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Änderung des MdE/GdB nach OP ?

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo.

Nach einige Jahren Leidensweg wurde nun eine Versteifung L1 - L5 durchgeführt.

Vorher 4 platte Bandscheiben , Claudicatio und Cauda.

Das Landesamt hat für LWS hierfür 30 GdB anerkannt.
( verfahren vor dem SG läuft noch, da auch andere Schädigungen.)

Der letzte Gutachter der BG erkannte auf BK2108 mir 30% MdE.
( Auch dies läuft noch bei BG , da neurologisches Gutachten aussteht.)

Nun wurde ich vor 10 Tagen operiert, Versteifung L1 - L5 mit 10 Schrauben und Stangen.

Könnte jetzt eine Änderung des GdB/MdE zu erwarten sein ?

So nach dem Motto : ist ja operiert, jetzt muss es besser sein.

Sollte ich Verschlimmerungsantrag nach dieser grossen OP stellen ?

Gruss
 

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Hallo Busch38,

mich würde das ganze auch interessieren, wenn ich mir einer vergerringerung ja nicht vorstellen kann!

Aber mal ganz objektiv, hast du nun mehr Einschränkungen?

MfG


GSXR
 
Hallo,

die MdE kann sich sehr schnell ändern, bei der GdB ist Voraussetzung, dass der Zustand 6 Monate besteht. Bei der MdE kommt es es auf die Begründung an, die im Bescheid mitgeteilt wurde. Aber Du mußt immer Fragen, welche Einschränkungen sich verbessert oder verschlechtert hat.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

momentan ist zu dauerhaften Änderungen wohl schwer etwas zu sagen.
OP ist ja erst 10 Tage her und ich bekomme starke Schmerzmittel ( u.A.
Oxycodon 3 x 10mg)

Zusätzlich:
Schmerzen sind trotzdem stärker und Sitzen über 5 min hinaus ist nicht möglich.

Es wird wohl noch einige Monate dauern, bis ein endgültiger Zustand erreicht wird.

Bescheid von BG steht noch aus.

Das letzte Gutachten wird anscheinend von der BG so hingenommen.
Das darin empfohlene neurologische Zusatzgutachten ist von der BG angeleiert, steht aber noch aus.

Eventuell neues Gutachten zur BK , da nun OP ?

Gruss
 
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