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Änderungen Gesundheitswesen, Rezepte. Heil-/Hilfsmittel

Tina79

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Registriert seit
4 Aug. 2017
Beiträge
233
Hallo zusammen,

ab Januar 2021 gibt es Änderungen im Gesundheitswesen. Wir/ihr habt es bestimmt mitbekommen, über elektronische Krankschreibungen wurde bereits berichtet.
Änderungen gibt es auch in den/der Ausstellung von Rezepten. Heil-/Hilfsmittelverordnung. Auch für Verordnungen außerhalb des Regelfalles.


Wie sich das genau verhält, weiß ich aktuell noch nicht. Ihr?

Ich hatte heute Physio, das 9. Mal auf dem Rezept (Verordn. außerhalb d. R.) und mir wurde mitgeteilt, dass der Arzt nunmehr eine neue Diagnose zu stellen hat. meine Serienplanung ist unterbrochen. Ich hätte nur noch dreimal.
Ein neues Physiorezept (wie vor) hatte ich anbei. DAS wurde vergangenen Donnerstag ausgestellt.
???
Ich werde mal meinen Arzt ansprechen, mit der Bitte um Erklärungen.

Änderungen in den Ausstellungen. Vllt werden die Rezepte auch elektronisch übermittelt. Dass das Papier wegfällt.
Dann müsste dafür doch EDV vorhanden sein. Davon hätten die Praxis, und wir von gehört. längst.

Wie erhaltet ihr eure Rezepte?!

Gruss Tina
 
Hallo
Ich bin auch ausserhalb des Regelfalls, bis April muss dann neu stellen.
habe ein neues Rezept bekommen für Ergo über 18 Einheiten vorher waren nur 10 drauf.


gruss gerd
 
Hallo Tina
mein ausserhabl des Regelfalles gilt nur immer 1 Jahr, muss dann wieder bei der Krankenkasse neu stellen, mach ich schon seit 2014

gruss gerd
 
Hallo Tina

Suche im Internet nach den Regelungen für Langfristverordnungen (Verordnungen außerhalb des Regelfalls). Dort sind die Kriterien vorgegeben.
Wenn - wie bei gerdibub - eine Besonderheit (CRPS) vorliegt, dann gibt es auch Wege, die Regeln auszuweiten. Deswegen ist deine Diagnose nicht unwichtig, wenn du Rat im Forum suchst.

Ab Alter 70 J. ändert sich einiges, das sieht man am Ende der Tabelle zu Langfristverordnungen.

LG
 
Guten Morgen,

Dankeschön HWS, und Gerd.

Nach Rücksprache mit der Praxis heißt es wieder, dass eine neue, passende Diagnose gefunden werden müsste wg dieser Änderungen. Es sei noch nicht sicher, dass ich weiterhin diese 1 Std bekäme. Sicher würde man es versuchen, sodass es irgendwie durchläuft.

Früher hieß es bei mir KG nach PNF 60 min. nach Änderungen gesetzlich ging es von 20 min, die nicht ausreichend waren, bis hin zur Doppelstd, mit Wärme vorab.
ich bin seit 1996 dabei.
Meine Diagnose, Polytrauma steht überall drauf. SHT 1996. Punkt.
"...mit Epiduralhämaton aus re. temporaler Frakturspalt. li. temporale Hirnkontusion. V.a. Hirnstamm. Traumat. SAB.
Kniebinnenschaden...etc. Knochenbrüche, Bänderruptur ..."

ich guck mal hws schaun wir mal :)

danke und LG Tina
 
Hallo Tina

Hier eine Patienteninformation https://www.g-ba.de/downloads/17-98...rmation_langfristiger-Heilmittelbedarf_bf.pdf, in der das Verfahren erklärt ist.
Ein Antrag ist dort auch formuliert.
Es muss nicht immer ein Antrag gestellt werden. Das hängt von den Diagnosen ab.

In dieser aktuellen Diagnoseliste https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Druckversion.pdf
(Stand 1.1.2021) kannst du nach deinen Diagnosen mit der ICD-10 Nummer gucken, die Nummern stehen ganz links in der Liste.
Rechts steht dann, welche Heilmittel empfohlen werden und ob ein langfristiger Heilmittelbedarf in der Regel auf „1 Jahr nach Akutereignis“ beschränkt ist. Wenn das nicht da steht, dann gibt es gar keine zeitliche Beschränkung.
Geh einfach mal alle deine ICD-10 Diagnosen durch.

Wenn es eine Beschränkung auf 1 Jahr gibt, kann der Bedarf trotzdem länger bestehen. (Siehe Gerd als Beispiel.)
Das / Was man dann tun kann, findest du auch in der Patienteninfo im ersten Link erklärt.

Viel Erfolg!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tina,

wie HWS-Schaden schon gesagt hat, steht Deine Diagnose auf der Diagnoseliste, brauchst Du keinen Antrag zu stellen. Nur mit der Verordnung von Doppeleinheiten tun sich die Ärzte mit den neuen Formularen schwer. Das soll aber nach einer Zeit auch weider möglich sein.

Viele Grüße

Lilie13
 
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