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§109 gutachten eigener arzt möglich?

bln_ib

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Juni 2008
Beiträge
380
Alter
51
Ort
Berlin
hallo,

da ich ja schon angefragt habe wegen gutachtern und auch ein bischen rumgeschaut habe nun mal meine frage :cool:

ist das 109er gutachten
fürs landesgericht potsdam wegen versorgungsamt auch von einer ärtin möglich die einen bereits behandelt aber noch kein gutachten geschrieben hat und auch die eigentliche ursache da bglich nicht behandelt?

laut meiner anwältin wär dies nicht möglich, habe aber vorhin einen text gelesen, wo es wohl überall außer beim 109 nicht möglich ist.

das wäre natürlich gut, da ich dann endlich eine gutachterin hätte, die ncoh dazu auch gerichtsgutachterin ist :) und zu der ich wenigstens etwas vertrauen habe da sie bisher gut war.

wäre sehr dankbar für eine rückinfo und hoffe ihr wisst da genaueres :confused:
 
Hallo bln_ib


ist das 109er gutachten
fürs landesgericht potsdam wegen versorgungsamt auch von einer ärtin möglich die einen bereits behandelt aber noch kein gutachten geschrieben hat und auch die eigentliche ursache da bglich nicht behandelt?

Natürlich ist das möglich. Kann aber sein, dass die Gegenseite dieses Gutachten dann als nicht "objektiv" zurückweist. Kommt dann darauf an, wie der Richter dies sieht.

Besser wäre es einen Gutachter zu nennen, bei welchen Du noch nicht behandelt wurdest.

Kann deine Ärztin Dir vielleicht einen Kollegen empfehlen?

Liebe Grüsse

Petra
 
hallo petra,

ich habe leider hier schon so massig viele gutachter durch, aber es ist eine idee, habe auch schon die idee bei meinen eltern zu schauen und mal meine alte anwältin unten in sachsen zu fragen ob sie welche weis die hier in der ecke sind, da sie ihre leute immer von dort zum gutachten wegschickt und von mir auf dem laufendem gehalten werden möchte.
aber es ist also doch eigentlich möglich, wenn die gegenseite ablehnt darf man dann ein zweites einreichen oder ist das dann nicht mehr möglich? und bezahlt das dann auch noch der rechtschutz oder eher nicht?

ich weiß habe gerade eine menge fragen, muß mich aber auch so schnell entscheiden und sonst wird die berufung abgelehnt obwohl das urteil aus gutachten mit fehlern und aus fehlern der beurteilung bestand. die dachten das eine ärztin die seit 3 jahren mich schon nicht mehr behandelt noch meine wäre und auch andere schwerwiegende fehler zusätzlich zu einer frau vom versorgungsamt die es nicht mal für notig empfand mich zu begrüßen geschweige denn anzusehen.
die begründung von ihr zur ablehnung der das gericht nun folgen will waren auch nur 2 lappitare sätze das gericht hätte ja schon alles gesehen obwohl sie neue unterlagen haben das ich schlechter laufen kann bzw. kaum noch mich mit den krücken fortbewegen kann und auch nicht selber im rolli außer es ist gerade strecke ;O)
 
hallo, bln

hatte irgenwo gelesen, dass bgh oder bsg ein gutachten der behandelnden ärzte befürwortet (oder so ähnlich), da hier die meisten erkenntnisse vorliegen.
schlag mich nicht, ich weiss nicht mehr , wo.
weiss auch nicht, ob es anwendbar beim 109-er ist.
aber der rs, der ja auch bis dahin die kosten übernommen hat, wird auch die für den 109-er-gutachten übernehmen.
ruf doch einfach an?

mfg
pussi
 
mensch danke pussi,
... dass bgh oder bsg ein gutachten der behandelnden ärzte befürwortet (oder so ähnlich), da hier die meisten erkenntnisse vorliegen ...
da werd ich doch mal meine anwältin drüber informieren :D mal sehen was sie dann meint!
und vorher werd ich nochmal meine alte anrufen die hat auch oft ganz brauchbare tipps auf lager :cool:

ja und um den rs soll sich auch die anwältin kümmern ist glaub ich besser ich reg mich dann doch manchmal zu leicht auf :eek:
 
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube Du kannst auch mehrere 109 er Gutachten in Auftrag geben. Das Gutachten der behandelnen Ärzte wird sicher nicht so teuer sein.;)
 
hallo,

hab mich jetzt auch bei meiner alten anwältin schlau gemacht, es besteht beim 109er wirklich das recht den eigenen arzt zu nehmen, wenn er befähigt ist ein gutachten zu schreiben, es muß sich nichtmal um einen gutachter handeln :cool:

muß ich also mit meiner reden warum sie nicht will das ich das da machen lasse, da es die einzige ist die ich finde und wenn mehrere gehen ist das ja dann auch kein problem noch eins nachzuschieben :D ich meine falls die vom landgericht potsdam das ablehnen.

danke schonmal für eure rückmeldungen :) mal sehen was sich da machen lässt, wenn ihr noch mehr wisst immer her damit :p

liebe grüsse an euch
 
hallo, bln

jeder arzt ist lt.ärztekammer und berufsordnung verpflichtet, gutachten schreiben zu können/müssen.

mfg
pussi
 
hallo pussi,
danke für diese info, die hat mir noch niemand gegeben. heißt das die können das dann auch?
 
§109 Gutachten eigener Arzt möglich

Hallo bin_ib,

ich habe auch gegen das Versorgungsamt geklagt.
Mein Hausarzt machte mir das Gutachten nach § 109 .
Hatte keine Schwierigkeiten und ich habe meine 50 % bekommen.

MFG Pharao50
 
hallo, bln

es gehört , glaube ich, zur grundausbildung.
du kannst ihm ein wenig auf die sprünge helfen, indem du ihm die fragestellung vorgibst.
halte dich bei der fragestellung an bereits vorhandene gutachten.

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

ganz so einfach ist das nicht: genauso wie bei einem 106er Gutachten stellt das Gericht die Fragen. Man selber hat lediglich die Einflußmöglichkeit das Gericht von bestimmten Fragen zu überzeugen. Ob die eigenen Fragen aber tatsächlich an den Gutachter gestellt werden, darauf hat man keinen Anspruch.

Gruß
Joker
 
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