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Ärzte dürfen sich entschuldigen

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,302
Ort
am Rhein
Hallo,

gestern wurde folgende Pressemitteilung der Patientenbeauftragten herausgegeben:
07.08.2008: Ärzte können sich nach Behandlungsfehlern bei Patienten entschuldigen!

Patientinnen und Patienten klagen häufig darüber, dass sich Ärzte nicht für einen Behandlungsfehler entschuldigen. Der Grund hierfür liegt in der Befürchtung, mit einem vermeintlichen Schuldanerkenntnis die Haftpflichtversicherung zu verlieren. Dazu erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, MdB:

"Die Politik hat gehandelt - seit diesem Jahr sind Vertragsklauseln der Haftpflichtversicherungen unwirksam, die bei einem Schulanerkenntnis den Versicherungsschutz entziehen können.

Vor der der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes enthielten viele Verträge eine Klausel, die besagte, dass der Arzt oder die Ärztin bei einem Schuldanerkenntnis keinen Anspruch mehr auf die Leistung der Haftpflichtversicherung hat. Wann eine Entschuldigung als Schuldanerkenntnis eingestuft werden konnte, war für Ärzte schwer zu beurteilen.

Vorsichtshalber verzichteten sie deshalb häufig ganz auf Entschuldigungen, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers entstanden war. Das alles geschah zum Nachteil der Patientinnen und Patienten.

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Ängste der Ärzte jedoch hinfällig: Vertragsklauseln, nach denen der Versicherer bei einem Schuldanerkenntnis des Versicherungsnehmers von seiner Leistungspflicht frei wird, sind nach § 105 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unwirksam.

Ein Schritt nach vorne - für Ärzte und Patienten!"​

Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,

auch ich bin Versicherungsnehmer privater Versicherungen, ein sogenannter Altbestand, da die Vertragsabschlüsse vor 2008 stattfanden; die Verträge sind bei unterschiedlichsten Versicherern abgeschlossen. Bis dato wurde kein einziger meiner Verträge auf das neue VVG umgestellt, obwohl dies rechtlich möglich gewesen wäre.

Ich denke, bei den meisten Ärzten sieht das genauso aus. Ergo dürften bei den meisten Ärzten noch die alten Bedingungen gelten, gemäß denen sie sich nach einem Behandlungsfehler gerade nicht entschuldigen dürfen.

Wen wollen Sie denn hier eigentlich in falscher Sicherheit wiegen: die geschädigten Patienten oder die Ärzte? Die Versicherer wären ja fein raus :(

Dennoch danke für einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn das Ergebnis erst später greifen wird.
 
Hallo Joker,
Ich glaube, da gibt es zwischen den Versicherungen und der Patientenbeauftragte einen kleinen Dissenz. Die Versicherungen, ich habe ein erstes solches Schreiben erhalten, passen die Versicherungen zum 1.1.2009 die Altverträge an. Wer hier nachliest findet es im Bereich 9.

Bei Neuverträgen gelten bereits die Regelungen des VVG.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

und im Einführungsgesetz für das neue VVG (VVGEG) heißt es in § 1:
(2) Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis zum 31. Dezember 2008 eingetreten, ist insoweit das Gesetz über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Ärzte mit Altverträgen dürfen sich also erst ab 1.1.2009 entschuldigen :eek:

Gruß
Joker
 
Vorhin kam ein aufschlussreicher Beitrag in der Sendung "markt" zu dieser Thematik. Der Sendungsbeitrag kann unter http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2008/1020/00_aerztefehler.jsp nachgelesen werden.

Leider hat die sicherlich gut gemeinte Gesetzesänderung anscheinend doch einen Haufen findiger Juristen auf den Plan gerufen, die mit viel Wortklauberei es geschafft haben den wenigen Ärzten, die sogar einen Behandlungsfehler zugestehen, soviel Steine in den Weg zu legen, dass es hinterher zwei Verlierer gibt: den Patienten und den Arzt.

Wer sich allerdings die Hände reibt, sollte klar sein: die Versicherungsbranche :mad:

Gruß
Joker
 
Heute Morgen um 9.50 WDR wird diese Sendung wiederholt
 
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