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Ärger mit Bg nach ärztlicher Fehldignossen D-Arzt

Hallo Fuchs,

der Artikel ist ohne Zweifel sehr ínteressant. Allerdings ist Tiegerhasis Beitrag anders zu bewerten als Dein veröffentlichter Artikel. Kurz gesagt: ich erkenne in der Interaktion zwischen D-Arzt und BG eine Absicht, während Fehler aus dem menschlichen Irrtum (unbewusster Fehler) heraus einen anderen Stellenwert bezieht. Es geht zwar in beiden um Patienten, in Tiegerhasis jedoch vornehmlich darum, dass die BG beabsichtigt als Kostenträger abzuspringen (willentlicher Fehler).
O.k?

Cateye
 
Hallo Tiegerhasi

Hallo Ariel,
habe heute vormittag mit der Rechtsschutzversicherung gesprochen- Sozialversicherungsfälle sind nicht im Leistungsumfang abgedeckt. Also privat


Was war denn das für ein SB der RS?

Es ist richtig, dass die RS in der Regel nicht für das Widerspruchsverfahren leisten, aber für die Klage müssen sie in der Regel die Kosten übernehmen.

Jetzt zu kündigen wäre schlecht, weil die RS den Klagezeitpunk (nicht den Unfalltag) zu Grunde legt. Beim Klagezeitpunkt muss der Vertrag bestehen!

Danach kannst Du aber kündigen.

Ruf noch mal bei der RS an und lass es Dir die Aussagen schriftlich bestätigen!

Gruß

Petra
 
Hallo Fuchs!

Schon sehr interessant, die neue Richtung,
"Ärzte geben Kunstfehler zu".

Geben sie nun alle Fehler zu?
Oder nur die, welche eh offensichtlich sind
wie zum Beispiel falsches Knie operiert?

Wenn aber alle Fehler zugegeben werden,
wie ist das jetzt rechtlich abgesichert?

Bekommen die Geschädigten und wenn Todesfolge, die Hinterbliebenen-dann ohne viel Aufhebens Schmerzensgeld, diverse andere Entschädigungen?


Oder werden die "Fehler" durch die "neue grosse Ehrlichkeit" zum Bagatellchen
mutieren.

Sogern ich daran glauben würde-
Was werden dann die Versicherungen der Ärzte dazu sagen?
Wer wird sie dann noch versichern?

Tut mir leid ich finde diese Sache Suspekt!

Gruss
maja
 
Hallo Maja,

ich teile Deine Ansichten. Die Ärzte dürfen keinen Behandlungsfehler/Schaden zugeben denn, Sie haben auch eine Schadensminderungspflicht gegenüber ihrer Haftpflichtversicherung!
Was bereits bekant ist, kann man natürlich offen zugeben und so der Öffentlichkeit etwas vormachen.
Die schweren Behandlungsfehler werden auch weiterhin vor den Gerichten klein geredet bzw. durch GA nach gewiesen.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass bei eindeutigen Behandlungsfehler die Geschädigten bei der Regulierung vertraglich zum schweigen verpflichtet werden.

MfG.

Pit
 
Ist es nicht viel wichtiger überhaupt erst mal so ein Offizielles Statement zu haben, um gegenüber den abwegigen ärztlichen Gutachten der BG besser vor Gericht Argumentieren zu Könne!

Bisher waren doch diese Ärzte ohne Fehler , oder

Gruß Fuchs
 
Hallo Fuchs!

Ach ja-waren sie das wirklich?

Meinst Du nicht, dass es genau wie es uns bekannt war-
auch den Gerichten, Versicherungen usw bekannt war,
das sie eben nicht unfehlbar sind und es auch nie waren.

Für mich ist das wiedermal ein geschicktes
Ablenkungsmanöver-mit welchem sie die
Menschen verdummen wollen.

NfG
maja
 
Liebe Leute,

nochmals: es ist nach meinem Ermessen tatsächlich anders zu bewerten: wie oft haben wir, dass die BG eine angefangene Behandlung unterbricht, weil sie fieberhaft nach einer Vorerkrankung sucht, um bei einem Arbeits- oder Wegeunfall nicht mehr zahlen zu müssen?

Ich finde es grundsätzlich gut, dass Ärzte nach dem neuen Arzthaftungsrecht verstärkt für ihre Fehler haften müssen (siehe einen Beitrag von Cindy, älter, so viel ich mich erinnere in den FAQs) - wenn jedoch Menschen wie Tiegerhasi vor vollendete Tatsachen gestellt werden, obliegt ihnen die Beweislast der Kausalität und die Beweislast, dass vor einem Unfall noch nichts war. Das ist der Fallstrick der Opfer von Arbeits- bzw. Wegeunfällen: Die Absicht der BGen.

LG,
Cateye
 
Hallo Santafee,
danke für die Info zum BG Krankenhaus. Also Unfall nicht angeben und Diagnose abwarten?

Habe gestern auch mit meinem Osteopaten gesprochen und Ihm das Schreiben der BG vorgelegt, es entlockte nur ein müdes schmunzeln-" ach Erdmännchen I der ist doch mit seinen Ansichten zum Thema HWS Distorsion schon lange überholt"- aber macht sich immer gut im Ablehnungsbescheid der BG, da der Laie nicht weis, was dies zu bedeuten hat.....

Mit Krankenkasse habe ich auch tel. Kontakt gehabt- hatten das Ablehnungsschreiben der BG auch schon. Soll aber trotzdem in die BG Unfallklinik und sagen es läuft über die BG..., ich glaub es will keiner zahlen.
Eine Versicherung ist solange gut bis man mal Leistungen braucht.....
 
@ Tiegerhasi
Hallo, über Deinen Beitrag bin ich sehr erstaunt :p

Du sprichst von einer absichtlich geänderten Arbeitszeit -sollte dieses ein Witz für das UO-Forum sein :confused:
So öffentlich darüber zu sprechen - und dann auch noch als Arbeitsunfall bei der BG zu beantragen :confused:
Hilfe, ich brauche eine Kneifzange ;);)

Und wenn jetzt die BG von Dir einen Arbeitszeitnachweis verlangt, dann steht bereits fest, dass Deine Angaben getürkt wurden - einwandfrei durch Deinen
Erstbeitrag bestätigt - peinlich.

Wenn ich nicht richtig lesen und "verstehen" konnte- bitte ich um Entschuldigung.

anaconda
 
Hallo anaconda,

Schmunzel, Schmunzel, Schmunzel:eek::(:confused::D:p, mehr geht nicht, rein technisch!

Ist doch egal, durch was er sich die HWS-Distorsion erzeugt hat, durch Einnicken auf dem Parkplatz beim Pinkeln in den Graben gerutscht, oder wirklich zulange Arbeitszeit, oder vielleicht war der Sekundenschlaf ein Dauerschlaf währen der Arbeitszeit. Mir kommen die auch immer so vor als hätte ich nur ein Sekundennickerchen gemacht.

Sollte eine Dokumentfälschung im Spiel sein, so ist das getrennt von der Diagnose zu sehen und der Frage, ob die Verletzung unfallabhängig ist.
Frage bleibt, ob BG, wenn kein Arbeitsunfall voliegt?

Es geht für die Leser darum zu erfahren, was in einem Ernstfall wirklich der der BG mitzuteilen ist, und auf was man unbedingt achten muss.

Vielleicht geht die Geschichte so aus, dass die BG am Ende alles anständig bezahlt und die KK nicht belastet wird.
Weiß manns?

Gruß Ariel (kein Smilie mehr einsetzbar!)
 
Hallo anaconda,

das Problem ist, um es mal offen auszusprechen, dass viele Arbeitnehmer, weil sie Angst um ihre Anstellung haben, lieber in Kauf nehmen, die Arbeitszeiten zu überschreiten. Dass sie dabei ihren Versicherungsschutz fahrlässig gefährden, oder wie hier, sogar außer Kraft setzen, ist vielen - aber nicht allen bewusst. Meiner Ansicht nach gehören hier vor allem Arbeitgeber an den Pranger gestellt, da sie in der Fürsorgepflicht stehen. Ich denke auch, dass Tiegerhasi als Handlungsreisender immer Probleme haben wird. Man denke nur mal auch an die vielen Fernfaher, die von Ihren Speditionen unter Druck gesetzt werden...

LG,
Cateye
 
Hloo zusammen,
nun mal wieder einige Neuigkeiten von mir, Ärger BG und nun zu allem Überfluß noch die Kündigung des Arbeitgebers--> bin für die momentan nicht der Dukatenesel....

Tiegerhasi
 
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