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Änderungsantrag: wann?

Bambus

Nutzer
Registriert seit
2 Sep. 2007
Beiträge
2
Hallo!

kann mir jemand helfen, wann ich neuen Änderungsantrag an das VA schicken? und zwar:

der 1. Bescheid des VA wurde am 16.05.2007 erstellt.

der 2. Bescheid des VA wurde am 16.07.2007 wegen Widerspruchs erstellt. Das VA hat folgendes geschrieben: " ... Dieser Bescheid wird daher ab dem 29.05.2006 wie folgt geändert..."

wann kann der Verschlimmerungsantrag (ab 17.Nov. 2007 oder ab 17.01.2008) an das VA geschickt werden?

Vielen Dank für die Erklärung von Euch

Grüß

Bambus
 
Hallo Bambus,

ich kann die Frage deshalb nicht ganz verstehen, weil ich denke, dass es für die Einreichung des Verschlechterungsantrags beim Versorgungsamt keine Fristen gibt (Angabe ohne Gewähr).

Hier ein Beispiel: Deine Sehfähigkeit nimmt dramatisch ab, im Mai hast Du noch 30% gesehen, die Rest Seefähigkeit wird jeden Monat meßbar schlechter. Du bist nun auf 10%. Würdest Du dann warten mit dem Verschlecherungsantrag?


Du würdest nur dann warten, wenn der vorige Antrag noch nicht bearbeitet wäre. Dann würdet Du mit dem Aktenzeichen die neueren Befunde ergänzend nachreichten, oder nicht?

So jedenfalls würde ich mit dem Versorgungsamt verfahren, es geht um Dich und nicht um irgendwelche Fristen....

LG,
Cateye
 
Hallo Bambus,

die Zuerkennung eines Grades der Behinderung setzt eine 6 Monatige Dauer der Behinderung voraus. Wenn nun am 16.7 der Widerspruchsbescheid erstellt wurde, dann solltest Du mind. 7 Monate warten. Haben sich denn die Folgen so schnell verschlimmert? Was willst Du mit dem Verschlimmerungsantrag erreichen? Ist Dein herangehen vielleicht falsch? Lies mal im FAQ-Bereich zu diesem Thema.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

der Feststellungsgrund einer Behinderung muss tatsächlich sechts Monate mindestens bestehen - was aber wenn die Behinderung sich rasant verschlechtert? Dann stimmt der vormals festgesetzte GdB ja nicht mehr.

Es gibt ja durchaus Entwicklungen bei Erkrankungen wie MS oder auch wie ich bereits genannt hatte, durch Erblindung (akute Netzhautablösungen), die eine raschere Veränderung im GdB zulassen müssten?
Ist hier nicht zu unterscheiden zwischen Erstfeststellung und Verschlechterung?

LG,
Cateye
 
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