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Ärger mit Bg nach ärztlicher Fehldignossen D-Arzt

Tiegerhasi

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2008
Beiträge
10
Hallo,
hatte vor ca. 8 Wochen einen Autounfall ( Sekundenschlaf) Arbeitsbeginn 6:30 Uhr Arbeitsende ca: 20:30 Uhr auf dem Weg nach Hause, bin im Außendienst tätig. Nach Odyseen im Krankenhaus beim D-Arzt schildere ich seit 7 Wochen meine Probleme: Schmerzen im HWS Bereich, Kopfschmerzen und Befindlichkeitsstörungen des linken Armes und der Finger ( einschlafen) außer Röntenaufnahme o.B. - nach 4 Wochen weiter zum Neurologen der ein Karpaltunnelsyndrom diagnostizierte ( bin selbst Medinprodukteberater Ortopädie)- mußte ich mir sehr das lachen verkneifen.
Aber hat ja nichts mit meinen Befindlichkeitsstörungen zu tun.
nach 5 Wochen durfte ich in das CT- Befund: Bandscheibenvorfälle C5-C6 c6-C7. habe bis heute noch keine Therapie. D- Arzt hat mich bis heute noch nicht einmal angefaßt bzw. untersucht!

Aber einen netten Brief der BG die alle Leistungen ablehnt, mit allen hier schon beschrieben Textbausteinen u.a. "Bei dieser Sach und Rechtslage besteht kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen mehr durch die BG. Zuständig für Leistungen ist Ihre Krankenkasse".

Hatte bis zu dem Zeitpunkt des Unfalles keine Befindlichkeitsstörungen der HWS.
Wer kann mir Tips geben, wie ich mich weiter zu verhalten habe, ist es Sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Tiegerhasi
 
Hallo Tiegerhasi,
Befindlichkeitsstörungen des linken Armes und der Finger ( einschlafen)
Aber hat ja nichts mit meinen Befindlichkeitsstörungen zu tun.

Hatte bis zu dem Zeitpunkt des Unfalles keine Befindlichkeitsstörungen der HWS.
Was ist Befindlichkeitsstörung des Armes und der Finger?
Was sind Befindlichkeitsstörungen?
Und was sind Befindlichkeitsstörungen der HWS?

Hast du Rechtsschutz?

Gruß Ariel
 
Hallo Tigerhasi,

als ich von Deinen Arbeitszeiten las, bin ich erschrocken: bei uns im Betrieb darf nicht länger als 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden (ohne Pausen gerechnet), ansonsten verlieren wir den BG-lichen Versicherungsschutz. Was meint dazu Dein Arbeitgeber? Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten sogar unterschritten.

Wenn Dir die Ablehnung seitens der BG vorliegt, dann solltest Du innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einlegen und Dich auf alle Fälle antwaltlich beraten lassen.

Das mit dem Kapaltunnel ist fast zum lachen, wenn es nicht ernst wäre: hier stellt sich die Frage: war das Huhn oder das Ei zuerst. Vor allem, wenn unfallbedingt eine Verletzung im HWS-Bereich vorliegt, dann sollte man bei plötzlichem Beginn eines Kapaltunnesl aufhorchen: die Ursache liegt meistens in der HWS. Hier wird versucht, Dir den Unfall als Erkrankung zu verkaufen

Cateye
 
Danke für die Hinweise,
das mit dem Sekundenschlaf hat der D-Arzt nicht aufgenommen und meine Arbeitszeit einwenig frisiert- so das es normal aussieht.
Dieses Krankenhaus als D-Arzt verstehe ich mittlerweile als ein Witz,(Raum Schwaben) lt. Ablehnungsbescheid liegt ja nur eine HWs Distorsion vor die spätestens nach 3 Wochen ausgeheilt sein muß! lt. Erdmann- wie kann so etwas passieren- wenn mich der Arzt nicht mal untersucht hat bis auf ein Röntgenbild?
Befindlichkeitsstörungen der Arme und Finger: Symtome: Kribbeln im Arm und in den Fingern tritt auf Nachts und wenn ich etwas tun will- zB. Autofahren. Die ständigen Kopfschmerzen wären noch erwähnungswert die bei den o. beschrieben Tätigkeiten extrem verstärkt werden.
Da ich vom Krankenhaus keinerlei Schmerzmedikamente erhielt mit den Worten:" Der Schmerz muß ertragen werden, denn der schützt vor falschen Bewegungen." Habe ich mich selbst versorgt- bin mittlerweile bei starken Schmerzen bei Tramadol.-parallel zu diesen medizinischen Korifeen habe ich mich auf eigene Verantwortung privat zu einem Osteopaten in Behandlung begeben, es wurde kein Befund gelesen, sonden nur mein Rücken...., die Behandlung dauert nun schon 3 Wochen- Ende nicht absehbar....., aber dieser Arzt darf ja keinen Befund für BG erstellen.

Rechtschutzversicherung habe ich, welche Spezialisierung des Anwaltes sollte ich wählen?

Tiegerhasi
 
Hallo Tiegerhasi,

Dieses Krankenhaus als D-Arzt verstehe ich mittlerweile als ein Witz,(Raum Schwaben) lt. Ablehnungsbescheid liegt ja nur eine HWs Distorsion vor die spätestens nach 3 Wochen ausgeheilt sein muß! lt. Erdmann- wie kann so etwas passieren- wenn mich der Arzt nicht mal untersucht hat bis auf ein Röntgenbild?
Es geht bei der "Diagnose" hier nicht um eine Angabe deiner Verletzungsfolgen oder Beschwerdeursachen, sondern lediglich um einen Aspekt aus dem Management der Schadensentsorgung für die Kostentragenden Versicherungen. (Arbeitsunfall!)

HWS-Distorsion sagt nur, dass du einem bestimmten Weichteilverletzungsmechanismus z.B. durch einen Autounfall beteiligt warst. Sonst sagt das nichts.

Da diese Formel (HWS-Distorsion) keine konkreten Verletzungsangaben enthält, kann man also auch keine Heilungszeit einer nicht angegebenen Verletzung prognostizieren, das hat lediglich einen Kristallkugelaussagewert.

Dies sollte schriftlich angegeben werden und widersprochen werden. Damit für deinen Gesundungs-Weg dies ganz klar ist für weitere Behandler und Kostenerstatter.

Befindlichkeitsstörungen der Arme und Finger: Symtome: Kribbeln im Arm und in den Fingern tritt auf Nachts und wenn ich etwas tun will- zB. Autofahren. Die ständigen Kopfschmerzen wären noch erwähnungswert die bei den o. beschrieben Tätigkeiten extrem verstärkt werden.
Anschließend der nicht statthaften "Diagnoseformel" hat man einen klinischen Beweis für 'Nervenschaden' als Befindlichkeitsstörung disqualifiziert und damit ein falsches Gesundheitszeugnis ausgestellt.
Nervenschäden, egal durch was, haben gewisse Anzeichen/Symptome, die als Voraussetzung für die Klinik, also pathologischen Wert haben.

Diese Formulierung verhindert, dass jeder nachbehandelnde Arzt möglich falsche Therapien ansezt, was dir zusätzlich schaden könnte.

Beispiel:
Eine Befindlichkeitsstörung hat keine organischen Schäden als Ursache, also geht ein Orthopäde davon aus, er kann z.B. an der HWS chiropraktisch manövern oder ähnliches anstellen.
Ein Bandscheibenvorfall ergibt keine Befindlichkeitsstörung, sondern da ist organische Störung durch Veränderung der BS-Substanz und beeinflusst wichtige Gefäße, wie z.B.Nerven und Blutgefäße u.a.
Diese Störung der Gefäße macht sich z.B. in Kribbeln und auch Karpaltunnelsyndrom bemerkbar.

Bei solchen Angaben weiß z.B. ein seriöser Orthopäde, dass er auf keinen Fall ein Manöver mit der HWS veranstalten darf, auch keine Massagen verschreiben darf.

Das ist also ein wesentlicher Unterschied.

Du siehst, dass man durch die Benutzung einer vorsätzlich falschen Diagnoseformel dem Patienten regelrechten Körperschaden und folgend Psychischen Schaden (durch dei Falschbehandlung) zufügt.

Wenn du nicht widersprichst, bleibst du darauf sitzen und es wird dir immer unterstellt, so wie allen anderen ahnungslosen Medizinlaien, dass du ja damit einverstanden warst, sonst hättest du dich ja gewehrt.
(Wortwörtliche Wiedergabe mehrerer Richteraussagen, wohlwissend, dass ein Patient sich auf das was der Arzt sagt sich verlassen können muss, da er ja medizinisch nicht versiert ist und sein muss (Urteil).)

Du fragst nach einem Anwalt, der für solche Dinge richtig sei,
da musst du überlegen, welcher Anwalt hätte das so erkannt, wie ich es dir hier beschrieben habe, und hätte auf die Richtersprüche, wie ich sie als letzen Satz in der Klammer eingefügt habe, sofort richtig reagiert?

Darauf kommt es an, das muss ein Anwalt wissen und willens sein, richtig zu reagieren, sonst bist du ausgeschmiert mit den Managmentstrategien der Schadensentsorgung.

Das Kribblen im Arm zeigt eine Versorgungsstörung an, und das zeigt Folgen mit der Zeit, wie Hautveränderungen und Nagelwachstumstörungen, Heilungsstörungen, Muskelatrophien usw, daran kann man auch Simulanten erkennen und außerdem ob es wirklich nur eine Befindlichkeitsstörung war oder nicht.
Hängt auch ab von dem Ausmaß der Störungen, davon auch das Fortschreiten der Störungen. Wenn du also nicht jetzt nach dem Unfall das alles korrekt erfassen lässt, dann wird man die später sagen, das sei nicht unfallursächlich!
Das dürfte auch der Grund sein, weshalb bestimmte Leute wollen, dass man kein privates Gutachten machen solle. Damit soll verhindert werden, dass solche Sachen dokumentiert werden. Denn welchen Wert das hat, was die D-Ärzte (Versicherungsmediziner) aufschreiben, das weißt du ja nun.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
habe heute vormittag mit der Rechtsschutzversicherung gesprochen- Sozialversicherungsfälle sind nicht im Leistungsumfang abgedeckt. Also privat

Habe auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der BG tel. und nach Vorlage der Befunde gefragt, dabei mußte ich feststellen, das die wichtigsten Befunde MRT garnicht vorliegen- somit bleibt mir nur der Weg der Klage, wie Du sch0n richtig vermutet hattest.

Habe nächste Woche ein Termin im BG Unfallkrankenhaus - Ohne Leistungen der BG
 
Hallo Tiegerhasi,

habe heute vormittag mit der Rechtsschutzversicherung gesprochen- Sozialversicherungsfälle sind nicht im Leistungsumfang abgedeckt. Also privat

das die wichtigsten Befunde MRT garnicht vorliegen-
Was hast du da für eine RS? Überprüfe, ob du da nicht besser eine neue suchst, ein Rat von mir, nimm es als Anlass sofort zu kündigen, da sie dir bei Vertragsabschluss nicht die nötige Beratung erteilt haben.
Du hattest doch einen Arbeitsunfall, ist der nicht durch Gewerkschaft oder ähnliches abgedeckt?

Hast du deine Befundunterlagen wie RÖ, MRT usw. nicht in deiner Hand?
Hole das nach und lass Papierkopien erstellen, kostet höchsten ca 3 €.
Und nur die Papierkopien mitnehmen, das andere gut aufbewahren, auch vor Hausbesuchern von Versicherungen gut versteckt halten!

Geh doch mal bei dem VDK vorbei oder einer anderen Opferhilfsorganisation, das kostet zunächst nicht viel, und es wird sofort geholfen.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
habe schon einen Termin beim Vdk gemacht.
Hast Du eine Ahnung wie es mit dem Geldbezug weitergeht, lt. Krankenkasse soll ich Verletztengeld bekommen, aber lt. Schreiben der BG werden alle Leistungen abgelehnt......
Ich habe mir von allen Befunden Kopien machen lassen-> als ob ich es ahnte das es nicht leicht wird.....habe auch alle Bilder..

Rechtsschutzversicherung ist Zürich Versicherung....
 
Hallo Tiegerhasi,

Du schreibst, dass Du Dich privat in einer BG-Klinik vorstellen willst... Ich kann Dir da nur den Tipp geben, anfangs nichts über den AU zu sagen, sondern Dich ganz offen beraten und untersuchen zu lassen sowie über Behandlungsmöglichkeiten ect. Erst, wenn es Deinen Vorstellungen von der Wahrheit entspricht, kannst Du den AU auch benennen (am Besten sogar erst, wenn du den Arztbericht in den Händen hälst!) Ich habe es mal so gemacht und habe dadurch ne Menge über mich (meinen Schaden gelernt/erfahren!)... Und hinterher war es für den Arzt schwierig wieder vieles zu vertuschen, was er mir vorher schriftlich gab:p:p:p

Viel Glück!
Santafee
 
Hallo Tiegerhasi,

mit Gelddingen bin ich Laie,
also das kann dir der VDK sagen,
auch die Krankenkasse sollte eine Beratung für dich haben, denn es ist deren Geld oder das Geld der Unfallversicherung, also sollte sich die KK entscheiden, was sein soll, danach soll sie dich beraten.
Wenn sie die Kosten tragen will, dann wird sie es dir sagen.
Kannst du einen persönlichen Beratungstermin bei der KK geben lassen und halte die Punkte der Besprechung fest, soviel Zeit muss sein, dass du mitschreiben kannst.

Gruß Ariel
 
Hallo Tiegerhasi,

alle Kostenträger, die für mich quasi auf Pump ihre Kosten ausgelegt hatten, die auf die BG hätten laufen müssen, stehen bei mir Schlange (bezüglich Infos), um rückwirkend wieder bei der BG das Geld einzutreiben. Wichtig ist, dass Du etwas zu beißen hast und der Rest regelt sich (fast) von alleine.

Lass Dir bitte über die KK eine gute und effektive Behandlung angedeihen und werde vor allem eines: gesund.

Gruss,
Cateye
 
Hier ein Interessanter Bericht über die Fehler der Ärzte!


Gruß Fuchs




HANDELSBLATT, Donnerstag, 28. Februar 2008, 16:04 Uhr
Tabu gebrochen

Prominente Ärzte geben Kunstfehler zu


Durch fehlerhafte Behandlung erleiden jedes Jahr rund 130 000 Patienten in Krankenhäusern gesundheitliche Schäden. Doch das Thema Kunstfehler war für Ärzte lange Zeit ein Tabu. Das soll sich jetzt ändern: In einer neuen Publikation bekennen prominente Mediziner sich zu ihren Fehlern.



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Lange war das Thema Kunstfehler in der Medizin ein Tabu. Das soll sich jetzt ändern. Foto: dpa
HB BERLIN. Ärztliche Kunstfehler sollen künftig kein Tabu mehr sein. Deshalb stellte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am Donnerstag in Berlin die Broschüre „Aus Fehlern lernen“ vor. Darin schildern 17 Ärzte, Pfleger und Therapeuten Situationen, in denen sie etwas falsch gemacht haben. Die Broschüre soll an Universitäten und Krankenpflegeschulen verteilt werden.
„Niemand kann garantieren, dass keine Fehler geschehen“, sagte Schmidt. Eine wichtige Voraussetzung für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen sei aber, sich den eigenen Fehlern zu stellen und aus ihnen zu lernen. Schätzungen zufolge erleiden jedes Jahr 500 000 Patienten gesundheitliche Schäden in Krankenhäusern, rund 130 000 davon aufgrund fehlerhafter Behandlung.
Selbst der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, räumte bei der Präsentation der 43-seitigen Broschüre einen Fehler ein. Zu Beginn seiner Karriere habe er einen Patienten mitbehandelt, der zu viel Barbiturate geschluckt hatte. Doch statt das Mittel Eukraton zur Behandlung schwerer Schlafmittelvergiftungen zu holen, habe er zum Narkosemittel Eunarkon gegriffen, einem Narkosemittel.
Beide Mittel standen als braune Injektionsampullen in alphabetischer Ordnung im Medikamentenschrank nebeneinander. Hoppe sagte, der Patient habe überlebt. Die am Vorfall beteiligten Ärzte hätten dann das Narkosemittel an einen anderen Platz gestellt, besonders markiert und generell besser kontrolliert, was sie verabreichen.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Am falschen Knie operiert
Vor knapp drei Jahren wurde in Deutschland das Aktionsbündnis Patientensicherheit gegründet. Dessen Vorsitzender Matthias Schrappe sagte: „Nur, wenn wir über Fehler sprechen lernen, können wir sie vermeiden.“ Der Professor und Facharzt für Innere Medizin stellt in der Broschüre auch einen eigenen Kunstfehler vor. Als frisch gebackener Assistenzarzt hatte er einer älteren Patientin mit Herzrasen (Tachykardie) wegen deren Unruhe ein Beruhigungsmittel verabreicht. Wie sich später herausstellte, hatte die Patientin aber eine Lungenembolie, also Blutgerinnsel in der Lunge. „Ich habe später bei Patienten mit Unruhe und Tachykardie immer an die Diagnose Lungenembolie gedacht“, schreibt Schrappe.
Die Ärzte stehen in der Broschüre aber auch zu Fehlern mit tödlichem Ausgang - weil beispielsweise nicht alles versucht wurde, nachts einen Arzt ins Krankenhaus zu holen. Und der Unfallchirurg Bertil Bouillon hat einmal eine junge Weitspringerin am falschen Knie operiert, weil auf der Operationseinwilligung die falsche Seite genannt war.
Bouillons Konsequenz: „Seit diesem Vorfall markiere ich am Morgen der Operation immer beim wachen Patienten die zu operierende Extremität mit einem nicht abwischbaren Stift. Und diese Methode predige ich seither auch meinen Kolleginnen und Kollegen.“
Wie Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, erklärte, helfen allein die Ortskrankenkassen jedes Jahr rund 10 000 Versicherten dabei, den Verdacht auf fehlerhafte Behandlung professionell zu klären. Schrappe sagte, zwischen fünf und zehn Prozent der Krankenhauspatienten klagten über „ein unerwünschtes Ereignis“. Bei einen Drittel davon lägen Behandlungsfehler zugrunde.
Die größte Gruppe unter den Fehlern seien in der Klinik erworbene Infektionen. Danach folgten Verschreibungsfehler und Vertauschung von Medikamenten. Rund 100 Mal im Jahr würden Patienten schlicht verwechselt.

 
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