• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Änderungsbescheid nach Reha/ Kürzung wegen 3-6 Stunden Leistungsfähigkeit

@Jack

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Dez. 2019
Beiträge
22
Hallo,
weiß jemand ob das so in Ordnung ist?

Ich bekomme ALG 1, war in der Zwischenzeit in Reha.
Ich wurde nach der Reha mit einer Leistungsfähigkeit von 3-6 Sunden entlassen. Jetzt habe ich ein Änderungsbescheid bekommen das mein Leistungsentgelt auf 30 Stunden gekürzt wird, für die Restliche Zeit. Lohnt sich da ein Wiederspruch? Über den Antrag für Erwerbsminderung wurde noch nicht entschieden!

Mit freundlichen Grüßen,

Jack
 
Hallo Jack

Ich kenne mich nicht aus, aber vielleicht hilft es (denen, die sich auskennen), wenn du schreibst, wer der Kostenträger deiner Reha war.

LG
 
Hallo HWS Schaden,
danke für die Antwort.
Der Kostenträger war die Deutsche Rentenversicherung.
Ich habe ein Termin beim VDK bekommen, evtl. können die dass einschätzen.
Danke!

Gruß Jack
 
Hallo Jack,

sind in Deinen Entlassungsbericht alle Einschränkungen berücksichtigt?

Hast Du einen Schonarbeitsplatz... dann kannst Du die Schonarbeit auch nur eingeschränkt 3-<6 Std ausüben...

Google mal Arbeitsmarktrente... u.a.

VG Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,
hier geht es nicht um die EM-Rente wegen
verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt.
Über den EM-Antrag ist doch noch nicht entschieden worden.

Gruß
Anja
 
Hallo Anja,

als Betroffener kann man nichts gegen langsame Abarbeitung unternehmen...
Die Reha-Maßnahme hat bescheinigt, dass eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden vorliegt... daraus erwächst der Anspruch auf diese "Arbeitsmarktrente" wenn der Betroffene weiter dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (z.B. Krankschreibung oder die besagten Einschränkungen ... nicht schwer Heben, überwiegend im Sitzen...

Jetzt muss von der Rentenversicherung nach der Reha festgestellt werden ob der Reha-Antrag als Rentenantrag umgewidmet wird...

Ich habe um diese Situation (bei mir) zu beschleunigen einen Rentenantrag gestellt... Mit Erfolg.



VG Forstwirt
 
Hallo Anja,
danke für den Link.
So ganz habe ich das nicht verstanden... Wo ist denn das BSG Urteil das an der Stelle passen würde.

Hallo Forstwirt,
das mit der Umwandlung in eine evtl. sogar volle Erwerbsminderung wird dann noch geprüft, aber wie Anja oben schon schreibt geht es erstmal darum ob die Gelder kürzen dürfen, ohne Entscheidung vom Antrag, nur wegen dem Rehabericht....

Gruß Jack
 
Top