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Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung

Anja123

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Nov. 2018
Beiträge
205
Zur Kenntnisnahme



Kritische Bewertung der beabsichtigten Änderungen der Versorgungsmedizinverordnung vom 6.12.18
Der DBR erläutert in dem Papier besonders die Kritik zu folgenden Punkten:
GdB 10/20 künftig bei Gesamt-GdB-Bildung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt
GdB-Bemessung ausgehend von bestmöglichem Behandlungsergebnis einschließlich Hilfsmitteln und allgemeiner Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
Neuerungen bei der Heilungsbewährung (fehlende Generalregelung)
Verstärkte Befristung von Bescheiden/Rechtsschutz
Unzureichender Bestands-/Vertrauensschutz (Befriedungswirkung für Altfälle)
https://www.reha-recht.de/infothek/beit ... erordnung/
 
Das weis ich schon seit ca. 3 - 4 Jahren aus dem Munde von Chefmedizinerin Fr. Dr. Lorenz vom ZBFS in Bayern.
Dasmasl verhandelten wir am Telefon über meine GdE Sätze und es kam zum Ausdruck, was jetzt hinter geschlossenen Türen verhandelt wurde.

Alle behinderten, verunfallte oder berufserkrankte Menschen werden durch Regelungen und Gesetze von zumeist gesunden Menschen in unser im Grundgesetz verankerten Rechte eingeschränkt.
In Frankreich würde das nicht funktionieren, aber wir Deutsche streiken selten bis gar nicht.
 
Hallo Morgen,

schon jahrelang herrscht ( zumindest hier in BW), ja fast schon Willkür bei der
GdB Bemessung, vor allem im Verwaltungsverfahren.

Oft ist ein ges. GdB von 30% erstmals..... das höchste der Gefühle und ein Einzel GdBs von
20 % schon am oberen Rand. Für ein Einzel GdB von 30% muss die Funktionseinschränkung schon gewaltig sein.

Natürlich macht der medizinische Fortschritt und die Reduktion von Funktionseinschränkungen, gerade sich bei Gelenkersatz
bemerkbar.

Dafür nehmen die psychische Funktionseinschränkungen zu, werden aber w. g. im Verwaltung und SG Verfahren noch sehr
knausrig bemessen bzw. höhere Anforderungen für einen Einzel GdB von 30% gestellt.

Gerade auch die Bewertung von s. g. "sozialen Anpassungsschwierigkeiten" gerne unter den Tisch gegehrt!

Info:
Depressionen > Behinderung - Gdb - betanet
Bundesgesetzblatt
Die Bewertung psychischer Erkrankungen bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)

Grüße
 
Bei Änderung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zum Nachteil der UO wäre auch
das altbewährte Bundesversorgungsgesetz (BVG) betroffen, diesen soll abgeschafft werden!
Hierin wären folgende weitere Gesetze betroffen:


Zivildienstgesetz (ZDG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Opferentschädigungsgesetz ( OEG)
Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV (RentenkapG-KOV)
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz(VwRehaG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und
Soldatenversorgungsübergangsverordnung (SVÜV)
 
Hallo Anja,

ja, ziemlich weit hinten:rolleyes:


Aussage einer Richterin hier im Forum:

Die verschiedenen Versicherungszweige lassen sich auf unterschiedliche Weise medizinisch beraten.

Die Rentenversicherungsträger unterhalten einen eigenen sozialmedizinischen Dienst (SMD).

Bei den Versorgungsämtern ist dies ebenso, dort heißt es nur versorgungsärztlicher Dienst (VÄD).

Die Krankenversicherungen haben ihren Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).


Die Arbeitsagentur hat ebenfalls einen eigenen medizinischen Dienst.

Gemeinsam haben diese Dienste, dass die Ärzte bei den jeweiligen Trägern angestellt sind.

Diese Träger nehmen manchmal auch niedergelassene Ärzte für ihre Gutachten im Verwaltungsverfahren, soweit ich weiß aber nie für Stellungnahmen auf gerichtliche Gutachten.

Die BG´s und Unfallkassen haben keinen eigenen medizinischen Dienst, sondern bedienen sich stets beratender Ärzte.


In der Theorie sollte dies egal sein. Die Ärzte sollten den Sachbearbeitern jeweils mit fachlichem Rat zur Seite stehen. Die Richter sollten deren Stellungnahmen im Verfahren als das ansehen was sie sind - nämlich Parteivortrag und keine Gutachten.

Die Praxis sieht nach meiner Erfahrung so aus:

Zunächst zum SMD und VÄD:

Dort sind die Beratungsärzte Angestellte der RV bzw. der Versorgungsämter (meist beim Landesversorgungsamt). Die Qualifikation ist mehr schlecht als recht. Meist sind es Mediziner, die nur Teilzeit arbeiten wollen und können, Mütter nach der Familienphase, Mediziner, die sich das Risiko oder den Stress einer eigenen Praxis nicht antun oder die einfach zu schlecht für den freien Markt sind. Wer lange genug bei den SMD´s oder VÄD´s war - das behaupte ich - kann schlicht nicht mehr auf Patienten losgelassen werden.

Dass dies so ist, wissen mittlerweile die meisten Richter. Ich - und viele meiner Kollegen - haben die SMD-/VÄD-Stellungnahmen nur noch gelesen, um einen weiteren Beitrag für unser geplantes Buch: "Die gröbsten Lacher des SMD/VÄD" zu finden. Manchmal habe wir die Pamphlete nicht mal mehr an die Klägerseite rausgeschickt, wenn sie zu unverschämt waren. Dies, weil wir wissen, dass sich die Kläger darüber aufregen und dann noch mehr Angst haben. Nur manchmal habe ich etwas dazu geschrieben, um von der Beklagten schon vor der Verhandlung einen außergerichtlichen Vergleich zu bekommen. Dann war es immer hilfreich dem Sachbearbeiter konkret deutlich zu machen, dass ich auch gemerkt habe, dass das, was der SMD schreibt, Blödsinn ist. Wenn ich dazu keine Zeit hatte oder es mir einfach zu blöd war, habe ich die Akte nochmal an den Gutachter zur ergänzenden Stellungnahme geschickt, damit der dem SMD/VÄD die Meinung geigt. Außerdem: die Sachbearbeiter der Versicherer oder des Versorgungsamtes haben sich selbst oft geschämt für den Unsinn, der da in den Stellungnahmen stand.

Der MDK und der medizinische Dienst der Arbeitsagenturen haben mit Ausnahme der Pflegeversicherung - da kenne ich mich leider nicht aus - nicht viel zu sagen. Im Verfahren werden sie nicht mehr hinzugezogen. Die Gutachtenerstellung ist bürokratisch und umständlich.

Quelle:
https://www.unfallopfer.de/threads/beratende-Ärzte-obergutachter.19205/page-2#post-145724

Grüße;)
 
Das ganze Spektakel ist längst im Bundesteilhabegesetz verankert.

Bayern hat wohl keine Lust auf Statistik zumindest. finde ich nichts!

Die zitierte Richterin ist schon längst aufgestiegen, schreibt seit 2011 nichts mehr.
 

Hallo Siegfried21,

schade, dass diese Richterin nicht mehr im Forum ist bzw. keinen Beitrag mehr schreibt. Ich habe mir den Text mal komplett durchgelesen und festgestellt, dass sie für die Unfallgeschädigten hier im Forum eine überaus wertvolle Hilfe gewesen wäre.

@Alle,

wenn solch eine interne Hilfe angeboten wird, sollte man dies auch nutzen, auch, wenn der einzelne andere Erfahrungen bei Gericht gemacht hat. In dem Text waren einige wertvolle Hinweise, wie man dem Gericht helfen kann in eine bestimmte Richtung zu gehen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Oerni,

die "Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung" hin und her, an der Basis entscheiden nach wie vor,
die vom VÄD, was auf dem Papier steht.

Bei uns seit der Reform, nur per Aktenlage beim VA -LA! (Versorgungsamt-Landratsamt)

Klaro..... die Richterin ist 2011 (aus bekannten Gründen) ausgestiegen, dennoch
hat ihr Credo noch immer Bewandtnis .
Dies hatte ich vor kurzen, wieder so in einem persönlichen GdB Fall erlebt und es spiegele sich durch Fälle
in der Zeitung (über die berichtet wurde) wieder.


Die vom VÄD sind meisten "alte-ausrangierte-kranke-in Rente usw. Ärzte, die man oft nicht mehr auf die Menschheit los lassen
kann.

Natürlich bekommen die (zur ihrer Ehrenrettung) Druck von oben und müssen i.d.R das minimal % Prinzip anwenden.

In meinem persönlichen fam. Fall, wurden Berichte und das 2/3 positive einfach übergangen, was für eine GdB Erhöhung gesprochen hätte.
Danach empfohlen ....mehr Tabletten zu fressen, dann würden es schon besser werden.

Der Landkreis-VA: Ravensburg-Sigmaringen und ggf. Rottweil sind für ihre """rechtsstaatlichen""" >Aktengutachten - Verwaltungsverfahren sehr bekannt.

Damals noch vor der Reform, sagte ein im VA- RV ein (mich) untersuchender Arzt , wenn ich könnte, dann würde ich den "Sauhaufen"
hier aufräumen, aber ich muss i. d. R. so wie der Wind kommt.

Grüße
 
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