts anderes.

Ciao,

Rumpelstilzchen
 
Hallo Rumpelstilzchen,
Der Anstand und die Fairness gebieten es, dass
jeder Gutachter doch wohl unabhängig ein in Auftrag gegebenes Gutachten frei und unabhängig erstellt. Dabei von niemandem im Vorfeld beeinflusst wird, weder vom Auftraggeber durch vorgegebene Hinweise, und schon gar nicht bei Kollegen abschreibt. Also seine eigene sachlich-fachlich, fundierte und unabhängige Meinung kundtut. Dann ist er wirklich ein Gutachter.
Wenn dies nicht der Fall ist, ist dieses kein Gutachten. Sondern eine vorgegebene unsachliche Meinung des Auftraggebers, mit dem diese entsprechend pekuniär belohnt wird (die Sachbearbeiter sind doch wohl mehr als selten ausgebildete, fachlich gleichgestellte und mit dem Gutachter auf einer beruflich-stehenden Ebene Personen.)
Dieser so genannte Gutachter ist meines Erachtens dann ein Schlechtachter, Geldeinstecker und eine Schande für seinen Berufsstand.
Leben Gutachter ausschließlich oder vorwiegend vom Erstellen solcher Gutachten, sind diese Gutachten sicher mit Vorsicht zu genießen: Nach dem Motto: wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
mfg Gustchen
 
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