Moin zusammen,
ich habe eben nochmal was nachsehen wollen u d festgestellt, dass der Paragraph 37 im LBeamtVG NRW nicht mehr der ist, der er mal war....
Das erhöhte Unfallruhegehalt ist jetzt der Paragraph 43.
Nur dass ihr Bescheid wisst und nicht durcheinander kommt....
Wenn ich es richtig gesehen habe, gilt das ab 28.12.16
Gruß PU
ich habe eben nochmal was nachsehen wollen u d festgestellt, dass der Paragraph 37 im LBeamtVG NRW nicht mehr der ist, der er mal war....
Das erhöhte Unfallruhegehalt ist jetzt der Paragraph 43.
Nur dass ihr Bescheid wisst und nicht durcheinander kommt....
Wenn ich es richtig gesehen habe, gilt das ab 28.12.16
Gruß PU