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Änderungen eines Polizeibeamten im Vorgang

Bluemchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2006
Beiträge
166
Darf ein aufnehmender Polizeibeamter Änderungen im Vorgang der Aufnahme vornehmen? Danke für eine Antwort.
MfG Bluemchen:confused:
 
Änderungen

Hallo Blümchen,

er kann durchaus Korrekturen durchführen, muss dies aber entsprechend kennzeichnen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Blümchen,

es kommt darauf an, in welchem Bezug. Definiere es ein wenig.

A 43
 
Hallo Andreas 43 und RokoBär,

diese Änderungen wurden im Aktenvermerk der Unfallanzeige vorgenommen.
Entsprechende Änderungen im Vorgang wurden durch PK XXXXX veranlasst.

Dies ist nicht der einzigste Knackpunkt. Von dem Bericht des Beschuldigten ver-
schwanden 2 Zeilen. Somit ergab die Sache eine andere Darstellung.

Mit freundlichem Gruß
Blüemchen:confused:
 
Bericht des Beschuldigten

Hallo Blümchen,

woher weißt Du denn, dass zwei Zeilen aus dem Beschuldigtenbericht verschwanden?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Aus der Akte der Polizei fehlen die obersten zwei Zeilen auf der zweiten Seite. Sie geben auch zum
Bericht von der ersten Seite keinen Sinn. Der Satz wird abgehackt wieder gegeben Ohne Beginn.
Bluemchen
 
Aus der Akte der Polizei fehlen die obersten zwei Zeilen auf der zweiten Seite. Sie geben auch zum
Bericht von der ersten Seite keinen Sinn.

Hallo Bluemchen,
ich verstehe immer noch nicht woher weist du das DIESE zwei Zeilen fehlen. Finden sich diese Zeilen an andere Stelle in der Akte oder anderen Unterlagen oder woher weist du wie viel fehlt?

Ich durchblicke das nicht so ganz.
Kann es sein dass der Beschuldigte es selbst gestrichen hat bevor er das Protokoll unterschrieben hat?

VG DH
 
Mir liegt die komplette Akte vor. Es handelt sich um meinen Ehemann, dem eine Unfallflucht angelastet wird.
Da wir im Computer den Unfallbericht gespeichert haben, mußten wir feststellen, daß
diese zwei obersten Zeilen aus dem Bericht fehlen.
Auch wurden entsprechende Änderungen im Vorgang von dem Polizisten veranlasst.
MfG Bluemchen
 
Vergleich

Hallo Blümchen,

wenn Ihr die ursprüngliche Polizeiakte elektronisch gespeichert habt, dann ausdrucken, zum Anwalt und ihn beauftragen, bei der Polizei nachzuhaken, warum hier ein Teil weggelassen wurde in der jetzigen Aktenausführung.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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