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Ärger mit der Rentenversicherung

kurtie

Nutzer
Registriert seit
23 Okt. 2006
Beiträge
6
Vor einiger Zeit hatte ich schon mal einen Beitrag im alten Forum veröffentlicht. Hier der aktuelle Stand. Ein Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben wurde gestellt,
weil ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, und abgelehnt. Es wurde Anfang des Jahres Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Bei dem bisherigen Vorgang konnte ich erleben, dass es entweder keine oder nur mangelhafte Kontrolle von Mitarbeitern der Behörde gibt.
Gegen mehrere leitende und medizinische und psychologisch tätige Mitarbeiter
wurden Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gestellt.
Es wurde nachgewiesen, das im Laufe des Antrages durch Angestellte o.g. Institution
.
- gesetzliche Regelungen missbraucht und missachtet,
- verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt,
- Manipulationen bei der Bewertung und Niederlegung von Sachverhalten vorgenommen wurden.
Es wurden gegen mehrere Personen Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung sowie Brechung des Sachverständigen Eides gestellt.
In den Akten wurde durch Akteneinsicht festgestellt, das Stellungnahme verfasst
wurden, die sachinhaltlich falsch waren. Bei 2 Begutachtungsterminen weigerten
sich die Gutachter(Innen) im Beisein ein dritten Person die Gespräche zu führen,
einerseits mit der Begründung, das keine gerichtfesten Resultate so zu erzielen seien, andererseits mit Verweis auf die Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg, wo gegen ich derzeit eine Verfassungsbeschwerde vorbereite.

Es entsteht zweifellos der Eindruck, dass durch gezielte Methoden eine Aus- bzw.
Weiterbildung auf diesem Weg erschwert oder verhindert wird.
Da offizielle Stellen, wie z.B. der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses
Berlin kein Handlungsbedarf sehen, halte ich es für wichtig, Öffentlichkeit herzustellen und die Verfassungsbeschwerde anzustreben.
Wie ist Eure Meinung dazu? Würde mich über Eure Beiträge freuen.

Kurtie
 
Hallo Kurtie,

herzlich Willkommen im neuen Forum. Wegen einiger Positionen sollten wir unbedingt ins Gespräch kommen. Wenn Du Dich umschaust, wirst Du Ansatzpunkte finden. Interessant wäre die Frage der Verfassungsbeschwerde Land Brandenburg. Über die inhaltliche Aspekte der Begründung würde ich mich gerne mal mit Dir austauschen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
war zwischenzeitlich mit ein paar anderen Dingen beschäftigt.Die wesentlichen verfassungsmäßigen Grundsätze, Art. 2, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sowie Art. 12, Freiheit der Berufswahl, sind hier missachtet worden. Es gibt auch noch andere Ansatzpunkte. Kern hierbei
ist die Situation, das durch behördliche Mitarbeiter, sei es denn Personal in Berufsförderungswerken, Prüfärzte in medizinischen Einrichtungen oder auch methodische Vorgehensweisen leitender Mitarbeiter, Aktenblätter anzulegen, die sachinhaltlich falsch, oder falsch bewertet, vefasst sind, zielgerichtet zur Negativbewertung führen. Es gibt offenbar keine Kontrolle,
oder besser, es ist wie ein roter Faden durch die Materie durchziehend, so gewollt, einerseits aus Kostengründen, anererseits aus der bisherigen Sicht der staatlichen Institution: "Die Rentenversicherung hat immer Recht." Falls Du noch andere Überlegungen hast, las es mich wissen. Tschau Kurtie
 
Lva

LVA ist der hit.

Ausagen meines Betreuers: Sie sind zu Krank für eine Umschulung, Sie sind zu Krank für eine Weiterbildung. Gehen sie Arbeiten. Ok Beschwerde eingelegt und dann
Test wegen Umschulung: da musst du Mehr als 90 punkte haben, habe ich, bekomme aber trozdem keine Umschulung gut nicht, schön VERARSCHT.:mad:

Das ist LVA natürlich streiten die das alles ab ist doch klar.
 
Revolution

Super Kurti :)
Boh Respekt Kannst du mal schildern wie so etwas geht :confused:
Ich brenne vor Wut so wie die einen Ver...... !
 
Hallo Kurtie ,

Habe auch so etwas in der Art erlebt wie Du , bei mir wurde ebenfalls der
Zutritt einer dritten Vertrauten Person bei einem Neurologisch/ Psychologischen Gutachten des Arztes verweigert :mad:
Ich habe dann im laufe des Gespräches mit dem Arzt , das Gutachten abgebrochen , weil er mit Dinge in den Mund legen wollte die ich so nie gesagt hatte , zwischen drin meinte dieser bei der Begutachtung noch zu Frühstücken :eek:

Habe eine Beschwerde an den Rentenversicherungsträger geschickt ,
Diese Gutachter werden sorgfältig durch den DRB Sorgfältig über den medizinischen Dienst geprüft , hiernach wäre in meinem Fall festzustellen das , das Gutachten welches ich nach zehn Minuten abbrach ausführlich und aussagekräftig und inhaltlich nicht zu beanstanden wäre :confused: :confused: :confused:

Bezüglich der dritten Person :Wird die Auffassung vertreten das die Entscheidung des Arztes vorbehalten bleibt , es könnte ja sein das durch die dritte Person im Vorfeld das Vertrauensverhältniss bei der Begutachtu ng in Zweifel gezogen wird , und dadurch Objektivität und Neutralität möglicherweise nicht gewahrt werden kann . :eek:

Bei einer Nervenheilkundlicher Begutachtung muß allerdings im Vorfeld abgelehnt werden , da diese dritte Person das Ergebniss bei der Befragung beinflussen könnte .:eek: :confused: und so die schwere der Erkrankung dann nicht genau festgestellt werden kann .

So jetzt warte ich auf das Gutachten das über mich gestellt wurde , und bin absolut gespannt , was der nette Arzt in zehn minuten Begutachtet hat - da es ja angeblich aussagekräftig sei ;)


LG
Pinki
 
Hallo Kurtie,

ich kann deinem Beitrag nur beipflichten, weil es mir fast ebenso ergangen ist. Bei mir wurde vom Rententräger der Entlassungsbericht einer Reha Klinik gefälscht. Du musst dir mal vorstellen, es wurdeder gleiche Vordruck verwendet ( für den ärztlichen Entlassungsbericht). Es wurden Diagnosen verändert und die sozialmed. Leistungsbeurteilung gegenüber dem original Entlassungsbericht. Ich erstattete Anzeige gegen den Rententräger wegen Urkundenfälschung. Es ging bis zur Oberstaatsanwaltschaft Berlin. Sie wollten es einstellen. Ich habe es dann mit einem Rechtsanwalt für Straftrecht versucht. Vom Kammergericht wurde die Urkundenfälscung wegen Unzulässigkeit in einem Beschluss verworfen. Das schlimmste daran ist, in einem Rentenverfahren hat eine Gutachterin die vom Sozialgericht beauftragt wurde, den gefälschten Entlassungsbericht verwendet.
Ich hätte dich gerne einmal persönlich gesprochen, zwecks Erfahrungsaustausches.
Dort kannst du mir deine Telefon-Nr. angeben, ich werde mich dann bei dir melden.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
ich möchte Charly nicht diffamieren oder etwas unterstellen.
Ich kann grundsätzlich niemandem empfehlen jemandem den er oder sie in einem Forum trifft die eigene Telefonnummer zu geben oder sich auf Beratung per private Nachricht einzulassen. Nur durch öffentliche Diskussion im Forum ist sichergestellt das Aussagen und Tips auch von anderen Nutzern beurteilt und geprüft werden können.
Viele Grüße!

Micha
 
O ja ich Stimme zu wir machen gerade die Erfahrung das die Rentenversicherung die Freiheit der Berufswahl einschränkt , und der Herr der für meinen Mann zuständig ist sagt das er nur bereit ist den von ihm vorgeschlagenen Beruf zu bewilligen obwohl mein Mann einen Umschulplatz für seinen ausgewählten Beruf hätte , dürf das sein
Was können wir nur dagegen tun Aber wenn wir es uns mit dem Rentenbetreuer verschei.......... dann haben wir gar keine Chance mehr, es ist zum Verzweifeln
 
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