Die verschiedenen Versicherungszweige lassen sich auf unterschiedliche Weise medizinisch beraten.
Die Rentenversicherungsträger unterhalten einen eigenen sozialmedizinischen Dienst (SMD).
Bei den Versorgungsämtern ist dies ebenso, dort heißt es nur versorgungsärztlicher Dienst (VÄD).
Die Krankenversicherungen haben ihren Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Die Arbeitsagentur hat ebenfalls einen eigenen medizinischen Dienst.
Gemeinsam haben diese Dienste, dass die Ärzte bei den jeweiligen Trägern angestellt sind.
Diese Träger nehmen manchmal auch niedergelassene Ärzte für ihre Gutachten im Verwaltungsverfahren, soweit ich weiß aber nie für Stellungnahmen auf gerichtliche Gutachten.
Die BG´s und Unfallkassen haben keinen eigenen medizinischen Dienst, sondern bedienen sich stets beratender Ärzte.
In der Theorie sollte dies egal sein. Die Ärzte sollten den Sachbearbeitern jeweils mit fachlichem Rat zur Seite stehen. Die Richter sollten deren Stellungnahmen im Verfahren als das ansehen was sie sind - nämlich Parteivortrag und keine Gutachten.
Die Praxis sieht nach meiner Erfahrung so aus:
Zunächst zum SMD und VÄD:
Dort sind die Beratungsärzte Angestellte der RV bzw. der Versorgungsämter (meist beim Landesversorgungsamt). Die Qualifikation ist mehr schlecht als recht. Meist sind es Mediziner, die nur Teilzeit arbeiten wollen und können, Mütter nach der Familienphase, Mediziner, die sich das Risiko oder den Stress einer eigenen Praxis nicht antun oder die einfach zu schlecht für den freien Markt sind. Wer lange genug bei den SMD´s oder VÄD´s war - das behaupte ich - kann schlicht nicht mehr auf Patienten losgelassen werden.
Dass dies so ist, wissen mittlerweile die meisten Richter. Ich - und viele meiner Kollegen - haben die SMD-/VÄD-Stellungnahmen nur noch gelesen, um einen weiteren Beitrag für unser geplantes Buch: "Die gröbsten Lacher des SMD/VÄD" zu finden. Manchmal habe wir die Pamphlete nicht mal mehr an die Klägerseite rausgeschickt, wenn sie zu unverschämt waren. Dies, weil wir wissen, dass sich die Kläger darüber aufregen und dann noch mehr Angst haben. Nur manchmal habe ich etwas dazu geschrieben, um von der Beklagten schon vor der Verhandlung einen außergerichtlichen Vergleich zu bekommen. Dann war es immer hilfreich dem Sachbearbeiter konkret deutlich zu machen, dass ich auch gemerkt habe, dass das, was der SMD schreibt, Blödsinn ist. Wenn ich dazu keine Zeit hatte oder es mir einfach zu blöd war, habe ich die Akte nochmal an den Gutachter zur ergänzenden Stellungnahme geschickt, damit der dem SMD/VÄD die Meinung geigt. Außerdem: die Sachbearbeiter der Versicherer oder des Versorgungsamtes haben sich selbst oft geschämt für den Unsinn, der da in den Stellungnahmen stand.
Der MDK und der medizinische Dienst der Arbeitsagenturen haben mit Ausnahme der Pflegeversicherung - da kenne ich mich leider nicht aus - nicht viel zu sagen. Im Verfahren werden sie nicht mehr hinzugezogen. Die Gutachtenerstellung ist bürokratisch und umständlich.