• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Ärger mit gegnerischen Haftpflichtversicherung

MrsL

Nutzer
Registriert seit
18 Feb. 2007
Beiträge
5
Ich hatte am 6.09.06 einen unverschuldeten Motorradunfall bei dem ich schwer verletzt wurde. Ich erlitt ein Hüftpfannenbruch (Acetabulum) mit einer Luxation, ein Sitzbeinbruch und ein Innenbandteilabriss am linken Bein.
Ich wurde 3 mal operiert wobei mir in der letzten OP eine Platte mit 8 Schrauben in die Hüfte eingesetzt wurde.
Nach 3wöchigem Krankenhausaufenthalt wurde ich in die Reha-klinik
überwiesen.
Jetzt hat mein Anwalt die erste Teilabrechnung an die gegenerische Haftpflichtversicherung geschickt. Sprich Fahrkosten und Zuzahlungen.
Heute bekam ich von dieser Versicherung einen Brief in dem mir mitgeteilt wurde, dass sie die Krankenhauszuzahlung nicht zahlen werden, da ich ja meine Verpflegungskosten zuhause sparen würde.:eek: :confused:

Wer kennt sich aus und kann mir sagen, ob das Rechtens ist.

Und noch eine Frage:

Wer kann mir sagen, wie hoch mein GdB bei diesen Verletzungen sein kann? Durch die Verletztungen hat sich mein Becken so verschoben, dass mein li Bein ca 4cm länger geworden ist.
Das Versorgungsamt hat mich auf 30% eingestuft.
Ich habe Widerspruch eingereicht, da ich bis heute nicht ohne Krücken laufen kann. Außerdem läßt sich das linke Bein nicht mehr nach Innen drehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mrsl,
mir wurden auch für 135 Tage Krankenhaus von der gegnerischen Versicherung einsparungen für die Einsparung der täglichen Verpflegungskosten berechnet. Die glauben anscheinend, dass wir auch Vergnügungsreise waren. Mein Anwalt konnte leider auch nichts machen. Ich wurde dafür 30 mal operiert. Anscheinend müssen wir dafür auch noch dankbar sein. Sind das nicht nette Gesetze?
Gute Besserung!
Uwe
 
Hallo,

das ist leider so, dass die Versicherer die Kosten für die "ersparten eigenen häuslichen Aufwendungen" absetzen können. Angesichts des doch relativ hohen Schmerzensgeldes würde ich empfehlen auf die "Kleinbeträge" zu verzichten und bei den entscheidenden Positionen ( Schmerzensgeld, Verdienstausfall) beharrlich zu sein.

Gute Besserung!

Gruß
Gerd
 
Hallo Mrsl
Mit der Krankenhauszuzahlung, das ist normal, scheint ein Urteil zu sein.
Habe eine ähnliche Verletzung (nach Frontalzusammenstoß) wie du.
Das Versorgungsamt hat mich mit GdB50 eingestuft (lief über den VDK).
Wiederspruch haben wir keinen eingelegt. Das ist ein Beitrag von 2007.
Wie geht es dir heute, hast du noch Probleme?

LG
Dr.Dent
 
Hallo Dr.Dent,

herzlich willkommen hier im Forum.

Nach meinen Erfahrungen hier im Forum, wirst du sicherlich keine Antwort von MrsL bekommen. Die letzte Aktivität von ihm/ihr war im Juni 2007.

Daher würde ich dir empfehlen, selber ein Thema zu eröffnen und darin kurz deine "Unfallgeschichte" zu schildern und die Probleme, die daraus für dich mit dem Versorgungsamt und der gegnerischen Versicherung entstanden sind.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo derosa

Hab ich mir auch schon gedacht, danke dir für den Tip:).
Entschuldigung Paul:confused:.

Gruß Dr.Dent
 
Hallo Dr.Dent,

dafür brauchst du dich nicht zu entschuldigen.:)

Man sieht in fremden Beiträgen oftmals mehr...

Ich wollte nur nicht, dass du unnötig auf eine Antwort wartest.

Viele Grüße

Derosa
 
Top