Vor einiger Zeit hatte ich schon mal einen Beitrag im alten Forum veröffentlicht. Hier der aktuelle Stand. Ein Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben wurde gestellt,
weil ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, und abgelehnt. Es wurde Anfang des Jahres Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Bei dem bisherigen Vorgang konnte ich erleben, dass es entweder keine oder nur mangelhafte Kontrolle von Mitarbeitern der Behörde gibt.
Gegen mehrere leitende und medizinische und psychologisch tätige Mitarbeiter
wurden Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gestellt.
Es wurde nachgewiesen, das im Laufe des Antrages durch Angestellte o.g. Institution
.
- gesetzliche Regelungen missbraucht und missachtet,
- verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt,
- Manipulationen bei der Bewertung und Niederlegung von Sachverhalten vorgenommen wurden.
Es wurden gegen mehrere Personen Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung sowie Brechung des Sachverständigen Eides gestellt.
In den Akten wurde durch Akteneinsicht festgestellt, das Stellungnahme verfasst
wurden, die sachinhaltlich falsch waren. Bei 2 Begutachtungsterminen weigerten
sich die Gutachter(Innen) im Beisein ein dritten Person die Gespräche zu führen,
einerseits mit der Begründung, das keine gerichtfesten Resultate so zu erzielen seien, andererseits mit Verweis auf die Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg, wo gegen ich derzeit eine Verfassungsbeschwerde vorbereite.
Es entsteht zweifellos der Eindruck, dass durch gezielte Methoden eine Aus- bzw.
Weiterbildung auf diesem Weg erschwert oder verhindert wird.
Da offizielle Stellen, wie z.B. der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses
Berlin kein Handlungsbedarf sehen, halte ich es für wichtig, Öffentlichkeit herzustellen und die Verfassungsbeschwerde anzustreben.
Wie ist Eure Meinung dazu? Würde mich über Eure Beiträge freuen.
Kurtie
weil ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, und abgelehnt. Es wurde Anfang des Jahres Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Bei dem bisherigen Vorgang konnte ich erleben, dass es entweder keine oder nur mangelhafte Kontrolle von Mitarbeitern der Behörde gibt.
Gegen mehrere leitende und medizinische und psychologisch tätige Mitarbeiter
wurden Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gestellt.
Es wurde nachgewiesen, das im Laufe des Antrages durch Angestellte o.g. Institution
.
- gesetzliche Regelungen missbraucht und missachtet,
- verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt,
- Manipulationen bei der Bewertung und Niederlegung von Sachverhalten vorgenommen wurden.
Es wurden gegen mehrere Personen Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung sowie Brechung des Sachverständigen Eides gestellt.
In den Akten wurde durch Akteneinsicht festgestellt, das Stellungnahme verfasst
wurden, die sachinhaltlich falsch waren. Bei 2 Begutachtungsterminen weigerten
sich die Gutachter(Innen) im Beisein ein dritten Person die Gespräche zu führen,
einerseits mit der Begründung, das keine gerichtfesten Resultate so zu erzielen seien, andererseits mit Verweis auf die Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg, wo gegen ich derzeit eine Verfassungsbeschwerde vorbereite.
Es entsteht zweifellos der Eindruck, dass durch gezielte Methoden eine Aus- bzw.
Weiterbildung auf diesem Weg erschwert oder verhindert wird.
Da offizielle Stellen, wie z.B. der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses
Berlin kein Handlungsbedarf sehen, halte ich es für wichtig, Öffentlichkeit herzustellen und die Verfassungsbeschwerde anzustreben.
Wie ist Eure Meinung dazu? Würde mich über Eure Beiträge freuen.
Kurtie