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Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,877
Ort
Berlin
Hallo,

etwas im Stillen und ohne große Öffentlichkeit wurde durch den Bundestag eine Änderung des Opferentschädigungsgesetzes durchgeführt.

Allerdings hört es sich im nachhinein bei der CDU folgendermaßen an:
Der Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes ist geschafft. Heute haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten im In- und Ausland. Damit ist ein ganz zentrales Anliegen unserer Fraktion, für das wir uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt haben, auf den Weg gebracht.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes erweitert. Zu einen wird die bisherige Beschränkung auf Inlandstaten aufgegeben. Diese Beschränkung hat in der Vergangenheit insbesondere für deutsche Staatsangehörige zu unangemessenen Härten geführt, wenn sie Opfer einer Gewalttat im Ausland geworden sind. Wegen des Territorialitätsprinzips standen diese Personen vielfach mit leeren Händen da, obwohl auch sie der Hilfe der Solidargemeinschaft bedürfen und aus sozialen Gründen schützenswert sind. Künftig werden diese Personen in den Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes einbezogen. Dieser Schutz gilt nicht nur bei Terroranschlägen wie in New York, auf Djerba und Bali, sondern bei allen Gewalttaten im Ausland.

Zum anderen wird die Versorgung ausländischer Geschädigter im Inland, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, verbessert. Nach der heutigen Rechtslage sind Personen von einem Entschädigungsanspruch ausgeschlossen, die sich nur vorübergehend, z.B. aufgrund eines Verwandtenbesuches, in Deutschland aufgehalten. Das führte dazu, dass nach den Brandanschlägen in Solingen und Mölln Mitte der 90`er Jahre die Nichten, die bei den Opferfamilien zu Besuch waren, selbst keine Entschädigungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz hatten. Das ändern wir nunmehr. Künftig wird der Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes auf Verwandte bis zum dritten Grad ausgedehnt.

Hier der Link zum Text der Veränderung

Ich halte diese Änderung fast für Augenwischerei, auch wenn die Verbesserung auf einige Fälle zutreffen wird, die bisher leer ausgegangen sind. Wer sich aber die Begründungen durchliest, kann überhaupt nicht verstehen, dass die CDU von einem "ganz zentralen Anliegen in dieser Legislaturperiode" spricht. Diese Veränderungen sollen für den Haushalt keinerlei finanzielle Auswirkungen haben....das ist das Gegengewicht für die Milliarden in die Banken? Oder nur ein weiteres kleines Trostpflästerchen?

Gruß von der Seenixe
 
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